am 13.03.2019 08:53 - zuletzt bearbeitet am 13.03.2019 13:38 von SMT_Jan-Ove
am 13.03.2019 08:53 - zuletzt bearbeitet am 13.03.2019 13:38 von SMT_Jan-Ove
@GetBetter schrieb:
@t.w. schrieb:
Bei angenommen 2% Ausschüttungsrendite bräuchtest Du für 500 Euro also einen Depotwert von 25.000 Euro. Bei 600 Euro jährlicher Sparleistung also gut 41 Jahre.
Es ist sogar noch krasser da zusätzlich die Teilfreistellung von 30% berücksichtigt werden
mussdarf. Bei einem verfügbaren Freibetrag von 500 € läge der nötige Depotwert daher bei rd. 35.700 €. Bei 1.200 € (!) jährlicher Sparleistung also fast 30 Jahre wobei zwischenzeitlich hoffentlich ein erkleckliches Sümmchen aus Kursgewinnen zusammenkommt so dass es auch einiges früher soweit sein kann – wenn nicht vorher die Steuergesetze mal wieder geändert werden.
Ach herrje, die Teilfreistellung hab' ich noch nie berücksichtigt, auch nicht in meinen eigenen Tabellen, die ich zur Depotüberwachung nutze ![]()
Abseits von diesen Fragen mal wieder Daumen hoch für Deine super Beiträge @GetBetter! ![]()
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 13.03.2019 10:05
Langsam, langsam ... ich erröte.
Außerdem gebe ich die Lorbeeren zum Thema Teilfreistellung gerne an @paba weiter. Erst durch seine fundierten Beiträge habe ich nämlich gelernt diese zu berücksichtigen. Bis dahin ist die bei mir auch immer unter den Tisch gefallen.
Jedenfalls läge die Stuerfreigrenze demnach bei rd. 1.144 € (= 801 € / 0,7).
Die Idee hinter der Teilfreistellung war wohl, die seit 2018 nicht mehr anrechenbare Quellensteuer bei Fonds-Ausschüttungen für den Anleger zu kompensieren.
Nach meinem Verständnis sollte somit auch kein wesentlicher Unterschied zu DIvidendenausschüttungen von Einzelaktien bestehen da bei diesen die Quellensteuer ja berücksichtigt werden kann (gewisse Unregelmäßigkeiten mal außer Acht gelassen, die bei einer pauschalen Anrechnung eben unvermeidlich sind).
Allerdings bin ich total überfragt was die Details angeht. Beispielsweise holt sich ja der ETF die Quellensteuer bestmöglich schon auf Fondsebene zurück. Möglicherweise ist also die Anrechenbarkeit bei Einzelaktien und die (jetzt nicht mehr mögliche aber kompensierte) Anrechenbarkeit bei ETFs unterschiedlich zu bewerten.
am 13.03.2019 10:16
Vielen Dank @GetBetter, das mit der Teilfreistellung leuchtet mir dann jetzt auch ein ![]()
Kommen wir zu meinem Schwachpunkt: Einzelaktien. Was passiert beispielsweise bei Dividenden aus deutschen Einzelaktien? Vielleicht kann das Steuerthema noch einmal jemand aufdröseln. Bislang würde ich es so verstehen:
Hypothetisches Depot 1 aus ETF: Ausschüttungen bis 1144 Euro steuerfrei.
Hypothetisches Depot 2 aus deutsche Aktien: Dividenden bis 801 Euro steuerfrei.
Versteh ich das so korrekt?
am 13.03.2019 10:59
So würde ich das jetzt mal vorsichtig bestätigen. Vorsichtig deshalb, weil ich eine gewisse Ungleichbehandlung sehe deren Grund ich nicht nachvollziehen kann und weswegen ich nicht ausschliesse irgendwas zu übersehen.
Vielleicht wäre das ein eigenes Thema wert da es im aktuellen Thread von den westentlichen Leuten wahrscheinlich nicht gesehen wird.
13.03.2019 11:25 - bearbeitet 01.05.2019 20:21
@t.w. schrieb:Hypothetisches Depot 1 aus ETF: Ausschüttungen bis 1144 Euro steuerfrei.
Hypothetisches Depot 2 aus deutsche Aktien: Dividenden bis 801 Euro steuerfrei.
Versteh ich das so korrekt?
