Steuerliche Absetzbarkeit der comdirect-Provisionen?
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am 22.11.2021 19:55
Hallo @Antonia ,
wenn das wirklich so ist - Wahnsinn. Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger begreife ich, warum daran nicht endlich was geändert wird.
Dir auch alles Gute!
22.11.2021 19:57 - bearbeitet 22.11.2021 21:01
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22.11.2021 19:57 - bearbeitet 22.11.2021 21:01
Steuerlich gesehen muss man unterscheiden zwischen Gewerbetreibenden und Leuten, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen.
Gewerbetreibende betreiben nachhaltig, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht einen Gewerbebetrieb. Sie erzielen Einkünfte aus Par 15 EStG. Ihre Tätigkeit besteht vereinfacht gesagt aus Kaufen und Verkaufen.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen unter Par 18 EStG. Auch sie werden selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. Meist geht es dort - neben Rosinen - um die sog. freiberuflichen Tätigkeiten. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Die Abgrenzung zwischen 15 und 18 EStG kann unter Umständen sehr schwer fallen und hat unter anderem praktische Relevanz für die Gewerbesteuer. Aber das nur am Rande.
22.11.2021 20:42 - bearbeitet 23.11.2021 00:46
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22.11.2021 20:42 - bearbeitet 23.11.2021 00:46
Hallo,
@MissSchwert schrieb:Ich bin selbständig, nicht gewerbetreibend
Und das trift dann auf die von @Fix1 schon genannten freien Berufe zu. Ich könnte das zur Stunde grundsätzlich auch haben, habe aber ein Gewerbe angemeldet, um mich rechtsicher handlungsfähig zu halten.
Edit:
@Fix1 schrieb:Die Abgrenzung zwischen 15 und 18 EStG kann unter Umständen sehr schwer fallen ...
Du bist ein gebürtiger Deutscher mit einem super Abitur und dann liest Du diesen Gesetzestext und fragst Dich: "O.K. aber was bin ich denn nun? Was könnte das bedeuten?"
Am besten fragt man dann nicht jemanden, der besser Deutsch kann (gibt's nicht) sondern jemanden, der die Rechtsprechung kennt und auch interpretieren kann, also die Erfahrung mit sich bringt, wie z.B. die zuständige IHK.
Aber: @MissSchwert , es riecht hier nach Steuerhinterziehung, nämlich entsteht mir der Eindruck, dass Du sämtliche Rücklagen in Deinem Depot ohne Erwähnung in der Einkommensteuererklärung eingelegt hast, um sie Dir später - lass mich raten: Mit oder ohne Angabe in der Einkomensteuererklärung? - aus dem Depot für die Altersversogrung zu entnehmen.
Vielleicht solltest Du einmal mit einer Rechtsberatung Deines Vertrauens reden, falls es für Dich einen Unterschied ausmacht, ob Du Deine "Betriebliche Altersversorgung" vor oder hinter Schwedischen Gardinen genießt.
Gruß: KWie2
... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...
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am 22.11.2021 22:50
@Antonia schrieb:Nee Getty @GetBetter , ich beziehe mich auf folgende Aussage von @MissSchwert
@MissSchwert schrieb:Hallo @Fix1
.....
Ich bin selbständig, nicht gewerbetreibend -
😀
Kommt doch auf's Gleiche raus.
So oder so, die Abgrenzung von @MissSchwert ist fachlich kein Widerspruch und wurde von @Fix1 ja auch schön dargestellt.
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am 23.11.2021 09:29
@GetBetter @MissSchwert @KWie2 @Fix1 @Antonia
ICH bin sowieso der Meinung das Selbständige, Gewerbetreibende,
Fussballer, Generäle, Drogenkranke, Metzger, reiche evd´s usw.usw.
viel zu viel absetzten können.
VERDAMMISCHNOCHMOL 😤
ALLES Mafia 😁
Grüße
ein Rentner
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am 23.11.2021 10:59
@Fix1 schrieb:Hallo @MissSchwert
so sehr ich nachvollziehen kann, dass du deine vermögensverwaltende Tätigkeit als "betriebliche Altersvorsorge" betrachtest, bleibt sie doch genau das, was es ist: Private Vermögensverwaltung.
Insofern bewegen wir uns steuerlich im Privatvermögen (in Abgrenzung zum sog. Betriebsvermögen). Du müsstest zB schon eine GmbH gründen, um mit deinem Depot ins Betriebsvermögen zu kommen. Aber jetzt wird es - wie @GetBetter schon richtig sagt - sehr kreativ.
Du erzielst also in deinem Depot Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ein Abzug der Kosten erfolgt nur in dem von mir bereits dargestellten Umfang.
Der Abzug allgemeiner Depotkosten ist übrigens nach Par 20 Absatz 9 EStG ausgeschlossen.
Für weitere Begünstigung will mir im Moment kein Raum einfallen.
Ergänzend füge ich noch hinzu: für Kapitalerträge gilt seit 2009 die Abgeltungssteuer (25% plus Soli), seitdem können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine Werbungskosten mehr eingereicht werden.
Für diejenigen, die ohnehin keine oder nur wenige Kosten haben und deren persönlicher Steuersatz über 25% liegt, ist dieses System günstiger.
Davor gab es unter anderem einen Markt für kreditfinanzierte Anlageprodukte, die Kreditzinsen konnten als Werbungskosten von den Erträgen abgezogen werden.
