am 13.11.2020 17:18
am 13.11.2020 17:18
Guten Abend zusammen,
seit nun einem Jahr bin ich am Börsengeschehen beteiligt und bin nun deutlich "schlauer" geworden ,was dieses Thema angeht. Leider blicke ich aber bis heute nicht durch in dem Thema Steuer, weshlab ich hier auf eure Hilfe angewiesen bin.
Neben zwei thesaurierenden ETFs ( MSCI World und EM) besitze ich auch noch einige Aktien/ADRs. Im August wurde dann von Seiten der ADRs eine nette Dividende ausgeschüttet, die aber nicht den eingereichten Freibetrag von 801 € überschreitet. Da es eine ADR ist, fiel natürlich auch eine Quellsteuer von 15 % an.
Nun zu meiner Frage : Muss ich im nächsten Jahr für das Jahr 2020 eine Steuererklärung mitsamt Anlage KAP ausfüllen oder wird dies erst fällig, wenn ich den Freibetrag von 801€ überschreitte ? Dachte nämlich immer, dass Steuern automatisch an das Finanzamt überwiesen werden, auch von ausländischen Aktien.
Ich selber bin halt noch Student und hatte bisher nie was mit Steuern zu tun, da ich auch noch kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit habe.
Wenn ich in meine Steuerübersicht gucke, wird mir folgendes angezeigt :
Mir ist bewusst, dass zu solchen steuerlichen Themen schon viele Fragen beantwortet wurden, aber nach dem Lesen der ganzen Foreneinträge und Online-Berichte zur Anlage KAP bin ich mir noch unsicher geworden als schon davor.
Ich danke euch schonmal für Eure Hilfe und hoffe, dass ihr alle gesund bleibt.
Gruß
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.11.2020 08:20
@friends-fan korrekt. Kein FSA benutzt? Ausländischer Broker der keine Steuern in D abführt?
Du musst (!) Anlage KAP ausfüllen und kannst dort deine Gewinne mit deinem FSA verrechnen lassen
17.11.2020 08:39 - bearbeitet 17.11.2020 08:40
17.11.2020 08:39 - bearbeitet 17.11.2020 08:40
@Zilch schrieb:@friends-fan korrekt. Kein FSA benutzt? Ausländischer Broker der keine Steuern in D abführt?
Du musst (!) Anlage KAP ausfüllen und kannst dort deine Gewinne mit deinem FSA verrechnen lassen
Ich bin mir nicht sicher ob die Antwort so richtig ist.
Unstrittig ist, dass bei Gewinnen bei einem ausländischen Broker die Anlage KAP ausgefüllt werden muss. Bei der Anerkennung des FSA durch das FA habe ich aber ein paar Zweifel.
Wenn das so wäre, dann könnte man grundsätzlich überhaupt keine FSA einreichen und im Folgejahr alles über die Steuererklärung regeln. Die für Anleger etwas unangenehme Regel, dass zunächst Verlustverrechnungstöpfe und erst dann der FSA anzuwenden sind, wäre damit auf einfache Art ausgehebelt.
am 17.11.2020 08:44
@GetBetter das kann ich verstehen, geht aber auch mit inländischen Brokern.
Bei Smartbroker habe ich keine Verluste, bei comdirect schon. Notfalls richte ich ein neues Depot bei consors ein und verschiebe den FSA dorthin oder bei meinem DKB Depot. Ich habe so meinem FSA aufgebraucht ohne meine Verluste bei comdirect vorher nutzen zu müssen.
Es geht also auch ohne ausländisches Depot, das Prinzip wäre das Gleiche: ob ich nun meinen FSA bei einem anderen Broker einrichte und nutze oder am Ende über die Steuererklärung dürfte egal sein. Solange die Verluste nicht bescheinigt werden bleiben die bei der Bank und außen vor.
Würde ich zumindest nun so kombinieren.
17.11.2020 08:54 - bearbeitet 17.11.2020 08:55
17.11.2020 08:54 - bearbeitet 17.11.2020 08:55
@GetBetter schrieb: Unstrittig ist, dass bei Gewinnen bei einem ausländischen Broker die Anlage KAP ausgefüllt werden muss. Bei der Anerkennung des FSA durch das FA habe ich aber ein paar Zweifel.
Es erfolgt hier ja auch keine "Anerkennung des FSA", sondern einfach ein Abzug von Werbungskosten gemäß §20 Absatz 9 EStG: „Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag)."
Richtig, man könnte grundsätzlich keinen FSA einreichen, und trotzdem jährlich über die Steuererklärung die 801 Euro voll ausnutzen.
@Zilch hat also recht.
am 17.11.2020 08:57
am 17.11.2020 09:03
Danke an alle für die schnellen Antworten, die nun letztlich mein bisheriges "Bauchgefühl" bestätigt haben. Dann muss ich jetzt ja nur noch schnell mindestens 801 EUR bei meinen CFD's generieren....
17.11.2020 09:07 - bearbeitet 17.11.2020 09:10
17.11.2020 09:07 - bearbeitet 17.11.2020 09:10
Also die Bescheinigung ist nur für das eine Jahr gültig, ohne Bescheinigung auch endlos. Bis sie aufgebraucht werden. Die Verrechnungstöpfe gehören aber zu einer Bank (Edit: bis sie eben bescheinigt werden und für andere Banken nutzbar sind, im Rahmen der Steuererklärung), dein FSA ist verteilbar. Wenn du zum Ende des Jahres Gewinne realisieren möchtest die weniger als deine Töpfe sind und deinen FSA noch nicht angerührt hast bleibt nur eins: Depotübertrag zu einem Depot ohne Töpfe, dort FSA einrichten, aufbrauchen, Aktien zurück übertragen. Dann behältst du den Verrechnungstopf bei Bank A, nutzt deinen Freibetrag bei Bank B aus und kannst im neuen Jahr schauen dass du die Töpfe leer bekommst
am 17.11.2020 09:18
Das könnte ich tatsächlich machen, da ich aus einzelnen Aktien bei Verkauf einen Gewinn von über 801 EUR erzielen würde und auch das benötigte deutsche Zweitdepot hätte. Da ich aber gerade erst einen vollständigen Depotumzug hinter mir habe, wäre mir das jetzt tatsächlich zu stressig. Es besteht auch immer die Gefahr, dass bei diesem Teilumzug (ich darf ja die Töpfe keinesfalls mitnehmen) etwas schief läuft (z. B. eben aus Versehen Übertrag der Töpfe) und das ganze dann zeitlich nicht mehr aufgeht.
Ich wollte das eher einmal endgültig klären und dann nächstes Jahr "optimal" durchstarten.
am 17.11.2020 09:21
Die Töpfe können nur bei einem vollständigen Übertrag mitwandern.
Sobald auch nur ein Wertpapier bei der angehenden Bank verbleibt ist das Risiko gleich 0
Gruß Crazyalex
am 17.11.2020 09:21
Genau das ist das Problem bei dieser Art der Handhabung: ein falscher Klick und die Zeit rennt 😉
Deshalb ein Status Quo schaffen und dann mit Strategie da ran gehen, z.B. wie @GetBetter im anderen Beitrag erwähnt hat über ETF auf einem anderen Depot welches da alleine liegt