01.09.2020 11:13 - bearbeitet 01.09.2020 11:15
Hallo,
jetzt brauche ich mal ausnahmsweise eine kleine Hilfestellung...Ich habe leider zu schnell, ohne Nachzudenken gehandelt.
Ich habe heute morgen eine ETF-Position mit Gewinn zur Ausnutzung meines Steuerfreibetrages verkauft und direkt danach wieder gekauft. Gehandelt habe ich über das LiveTrading der Baader Bank.
Dass mir hier keine Steuerberatung gegeben wird, ist mir natürlich klar, aber wie schätzen die Experten das ein? Ist das steuerlich okay, oder sollte ich mich mit dem Kundenservice/dem Finanzamt in Verbindung setzen, um die zukünftig steuerlich korrekte Behandlung des ETFs sicherzustellen?
Liebe Grüße
Listener
EDIT: WKN ist ETF110; Steuerlicher Gewinn sind ca 500€
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 01.09.2020 11:16
Ist alles okay- brauchst Dir da kein Kopf machen
Gruß Crazyalex
am 01.09.2020 11:23
Ich war der gleichen Ansicht. Meiner Auffassung nach versteuere ich meinen Gewinn zum jetzigen Zeitpunkt und nicht erst in der Zukunft. Ich wurde allerdings in einem anderen Forum (kein Finanzforum) darauf aufmerksam gemacht, dass das evtl. nicht so sauber sei.
am 01.09.2020 11:27
Ne ne.....
Ist wirklich alles im (sehr) grünen Bereich
Gruß Crazyalex
am 01.09.2020 11:32
Vielen Dank für die Antworten. Dann kann ich ja ruhig schlafen 🙂
am 01.09.2020 11:46
@Listener schrieb:Dass mir hier keine Steuerberatung gegeben wird, ist mir natürlich klar, aber wie schätzen die Experten das ein? Ist das steuerlich okay, oder sollte ich mich mit dem Kundenservice/dem Finanzamt in Verbindung setzen, um die zukünftig steuerlich korrekte Behandlung des ETFs sicherzustellen?
Steuerlich ist das kein Problem, das Finanzamt wäre also die falsche Adresse.
Aber evtl. meldet sich die Handelsaufsicht demnächst bei Dir: Klick.
Ich würde aber trotzdem ruhig schlafen
am 01.09.2020 11:46
Hallo @Listener,
wenn du mit dem Rückkauf gewartet hast, bis der Verkauf abgeschlossen war, ist das rechtlich kein Problem. Das passiert beim Daytrading oder im Hochfrequenzhandel ja andauernd. Du darfst nur nicht dieselben Papiere die du gerade verkaufst ohne Zwischenhandel sofort zurückkaufen. Es muss eine reguläre Preisbildung stattgefunden haben. Man sollte deshalb darauf achten, dass die Verkaufs- und die Kauforder nicht zur selben Zeit im Orderbuch stehen, sonst besteht die Gefahr eines verbotenen Insichgeschäfts.
Gruß paba
01.09.2020 11:59 - bearbeitet 01.09.2020 11:59
01.09.2020 11:59 - bearbeitet 01.09.2020 11:59
@paba schrieb:Hallo @Listener,
wenn du mit dem Rückkauf gewartet hast, bis der Verkauf abgeschlossen war, ist das rechtlich kein Problem. Das passiert beim Daytrading oder im Hochfrequenzhandel ja andauernd. Du darfst nur nicht dieselben Papiere die du gerade verkaufst ohne Zwischenhandel sofort zurückkaufen. Es muss eine reguläre Preisbildung stattgefunden haben. Man sollte deshalb darauf achten, dass die Verkaufs- und die Kauforder nicht zur selben Zeit im Orderbuch stehen, sonst besteht die Gefahr eines verbotenen Insichgeschäfts.
Gruß paba
Ist das denn aber nicht ausgeschlossen, wenn ich über das LiveTrading handle? Ich habe ja an die Baader Bank verkauft und anschließend zurückgekauft. Auch zu einem anderen Preis (6 cent teurer). Ist es vielleicht problematisch, dass nur 10 Sekunden dazwischen lagen?
am 01.09.2020 12:30
@Listener schrieb:Ist das denn aber nicht ausgeschlossen, wenn ich über das LiveTrading handle?
Nicht wenn Du beim Verkauf mit Limit verkauft hast (also nicht "live" im engeren Sinne).
am 01.09.2020 12:34
@GetBetter schrieb:
Nicht wenn Du beim Verkauf mit Limit verkauft hast (also nicht "live" im engeren Sinne).
Okay, das macht Sinn. Ich gehe dann mal nicht davon aus, dass das problematisch für mich sein wird. Ich habe billig/bestens gehandelt, noch dazu ohne direkt auf dem Markt zu handeln, sondern mit einer dritten Person (hier die Baader Bank).
Hoffentlich stimmt das, ansonsten werde ich mich nochmal melden, wenn ich Post bekomme 😞