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Steuern im Falle mehrerer Depots bei mehreren Banken

Bobo
Experte
95 Beiträge

Liebe Experten,

 

als Börsen-Neuling (½ Jahr praktische Erfahrung) mache ich mir gerade Gedanken um Versteuerung meiner Wertpapiergewinne und Verluste.

 

Ich habe hier im Forum und im Netz schon dazu gelesen, aber es ist aus meiner Sicht

noch nicht gut auf den Punkt gebracht.

 

Ich habe mit zwei Depots bei verschiedenen Anbietern mit Zertifikaten, ETFs und Aktien sowohl Gewinne wie auch Verluste realisiert. Ich habe schon in Erfahrung gebracht, dass die depotführende Bank die Verluste von den Gewinnen abzieht, und wenn diese Differenz über 801 € liegt, dann muss man die über diesen Freibetrag hinausgehende Summe versteuern. Das geschieht sogar automatisch und ohne, dass ich aktiv werden muss. ABER ich muss dann tätig werden, wenn ich Verluste aus Depot 1 mit Gewinnen aus Depot 2 verrechnen will, damit ich nicht zu viel Steuern zahle.

 

Meine Fragen:

  1. Habe ich das so richtig beschrieben?

  2. Wie und wann teile ich dem Finanzamt diese Gesamtverrechnung aller Gewinne und Verluste über beide Depots mit?

  3. Spielt es dabei eine Rolle, ob die Wertpapiere Zertifikate, Aktien oder ETFs sind? Oder muss ich das feinsäuberlich trennen?

  4. Muss ich irgendwelche Nachweise erbringen, dass meine Angaben wahr sind?

  5. Habe ich noch relevante Fragen vergessen? (Als Ahnungsloser weiß man ja nicht, was man fragen muss, um sich aus seiner Ahnungslosigkeit zu befreien.) Am Ende möchte ich möglichst wenig Steuern zahlen, aber es soll alles rechtmäßig bleiben, also Betrügereien möchte ich nicht begehen.

 

Vielen Dank an jeden, der sich die Mühe macht, mir zu helfen.

 

Frohes Neues!

Bobo

21 ANTWORTEN

Tenacious B
Autor ★★★
45 Beiträge

Vielen Dank für Deine Einschätzung und die Gedankengänge. Denen kann ich viel abgewinnen 😉 

Bobo
Experte
95 Beiträge

Danke euch allen. Ich habe was gelernt und Hinweise auf weitere Lektüre bekommen.

DrTool
Experte ★
205 Beiträge

Hallo.

Ich möchte noch einen weiteren Hinweis geben, der zum Thema passt:

Hier sind ja ein paar unterwegs, die für Kinder ansparen und ggf. den ein oder anderen Gewinn unterjährig realisieren.

Sobald der über der  Freibetragsgrenze des erteilten Freistellungsauftrags liegt, wird von der Bank Abgeltungssteuer abgezogen. Da das Kind aber i.d.R. kein steuerfähiges Jahreseinkommen erzielt, zahlt es auch keine Steuern. Man muss selbst aktiv werden und sich diese Steuer im Rahmen einer Steurerklärung (Anlage KAP) der Kindes wiederholen. Dazu braucht man die Jahressteuerbescheinigung der Bank, die im Falle der CoDi bis 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden muss.

Wer ganz frühzeitig plant, kann alternativ eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Kind beim FA beantragen und diese der Bank zuschicken,. Dann zieht die keine Abgeltungssteuer ein.

bye

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

@DrTool 

und wenn man bereits unterjährig in der Situation ist, dass das Kind mehr als 801 Euro erzielt hat, aber unter der Mindestgrenze für Steuerpflicht bleiben wird, kann man auch stattdessen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt erhalten und diese der Bank übermitteln. So bekommt man dann unterjährig bereits keine Steuerabzüge mehr.

 

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@DrTool  schrieb:

Da das Kind aber i.d.R. kein steuerfähiges Jahreseinkommen erzielt, zahlt es auch keine Steuern. Man muss selbst aktiv werden und sich diese Steuer im Rahmen einer Steurerklärung (Anlage KAP) der Kindes wiederholen. Dazu braucht man die Jahressteuerbescheinigung der Bank, die im Falle der CoDi bis 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden muss.


Eine Jahressteuerbescheinigung bekommst Du automatisch in die PostBox gestellt, die muss nicht beantragt werden.

 

Was bis 15.12. beantragt werden müsste ist eine Verlustbescheinigung.

Wer allerdings eine solche für das Depot des Kindes braucht sollte mal über die gewählte Strategie nachdenken.

DrTool
Experte ★
205 Beiträge

@GetBetter  danke für die Korrektur und Ergänzung. Ich hatte diese beiden Dokumente verwechselt.

Speedy85
Autor ★★★
55 Beiträge

Hallo in die Runde,

 

ich hole den Thread passend zur Jahreszeit mal wieder aus der Versenkung, denn meine Frage passt ganz gut zur Überschrift, ist nur noch etwas spezieller.

