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Unterschiede in der Besteuerung von Aktien und ETFs

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@t.w.  schrieb:

Bei angenommen 2% Ausschüttungsrendite bräuchtest Du für 500 Euro also einen Depotwert von 25.000 Euro. Bei 600 Euro jährlicher Sparleistung also gut 41 Jahre.


Es ist sogar noch krasser da zusätzlich die Teilfreistellung von 30% berücksichtigt werden muss darf. Bei einem verfügbaren Freibetrag von 500 € läge der nötige Depotwert daher bei rd. 35.700 €. Bei 1.200 € (!) jährlicher Sparleistung also fast 30 Jahre wobei zwischenzeitlich hoffentlich ein erkleckliches Sümmchen aus Kursgewinnen zusammenkommt so dass es auch einiges früher soweit sein kann – wenn nicht vorher die Steuergesetze mal wieder geändert werden.


Ach herrje, die Teilfreistellung hab' ich noch nie berücksichtigt, auch nicht in meinen eigenen Tabellen, die ich zur Depotüberwachung nutze Smiley (überrascht)

  • Das hieße ja, dass ich aus Aktien-ETF nicht 801 sondern 1041 Euro steuerfrei vereinnahmen darf, richtig?
  • Wird damit nicht die Ausschüttung aus Fonds gegenüber Dividenden aus Einzelaktien bessergestellt?

 

Abseits von diesen Fragen mal wieder Daumen hoch für Deine super Beiträge @GetBetterSmiley (fröhlich)

18 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @t.w.,

 

kann ich gerne machen. Allerdings fällt es mir schwer, hier eine klare Abgrenzung zwischen der Frage von @PatrickP und der Diskussion über Teilfreistellungen und Freistellungsauftrag zu finden. Wenn ich einzelne Beiträge aus diesem Thread in einem neuen Thread zusammenführen sollte, wäre es im Nachhinein wohl schwierig, die hier geführte Diskussion noch nachzuvollziehen, da die Beiträge dann hier fehlen. Teile mir gerne mit, wo deiner Meinung nach eine Abgrenzung sinnvoll wäre bzw. welche Beiträge konkret verschoben werden könnten und ich schaue noch einmal drüber.

 

Die einfachste und übersichtlichste Möglichkeit wäre wohl, wenn einer von euch einen komplett neuen Thread eröffnet und dort die gesammelten Fakten für alle sichtbar präsentiert. Dabei könnte man beispielsweise auch mit direkten Zitaten und Verlinkungen auf die Beiträge hier im Thread arbeiten.

 

Beste Grüße

Jan-Ove
 

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @SMT_Jan-Ove, ich hätte ab Seite 6, erster Beitrag, abgetrennt. Ab da geht es ja wirklich nur noch um das Thema Steuern und Teilfreistellung. 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @t.w.,

 

erledigt, sollte so passen. 🙂

 

Den Betreff kannst du gerne anpassen, indem du den initialen Beitrag bearbeitest.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Danke @SMT_Jan-Ove,

jetzt würde ich mir aber noch einen passenderen Betreff wünschen.

Irgendwas wie "Unterschiede in der Besteuerung von Aktien und ETFs" o.ä.

 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @GetBetter,

 

ich habe gerne erst einmal deinen Vorschlag eingefügt. Wenn ihr euch doch auf einen anderen Betreff einigt, sagt mir gerne Bescheid. 😉

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

 

Die Idee hinter der Teilfreistellung war wohl, die seit 2018 nicht mehr anrechenbare Quellensteuer bei Fonds-Ausschüttungen für den Anleger zu kompensieren.

 


Das und außerdem müssen Fonds nun Körperschaftssteuer abführen. Wobei ich dort nicht in den Details drinstecke, welche Fonds nun worauf besteuert werden.

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Ich mag völlig daneben liegen, aber ist Körperschaftssteuer nicht praktisch das gleiche wie Quellensteuer, außer das es auf Unternehmensseite erhoben wird (Körperschaften, hier also auf Fondsebene) und nur bei inländischen Unternehmen (im Gegensatz zur Quellensteuer, die bei ausländischen Erträgen anfällt)?

Necoro
Mentor ★
1.071 Beiträge

Ja, du hast Recht. Dann ist aber neu, dass eben in D auch eine Quellensteuer anfällt.

 

Wobei der Begriff der Quellensteuer eigentlich ungenau ist, bezeichnet es doch jede Steuer, die an der Quelle erhoben wird. Lohnsteuer ist ebenso eine. Daher ist nicht immer ganz eindeutig, was man jeweils darunter versteht; wo die Quelle anfängt und wo sie endet. Ich verstand z.B. im Fondsumfeld "Quellensteuer" immer als "ausländische Steuern auf ausländische Zinsen und Dividenden, die der Fonds oder das ausschüttende Unternehmen bereits einbehalten hat".

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ich habe die Zahlen in meinen Beiträgen oben korrigiert, weil mir aufgefallen ist, daß die Quellensteuer auf Fondsebene nur 15% beträgt (schon einschließlich Solidaritätszuschlag). Prinzipiell hat sich aber an den Aussagen nichts geändert.