Steuerliche Absetzbarkeit der comdirect-Provisionen?
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am 22.11.2021 16:47
Guten Abend allerseits,
ich habe eine Frage, zu der ich keine Antwort finden konnte:
Sind die Wertpapierhandels-Provisionen der comdirect umsatzsteuerbefreit?
Falls nein: könnte ich die enthaltene USt in meiner Umsatzsteuererklärung geltend machen ?
Könnte ich sogar die Provisionen an sich in meiner Jahressteuerklärung im Zusammenhang mit Ausgaben zu meiner Altersvorsorge geltend machen?
Ich frage, weil ich in den letzten 30 Tagen ganze 164 Wertpapierkäufe/verkäufe getätigt habe - ich handle nicht immer so exzessiv (schon ziemlich, und ich sollte schon längst über ein Zweitdepot mit geringeren Provisionen nachgedacht haben), aber im letzten Monat habe ich außerdem noch mein Depot umgebaut.
Jedes Mal wurden 8,42 EUR Provision fällig. Das sind 1.380 EUR allein im letzten Monat.
Als Selbständige bin es es gewohnt, viele meiner in Anspruch genommenen Dienstleistungen absetzen zu können - ist die Provision der comdirect etwas anderes als eine Dienstleistung?
Danke für Antworten,
Miss Schwertfisch
(deren Flosse leider zu lang für dieses Board war)
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22.11.2021 17:12 - bearbeitet 22.11.2021 18:03
Hallo @MissSchwert ,
ja, die Leistungen, die die comdirect für dich erbringt, sind umsatzsteuerbefreit nach Par 4 Nr. 8 UStG. Das ist auch der Grund, warum in deinen Abrechnungen keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Schon aus diesem Grund kannst du keine Umsatzsteuer auf diese Aufwendungen in deiner Umsatzsteuer-Erklärung in Abzug bringen. Darüber hinaus ginge das aber auch schon deswegen nicht, weil du dir nur Umsatzsteuer auf solche Leistungen vom Finanzamt erstatten lassen kannst, die du für dein Unternehmen in Anspruch genommen hast. Und das trifft auf die Leistungen der codi nicht zu (ich gehe mal nicht davon aus, dass du unternehmerisch als Bank tätig bist).
Was die ertragsteuerliche Seite angeht: Die Aufwendungen für An- und Verkäufe von Anteilen wirken sich beim Verkauf sehr wohl steuerlich aus. Bilden wir ein Beispiel:
Du kaufst für 1.000 Eur Aktien und zahlst zusätzlich 10 Eur Gebühren. Ein halbes Jahr später verkaufst du die Aktien für 2.000 Eur, musst aber wieder 10 Eur an Gebühren bezahlen.
Nun wird, um deine Abgeltungsteuer zu berechnen, der Gewinn ermittelt. Und der ist eben nicht 1.000 Eur, sondern wegen der Gebühren nur 980 Eur. Also haben sich deine 20 Eur steuerlich ausgewirkt. Du hast etwa 5 Eur weniger Steuern zu zahlen.
Mehr ist aber leider nicht drin. 😉
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Fix
PS: Weil du schriebst, gewohnt zu sein, dass sich deine Dienstleistungen steuerlich auswirken: Ich hoffe, dass in deiner Steuererklärung nur Ausgaben auftauchen, die mit deinem Betrieb zusammen hängen.. 😉
22.11.2021 17:38 - bearbeitet 22.11.2021 20:58
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22.11.2021 17:38 - bearbeitet 22.11.2021 20:58
Hallo,
durch das Verbot kommerzieller Nutzung in 20.4 in den AGB hier dürfte das Thema schon dadurch keine Rolle spielen, dass Du für gewerbliche Nutzung auch ein entsprechendes Depot bräuchtest. Ich habe z.B. bei der Ökobank meines Vertrauens in dieser Hinsicht schon einmal vorgefühlt - die würden das z.B. anbieten.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
22.11.2021 18:13 - bearbeitet 22.11.2021 18:14
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22.11.2021 18:13 - bearbeitet 22.11.2021 18:14
Hallo @Fix1
natürlich, nur betriebliche Ausgaben 😉
Aus der Ecke kommt auch gleich meine Nachfrage: mein Depot stellt meine betriebliche Altersvorsorge dar.
Ich bin selbständig, nicht gewerbetreibend - daher danke, @KWie2 , für Deinen Hinweis mit der Ökobank Deines Vertrauens. Meine Selbständigkeit verlangt da keine Trennung.
Mein Depot ist wirklich meine einzige betriebliche Altersvorsorge.