 

Folgende Situation:

  • Ich habe Depots bei mehreren Banken: Depot A für ausschüttenden ETF, bei dem der Sparerfreibetrag jedoch nur etwa zur Hälfte durch die Ausschüttungen genutzt wird. Depot B und Depot C jeweils mit Einzelaktien mit Stopkursen versehen, sodass ein paar der Aktien möglicherweise im Laufe des Kalenderjahres mit Gewinn (oder eher unwahrscheinlicher: Verlust) ausgestoppt werden.
  • Mein Ziel ist es, nach Möglichkeit keine Anlage KAP in der Steuererklärung angeben zu müssen. Ich bin froh, wenn ich bei der Steuererklärung so wenig wie möglich Aufwand habe, habe die Anlage KAP noch nie abgegeben und mir graut es etwas davor. Dennoch möchte ich den Sparerfreibetrag natürlich so gut wie möglich ausnutzen.

Nun meine Gedankengänge, welche sich nicht (!) auf das Kalenderjahr beziehen, das sich gerade dem Ende neigt (da ist steuerlich zum Glück schon alles in Sack und Tüten), sondern die sich schon auf das folgende Kalenderjahr beziehen:

 

Ich will den Freistellungsauftrag sinnvoll auf die 3 Depots aufteilen, sodass dieser am Ende des Kalenderjahres idealerweise vollständig genutzt ist. Etwa die Hälfte des Sparerfreibetrags nutze ich dabei für den ausschüttenden ETF (Teilfreistellung ist mir bekannt) in Depot A. So weit so gut.

 

Nun kommt aber der schwierige Teil für die Depots B und C mit den Aktien, bei denen ich ja vorher nicht weiß, in welchem der beiden Depots Aktien mit Gewinn (oder Verlust) ausgestoppt werden. Daher ist eine entsprechende Aufteilung des verbleibenden Sparerfreibetrags auf die beiden Depots im Vorhinein auch schwierig. Deshalb folgende Idee:

 

Kann ich bei den Banken B und C jeweils einen Freistellungsauftrag von 801 Euro stellen und diesen zum Ende des Kalenderjahres dann pro Depot nachträglich nach unten korrigieren, sodass die fälligen Steuern bei möglichen Gewinnen anschließend nachträglich von der Bank abgezogen werden? Geht sowas?

 

Ich möchte keine Steuern hinterziehen, sondern bin einfach nur daran interessiert, Steueroptimierung zu betreiben, jedoch ohne mir den Kopf über die Anlage KAP zu zerbrechen… Vielleicht habe ich aber auch einen Knoten im Kopf und es hat jemand von euch noch eine andere sinnvolle Vorgehensweise für die beschriebene Situation?!

 

Viele Grüße!

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Speedy85  schrieb:

Kann ich bei den Banken B und C jeweils einen Freistellungsauftrag von 801 Euro stellen und diesen zum Ende des Kalenderjahres dann pro Depot nachträglich nach unten korrigieren, sodass die fälligen Steuern bei möglichen Gewinnen anschließend nachträglich von der Bank abgezogen werden? Geht sowas?


Lies Dir gerne mal diese brandaktuelle Diskussion durch und Du wirst sehen: keine wirklich gute Idee.

 

Vorschlag: Verteile die restlichen 400 € gleichmäßig auf die beiden Depots B und C und passe die Beträge situationsabhängig im Laufe des Jahres an (wenn einer erhöht wird, wird der andere gleichzeitig reduziert).

Alternativ kannst Du das natürlich ebenso gut mit einer Startaufteilung 400:0 o.ä. machen.

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

@Speedy85  schrieb:

Kann ich bei den Banken B und C jeweils einen Freistellungsauftrag von 801 Euro stellen und diesen zum Ende des Kalenderjahres dann pro Depot nachträglich nach unten korrigieren, sodass die fälligen Steuern bei möglichen Gewinnen anschließend nachträglich von der Bank abgezogen werden? Geht sowas?


Das geht nicht. Details kannst du unter Versehentlich Freistellungsauftrag doppelt ausgeschöpft nachlesen.

 

Andersherum sollte aber funktionieren: Zuerst keinen Freistellungsauftrag einreichen und bei Kapitalerträgen Steuern zahlen. Dann gegen Jahresende einen Freistellungsauftrag einreichen und die Steuer zurückerstattet bekommen.

 

Ansonsten ist die Anlage KAP aber auch keine Raketenwissenschaft 😉

Speedy85
Autor ★★★
55 Beiträge

Danke @GetBetter und @Thorsten_ für eure Antworten und die Verlinkung auf den anderen Thread!

 


@Thorsten_  schrieb:

Andersherum sollte aber funktionieren: Zuerst keinen Freistellungsauftrag einreichen und bei Kapitalerträgen Steuern zahlen. Dann gegen Jahresende einen Freistellungsauftrag einreichen und die Steuer zurückerstattet bekommen.


Bei @Thorsten_  klingt aber noch ein kleiner Konjunktiv mit.

Kann das jemand bestätigen, dass man über einen nachträglich eingereichten Freistellungsauftrag die Steuer von der jeweiligen Bank zurückerstattet bekommt?

Denn dann könnte ich mir ja das von @GetBetter vorgeschlagene (und selbst auch vermutete) dauerhafte Anpassen des Freistellungsauftrages je nach Situation sparen und einfach am Ende des Jahres einmal "Reinemachen". Oder wo ist der Denkfehler?