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Steuerlich wohnhaft im Ausland, Aktien aus gleichem Ausland, Quellensteuer abgezogen: Normal?

kafka
Autor ★
6 Beiträge

Hallo,

 

ich bin steuerlich ansässig in Österreich, was comdirect auch bekannt ist. Außerdem besitze ich Aktien aus Österreich. Eben habe ich meine ersten Dividenden-Erträge aus diesen österreichischen Aktien gesehen.

 

Auf der Abrechnung der Dividendenerträge ist nun eine Quellensteuer von 27,5% angegeben und auch abgezogen. 27,5% ist der übliche Steuersatz in Österreich auf Kapitalerträge.

 

Weiß jemand von euch mit ähnlicher Konstellation (steuerlich ansässig im Ausland, Aktien aus eben diesem Ausland im Besitz), ob das normal ist, dass die comdirect die Quellensteuer einhebt, obwohl man nicht in Deutschland steuerlich ansässig ist (sondern im gleichen Land wie die Herkunft der Aktien)?

 

Prinzipiell passt das ja, dass 27,5% Steuer abgezogen wurden. Die Frage ist nur, ob es auch formal korrekt ist und bei der Steuererklärung dann richtig angegeben werden kann. Denn eigentlich werden in Österreich bei der Erklärung von Kapitalerträgen nur 15% Quellensteuer anerkannt. Damit könnte diese Benennung "Quellensteuer" ein Problem sein?

 

Beispiel: Wenn ich Aktien aus Deutschland besitze und hier auf 25% Quellensteuer zahle, anerkennt der österreichische Staat davon 15%punkte. 12,5% (Differenz zu 27,5%) muss ich dann in Österreich noch zahlen. Die 10% kann ich mir theoretisch von Deutschland zurückholen.

 

Grüße

Stefan

9 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Wenn ein Land Quellensteuern auf Dividenden/Zinsen inländischer Unternehmen erhebt, spielt es keine Rolle, wo der Anleger seinen Wohnsitz hat. Daher ist alles korrekt.

 

Comdirect zieht hier nichts ab, sondern erhält nur den Nettobetrag. Eine Quellensteuer wird immer "an der Quelle", also direkt vom zahlenden Unternehmen an den Staat (hier Österreich) abgeführt. In der Schweiz ist das auch so, da heisst es nur Verrechnungssteuer.

 

Die 15%-Anerkennung in Österreich bezieht sich offensichtlich auf ausländische Quellensteuern im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen. Das ist in Deinem Fall nicht relevant, da es um die inländische, österreichische Quellensteuer geht.

 

Inwieweit Du die österreichische Quellensteuer bei Deiner Steuererklärung geltend machen kannst, ist mir nicht bekannt. Dazu kann Dir Dein Finanzamt vor Ort sicher Auskunft geben.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Bei einem Ausländer, der im Ausland deutsche Aktien hält, werden auf die Dividenden 26,375% einbehalten (25% plus Solidaritätszuschlag). Unabhängig davon, ob das nun das Unternehmen, die Zahlstelle oder sonst jemand macht, hat es jedenfalls die Wirkung einer Quellensteuer. Nach den meisten DBAs kann der über 15% hinausgehende Teil (also 11,375%) wieder vom deutschen Fiskus zurückgefordert werden.

 

Ist aber ja nicht der Fall, um den es beim Fragesteller geht.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@chi 

 

Das wäre mir gänzlich neu. Ich habe im Ausland gelebt und deutsche Zinsen und Dividenden immer in voller Höhe ohne Steuerabzug erhalten. Nach meiner Kenntnis wird die Abgeltungssteuer + Soli nur bei deutschen Steuerinländern erhoben, die ihr Depot bei einer deutschen Bank haben.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@ehemaliger NutzerDas BZSt sagt dazu:

 

Die Kapitalertragsteuer wird zunächst in voller Höhe (25 Prozent vom Kapitalertrag zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) durch den inländischen Zahlungsverpflichteten (Schuldner des Kapitalertrags) einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt. Der Gläubiger des Kapitalertrags kann seinen Anspruch auf einen niedrigeren Steuerabzug nach DBA bzw. den §§ 43b oder 44a Absatz 9 EStG beim Bundeszentralamt für Steuern geltend machen und die steuerliche Entlastung erreichen.

Die hierzu erforderlichen amtlich vorgeschriebenen Antragsformulare stehen zum Download in der unten genannten Rubrik "Erstattungsformulare" zur Verfügung.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Ich habe keine eigene Erfahrung damit, aber hier wäre zum Beispiel eine Information der BASF und hier welche beim BZSt zur Rückerstattung solcher Steuern. Ich habe auch schon Fragen von Kunden von Degiro (Sitz Niederlande) gesehen, die mit ihrer deutschen Steuererklärung ein Problem hatten (wo und wie gibt man diese Steuer an?).

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@chi  und @Necoro 

 

Vielen Dank für die Infos. Dann hat sich bei deutschen Dividenden inzwischen etwas geändert und es gibt darauf eine Quellensteuer. Ich habe gerade mal alte Dividendenabrechnungen der deutschen Telekom aus 2010 und 2011 hervorgekramt. Damals habe ich als Steuerausländer die Dividende noch brutto ohne Steuerabzug erhalten.

 

Ich habe den unzutreffenden Absatz in meiner ersten Antwort besser gelöscht, um @kafka nicht zu verwirren.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Vielleicht war das Telekom-spezifisch. Soweit ich weiß, schüttet die doch regelmäßig aus dem steuerlichen Einlagenkonto aus, so daß auch in Deutschland erst einmal gar keine Steuer auf die Dividende anfällt.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@chi  schrieb:

@ehemaliger Nutzer: Vielleicht war das Telekom-spezifisch. Soweit ich weiß, schüttet die doch regelmäßig aus dem steuerlichen Einlagenkonto aus, so daß auch in Deutschland erst einmal gar keine Steuer auf die Dividende anfällt.


@chi:  Jetzt geht es wirklich ans Eingemachte. Dafür könnten wir ein eigenes Thema aufmachen Smiley (überglücklich) Ich denke jedoch, daß die ursprüngliche Frage von @kafka  beantwortet ist Smiley (zwinkernd)

kafka

Vielen Dank euch allen.

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:


Ich denke jedoch, daß die ursprüngliche Frage von @kafka  beantwortet ist Smiley (zwinkernd)


Ist sie zum Glück 🙂

Aber sehr erfreulich, dass meine Frage hier gleich noch eine Diskussion losgetreten hat. Somit hat sich auch die Frage erübrigt, dass ich vielleicht eine dumme Frage ins Forum stelle.

 

Eine Frage fällt mir jetzt aber doch noch ein:

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:


Wenn ein Land Quellensteuern auf Dividenden/Zinsen inländischer Unternehmen erhebt, spielt es keine Rolle, wo der Anleger seinen Wohnsitz hat. Daher ist alles korrekt.


Stimmt das so im Allgemeinen? Die USA zieht ja ohne W8-BEN 30% Quellensteuer ein, aber mit W8-BEN entsprechend DBAs mit einigen Ländern nur 15%. Da würde dann der Wohnsitz des Anlegers eine Rolle spielen. Oder ist das formal was anderes als eine Quellensteuer?

Sorry, wenn ich da prinzipienreite, geht nur ums Verständnis 🙂