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am 23.11.2021 11:44
@huhuhu schrieb:@GetBetter @MissSchwert @KWie2 @Fix1 @Antonia
ICH bin sowieso der Meinung das Selbständige, Gewerbetreibende,
Fussballer, Generäle, Drogenkranke, Metzger, reiche evd´s usw.usw.
viel zu viel absetzten können.
VERDAMMISCHNOCHMOL 😤
ALLES Mafia 😁
Grüße
ein Rentner
Huhu @huhuhu !
Bei deinen Beiträgen fällt es mir manchmal schwer zwischen Spaß und Meinung zu unterscheiden 🙈.
Ich wähle jetzt mal die Meinung und halte dagegen.
Steuerlich absetzbar sind alle Kosten, die beruflich, also für die Geschäftstätigkeit, auftreten. Was ist daran zuviel absetzbar?
Ein Arbeitnehmer hat auch einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz, bekommt anteilig Geld für KK, PV, RV und ist für evtl Arbeitsplatzverlust versichert.
Das muss sich der Unternehmer erst mal erarbeiten und vor allem selbst 100% bezahlen (s. Fadenthema).
Ich habe nie einen Cent für die AV bekommen (ok, Rürup hab ich abgelehnt, meine Entscheidung 😄), keine Unterstützung für KK etc.
Was genau ist deiner Meinung nach zuviel absetzbar?
Würde gern dazu lernen!
Allen einen guten Start in die Woche!
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 23.11.2021 12:30
Ich spiele mal Advocatus diaboli und sage:
Ein Selbständiger hat ein paar mehr Gestaltungsmöglichkeiten und kann, wenn er schlitzohrig ist, einige ganz oder halb private Aufwendungen zu Betriebsausgaben umwidmen.
Die Aufwendungen für den (zum Teil auch aus persönlichen Neigungen gekauften) Firmenwagen zum Beispiel können steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Selbständige es nicht übertreibt. Wenn zum Beispiel ein Tierarzt einen giftgrünen Lamborghini kaufen und sagen würde, dass er den betrieblich braucht, könnte das Finanzamt da zum Rotstift greifen und die entsprechenden Kosten streichen.
Oder Bewirtungsaufwendungen, wurden da wirklich Geschäftsfreunde zu einem Arbeitsessen eingeladen, oder hat der Selbständige da privat mit Freunden getafelt?
23.11.2021 12:38 - bearbeitet 23.11.2021 12:46
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23.11.2021 12:38 - bearbeitet 23.11.2021 12:46
@Antonia schrieb:
@huhuhu schrieb:@GetBetter @MissSchwert @KWie2 @Fix1 @Antonia
ICH bin sowieso der Meinung das Selbständige, Gewerbetreibende,
Fussballer, Generäle, Drogenkranke, Metzger, reiche evd´s usw.usw.
viel zu viel absetzten können.
VERDAMMISCHNOCHMOL 😤
ALLES Mafia 😁
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Huhu @huhuhu !
Bei deinen Beiträgen fällt es mir manchmal schwer zwischen Spaß und Meinung zu unterscheiden 🙈.
Ich wähle jetzt mal die Meinung und halte dagegen.
Steuerlich absetzbar sind alle Kosten, die beruflich, also für die Geschäftstätigkeit, auftreten. Was ist daran zuviel absetzbar?
Ein Arbeitnehmer hat auch einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz, bekommt anteilig Geld für KK, PV, RV und ist für evtl Arbeitsplatzverlust versichert.
Das muss sich der Unternehmer erst mal erarbeiten und vor allem selbst 100% bezahlen (s. Fadenthema).
Ich habe nie einen Cent für die AV bekommen (ok, Rürup hab ich abgelehnt, meine Entscheidung 😄), keine Unterstützung für KK etc.
Was genau ist deiner Meinung nach zuviel absetzbar?
Würde gern dazu lernen!
Allen einen guten Start in die Woche!
...und ich dachte, liebe Toni Du kennst mich ein bisserl 😉
und könntest die Beiträge "identifizieren" 😊
Werde aber versuchen, dies in Zukunft besser darzustellen 😙
Aber nun im ernst, nur einige beispiele wo "geflunkert" wird.
Du weißt es mit Sicherheit auch.
KFZ
Ein 160.000.- Teil ...Firmenfahrzeug ?
oder
ein hei teck TV 3.500.- ...Büro PC ?
oder
lecker Gaffel besuch 600.- eh .... Dingsessen
usw. usw.
Aber hier gilt natürlich auch
"leve un leve losse"
und jeder so gut er kann.
Ich weiß jetzt auch nicht, wie man das Schummeln beim "braven" Arbeitnehmer nennen kann;
Wegestrecke, Reinigungskosten, Spenden, Literatur usw. 😎
Grüße
P..... 😘
Übrigens, en Lambo, wäre auch machbar 😉
ups,
den Kommentar von @NordlichtSH hatte ich nicht gesehen,
...aber ein 👍
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am 23.11.2021 12:52
Aaaaahhhhhsooooo!!!!
Du meinst schummeln/flunkern/gerechterausgleich/besch***** usw.
Das ist natürlich was anderes @huhuhu 😄
Nun, wer sowas macht, muss selbst damit (Gewissen) klarkommen und die (möglichen) Konsequenzen tragen.
Hätte meine Hausbesuche gerne mit dem Lambo gemacht, hättste mir och mal früher stecken können!!!!!
Nu is zu spät, maaaannnnooooooo......
____________________
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