Erst einmal ja. Nun aber mal eine andere Rechnung, unter der Annahme einer DAX-Dividendenrendite von 3% und keinem verfügbaren Freibetrag:
– hypothetisches Depot 3, DAX-Aktien direkt gehalten, 10000 Euro: Dividenden 300 Euro, nach Steuern (kein Freibetrag) 220,88 Euro
– hypothetisches Depot 4, DAX-ETF, 10000 Euro: Dividenden 300 Euro, nach Quellensteuer 255 Euro; Ausschüttung des ETF 255 Euro (hiervon steuerpflichtig 178,50 Euro), nach Steuern (kein Freibetrag) 207,92 Euro
Hier ist also die Gesamt-Steuerbelastung höher. Wenn aber Kursgewinne ins Spiel kommen, wendet sich das Blatt wieder.
am 13.03.2019 11:55
Danke @chi, die Rechnung ist nachvollziehbar.
Trotzdem wird mir langsam schwindelig. Demnach also bis zur Ausnutzung der Freigrenze besser erstmal in ETFs, später dann in Aktien – wenn nur die Sache mit den Kursgewinnen nicht wäre ![]()
13.03.2019 12:41 - bearbeitet 01.05.2019 20:31
13.03.2019 12:41 - bearbeitet 01.05.2019 20:31
@GetBetter schrieb:Trotzdem wird mir langsam schwindelig. Demnach also bis zur Ausnutzung der Freigrenze besser erstmal in ETFs, später dann in Aktien – wenn nur die Sache mit den Kursgewinnen nicht wäre
Wenn der Freibetrag nicht ausgenutzt ist, ist die Direktanlage in Aktien günstiger, denn da wird gar nichts versteuert. Beim ETF hat der Fiskus aber schon auf Fondsebene zugegriffen. Meine Depots 3 und 4 von oben jetzt mit Freistellung:
– Depot 3 (10000 Euro Aktien): Dividende nach Steuern 300 Euro
– Depot 4 (10000 Euro ETF): Dividende nach Steuern 255 Euro (weil mehr gar nicht beim Anleger angekommen ist)
Im Bereich zwischen 801 und 1144 Euro holt der Fonds geringfügig auf, aber die Direktanlage ist immer günstiger – sofern es deutsche Aktien sind und solange die Kurse unverändert bleiben, wir also nur Ausschüttungen betrachten.
(Und Anmerkung zu den Begriffen, zur weiteren Befeuerung des Schwindels: Es gibt Freibeträge und Freigrenzen im Steuerrecht, die sind aber nicht dasselbe. Ein Freibetrag wird immer abgezogen – beispielsweise bei 1000 Euro Zinsen und einem Freibetrag von 801 Euro sind 1000–801 = 199 Euro zu versteuern. Eine Freigrenze hat dagegen keinerlei Wirkung mehr, wenn sie überschritten ist. Zum Beispiel gibt es eine Freigrenze von 256 Euro für sonstige Einkünfte. Bei 250 Euro an sonstigen Einkünften ist daher nichts zu versteuern; bei 300 Euro sind hingegen 300 Euro zu versteuern, und nicht etwa nur 44 Euro.)
am 13.03.2019 12:48
@GetBetter schrieb:Vielleicht wäre das ein eigenes Thema wert da es im aktuellen Thread von den westentlichen Leuten wahrscheinlich nicht gesehen wird.
Das hätte ich mal lieber so machen sollen ![]()
@SMTcomdirect könnt ihr das vielleicht noch abtrennen?
13.03.2019 12:57 - bearbeitet 13.03.2019 13:01
13.03.2019 12:57 - bearbeitet 13.03.2019 13:01
Ok, beim ETF kriege ich also weniger, dafür darf ich zunächst mal mehr: 1.144 € statt 801 € bzw. in meinem Fall das Doppelte, sind ja auch 700 €.
Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag war mir bekannt, ich war einfach zu schlampig beim formulieren. Wie hat schon meine Grundschullehrerin immer gesagt: In Texten bitte Wiederholungen vermeiden. Kaum hält man sich dran, schon wirds undeutlich ![]()
Ich habe mich entschieden die ganze Steuer Steuer sein zu lassen und einfach nur noch Aktien zu kaufen die steigen und diese dann zu halten. Das macht so vieles einfacher...
am 13.03.2019 13:10
@GetBetter schrieb:Ich habe mich entschieden die ganze Steuer Steuer sein zu lassen und einfach nur noch Aktien zu kaufen die steigen und diese dann zu halten. Das macht so vieles einfacher...
Ja, sowieso muß sich alles erst einmal vor Steuern rechnen. 🙂
Ich denke, im Durchschnitt wird es alles in allem einigermaßen hinkommen mit der Teilfreistellung als Ausgleich für die Quellensteuer. Und da es meist im vorhinein nicht abzusehen sein wird, wann der Ausgleich nach oben und wann nach unten abweichen wird, dürfte sich auch nicht so viel Trickserei-Potential bieten.