Teilkäufe und Verkauf - Verlustverrechnung und Steuergesetz 2021
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am 09.02.2021 11:15
Hallo,
wie verhält es sich mit der Verlustrechnung in folgendem Fall:
- Kauf 500 x Optionsschein ABC bei 1000 EUR
- Nachkauf 500 x Optionsschein ABC bei 500 EUR
- Verkauf 1000 x Optionsschein ABC bei 750 EUR
Folgende Frage :
- habe ich beim Verkauf im steuerrechtlichen Sinn eine +/- Null generiert oder
- habe ich beim Verkauf 250.000 EUR Verlust und 250.000 EUR Gewinn generiert
Hintergrund: Steuergesetz 2021 und Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 EUR im Jahr.
Danke euch!
LG
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Derivate
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am 09.02.2021 15:25
Hi @Epsilon ,
in deinem Fall hast Du jeweils 500 ABC zu 750 verkauft. Einmal mit 250 Euro Verlust, das andere mal mit 250 Euro Gewinn.
Steuerlich (FIFO), der erste Verkauf 250.000 Verlust, der andere Verkauf 250.000 Gewinn. Abzueglich der 20.000 Verlustegrenze, musst Du 230.000 Euro versteuern und kannst es in die kommende Jahre fortschreiben. Desweiteren musst Du auf die 250.000 Gewinn auch noch Steuern zahlen.
Also Antwort 2 soweit ich das richtig verstanden habe laut den vorhandenen Quellen zur Reform.
09.02.2021 15:41 - bearbeitet 09.02.2021 16:37
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09.02.2021 15:41 - bearbeitet 09.02.2021 16:37
Danke für deine Antwort @ hawky-4s-
Ich glaube aber, dass deine Rechnung für den von dir beschriebenen Fall dann nicht richtig ist, sondern müsste so lauten:
250.000 Gewinn
250.000 Verlust, von denen 20.000 mit Gewinn verrechnet werden.
Zu versteuern wären somit: 250.000 - 20.000 = 230.000.
Die verbleibenden 230.000 Verlust wandern in die nächsten Jahre.
Ich bin mir aber nach wie vor unsicher, ob hier wirklich 2 einzelne Verkäufe stattfinden, und nicht doch einer, der die Steuerlast auf 0 bringt.
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am 09.02.2021 16:33
@hawky-4s- schrieb:in deinem Fall hast Du jeweils 500 ABC zu 750 verkauft. Einmal mit 250 Euro Verlust, das andere mal mit 250 Euro Gewinn.
Ist das bei Optionsscheinen anders als bei "normalen" Wertpapieren?
Bei denen wäre es nämlich ein Verkauf von 1.000 Stück und das Ergebnis wäre Null, die Steuerlast entsprechend.
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am 09.02.2021 16:38
@GetBetter schrieb:
@hawky-4s- schrieb:in deinem Fall hast Du jeweils 500 ABC zu 750 verkauft. Einmal mit 250 Euro Verlust, das andere mal mit 250 Euro Gewinn.
Ist das bei Optionsscheinen anders als bei "normalen" Wertpapieren?
Bei denen wäre es nämlich ein Verkauf von 1.000 Stück und das Ergebnis wäre Null, die Steuerlast entsprechend.
Ja, genau das ist die Frage.
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am 09.02.2021 16:49
Optionsscheine gehören derzeit noch nicht zu Termingeschäften.
Dementsprechend hast du bei Optionsscheinen als auch Hebelzertifikaten keine 20.000€ Begrenzung.
Du hast 250.000€ Verlust gemacht, dann 250.000€ Gewinn. Absolute Nullnummer sozusagen.
Unser Lieblings-Finanzminister-Girokonto-Sparer Scholz sitzt aber schon dran und würde das gerne ändern, aber noch ist es nicht soweit.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 09.02.2021 16:53
Ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber man stolpert ja hier und da drüber, daher eine Frage zum Verständnis:
Soll die geplante gesetzliche Änderung nicht nur aufeinanderfolgende (separate) Käufe und Verkäufe betreffen? Ist es wirklich so, dass der hier skizzierte Fall eines Verkaufs auch in "Einzeltransaktionen" aufgesplittet wird weiteren zur steuerlichen Betrachtung/Verrechnung?
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am 09.02.2021 17:00
@Zilch schrieb:Optionsscheine gehören derzeit noch nicht zu Termingeschäften.
Dementsprechend hast du bei Optionsscheinen als auch Hebelzertifikaten keine 20.000€ Begrenzung.
Du hast 250.000€ Verlust gemacht, dann 250.000€ Gewinn. Absolute Nullnummer sozusagen.
Unser Lieblings-Finanzminister-Girokonto-Sparer Scholz sitzt aber schon dran und würde das gerne ändern, aber noch ist es nicht soweit.
Würde dies nicht rückwirkend auf das Jahr 2021 angewandt werden?
09.02.2021 17:00 - bearbeitet 09.02.2021 17:02
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09.02.2021 17:00 - bearbeitet 09.02.2021 17:02
@Thorsten_ ja, simpel weil das FiFo Prinzip gilt.
Du hast zwar einen Mischkurs angezeigt, aber steuerlich betrachtet gilt:
Du hast erst 500 Anteile zu 1.000€ gekauft, dann 500 Anteile zu 500€.
Wenn du bei 750€ alles verkaufst, hast du steuerlich durch das FiFo Prinzip eben 500 Anteile mit Verlust verkauft und dann 500 Anteile mit Gewinn.
Wenn du erst zu 500€ gekauft und bei 1.000€ nachgekauft, und dann alles bei 750€ verkauft hättest, wäre es dasselbe in Grün nur das es erst Gewinn und dann Verlust hieße.
Genau genommen wird jeder Schein einzeln betrachtet.
Wenn er nur einen einzigen Schein verkauft hätte, wäre das ein Verlust gewesen.
Wenn er 500 Scheine verkauft hätte, wäre es ein Verlust gewesen.
@Epsilon ob es rückwirkend angewandt werden kann müssen dann Gerichte entscheiden. Da bin ich überfragt, weil das pauschal nicht zu sagen ist. Kann sein dass es rechtlich gar nicht möglich ist, kann auch sein, dass er es durchbekommt.
Hier geht es um eine Definitionssache, die vor Gericht noch nicht eindeutig geklärt ist. Naja, irgendwie schon, denn Gerichte haben schon gesagt, dass es keine Termingeschäfte sind. Aber ist eine sehr komplizierte Sache.
Ich persönlich denke nicht, dass es rückwirkend angewandt werden kann.
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am 09.02.2021 17:04
@Zilch: das ist mir alles klar, aber ich hab trotzdem noch einen Knoten im Hirn bzgl. Gewinn-/Verlustverrechnung... aber egal, ich lese hier einfach fleißig weiter mit und kaufe erstmal wie gehabt nur Dinge, die ich verstehe (also keine Optionsscheine).

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