Früher hatte ich Rürup und Riester (als Selbständige ging Riester über die Künstlersozialkasse), aber diese Verträge habe ich alle gekündigt oder stillgelegt und meine Vorsorge selbst in die Hand genommen. Mittels meines Depots. Daher gewisse Exzesse 🙂
Vielleicht bin ich mit meinem Depot ein besonderer Fall, aber bestimmt nicht so besonders, dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, das Depot-Handling in irgendeiner Form abzugsfähig zu machen.
Habt Ihr Gedanken dazu?
Viele Grüße,
Miss Schwertfisch
22.11.2021 18:22 - bearbeitet 22.11.2021 18:23
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22.11.2021 18:22 - bearbeitet 22.11.2021 18:23
Das Ganze als "betriebliche Altersvorsorge" zu bezeichnen ist ja kreativ.
Ich bin auch freiberuflich. Bei den von mir investierten Beträgen handelt es sich um versteuerte Einkünfte, die ich als Privatmann anlege. Alles andere mag steuerlich möglich sein, sicher aber nicht bei der comdirect (siehe AGB).
22.11.2021 18:28 - bearbeitet 22.11.2021 18:32
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22.11.2021 18:28 - bearbeitet 22.11.2021 18:32
Hallo @MissSchwert
so sehr ich nachvollziehen kann, dass du deine vermögensverwaltende Tätigkeit als "betriebliche Altersvorsorge" betrachtest, bleibt sie doch genau das, was es ist: Private Vermögensverwaltung.
Insofern bewegen wir uns steuerlich im Privatvermögen (in Abgrenzung zum sog. Betriebsvermögen). Du müsstest zB schon eine GmbH gründen, um mit deinem Depot ins Betriebsvermögen zu kommen. Aber jetzt wird es - wie @GetBetter schon richtig sagt - sehr kreativ.
Du erzielst also in deinem Depot Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ein Abzug der Kosten erfolgt nur in dem von mir bereits dargestellten Umfang.
Der Abzug allgemeiner Depotkosten ist übrigens nach Par 20 Absatz 9 EStG ausgeschlossen.
Für weitere Begünstigung will mir im Moment kein Raum einfallen.
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am 22.11.2021 18:31
Hallo,
@MissSchwert schrieb:mein Depot stellt meine betriebliche Altersvorsorge dar.
Das kannst Du als Freiberuflerin wohl vergessen.
Um Dir selbst eine Betriebliche Altersvorsorge aufbauen zu können, brauchst Du mindestens eine Kapitalgesellschaft, die Deine Person regulär anstellt. Das geht, muss aber im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehen sein, damit Du einen Vertrag mit Dir selbst abschließen kannst.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
22.11.2021 19:35 - bearbeitet 22.11.2021 19:38
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22.11.2021 19:35 - bearbeitet 22.11.2021 19:38
Hallo @MissSchwert
Mir scheint, dass du ein paar Begrifflichkeiten durcheinander bringen könntest.
Du schreibst, du bist nicht gewerblich, sondern selbständig. Gewerbetreibende sind auch selbständig. Du bist also Freiberufler bzw Künstler oder Publizist, dafür spricht auch die erwähnte KSK.
Wenn das so ist, kannst du keine bAV haben. Die Definition aus Wikipedia lautet: gesetzliche Altersrente aus dem Arbeitsentgelt finanzierte private betriebliche Rente.
Du wirst eine Rente aus der KSK beziehen und selbst Vorsorge treffen (müssen).
Deine eigene Vorsorge ist deine Privatsache, bei Künstlern oder Publizisten oft zu gering, deshalb die Stärkung durch die KSK.
Leider ist es so, dass die private Vorsorge nur sehr gering und/oder nur in bestimmter Form oder eben gar nicht vom Staat gefördert wird oder wenigstens steuermindernd berücksichtigt wird. Ich kann ein sehr langes Klagelied darüber singen.
So werden die Aufwendungen für Depots, LV's , kapitalbildende LV's, private RV's etc nicht berücksichtigt.
Wie auch immer, nur eiserne Disziplin schützt uns vor der Alterarmut.
Alles Gute!
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 22.11.2021 19:44
@Antonia schrieb:Du schreibst, du bist nicht gewerblich, sondern selbständig. Gewerbetreibende sind auch selbständig.
Aber nicht alle Selbständigen sind Gewerbetreibende 😉
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am 22.11.2021 19:51
Nee Getty @GetBetter , ich beziehe mich auf folgende Aussage von @MissSchwert
@MissSchwert schrieb:Hallo @Fix1
.....
Ich bin selbständig, nicht gewerbetreibend -
😀
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