Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuererklärung 2020 & Anlage KAP

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Guten Abend zusammen, 

 

seit nun einem Jahr bin ich am  Börsengeschehen beteiligt und bin nun deutlich "schlauer" geworden ,was dieses Thema angeht. Leider blicke ich aber bis heute nicht durch in dem Thema Steuer, weshlab ich hier auf eure Hilfe angewiesen bin. 

 

Neben zwei thesaurierenden ETFs ( MSCI World und EM) besitze ich auch noch einige Aktien/ADRs.  Im August wurde dann von Seiten der ADRs eine nette Dividende ausgeschüttet, die aber nicht den eingereichten Freibetrag von 801 € überschreitet. Da es eine ADR ist, fiel natürlich auch eine Quellsteuer von 15 % an. 

 

Nun zu meiner Frage : Muss ich im nächsten Jahr für das Jahr 2020 eine Steuererklärung mitsamt Anlage KAP ausfüllen oder wird dies erst fällig, wenn ich den Freibetrag von 801€ überschreitte ? Dachte nämlich immer, dass Steuern automatisch an das Finanzamt überwiesen werden, auch von ausländischen Aktien.

Ich selber bin halt noch Student und hatte bisher nie was mit Steuern zu tun, da ich auch noch kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit habe.

 

Wenn ich in meine Steuerübersicht gucke, wird mir folgendes angezeigt : 

  • Gewinne/Verluste (Verrechnungssaldo) : 82,58 € 
  • In Anspruch genommener Freibetrag : 82,57 €
  • Verbleibender Freibetrag : 718,43 €
  • Anrechenbare ausländische Quellensteuer : 14,74 € 
  • Abgeführte Kapitalertragssteuer, Soli, Kirchensteuer und Angerechnete ausländische Quellensteuer betragen jeweils 0 €

Mir ist bewusst, dass zu solchen steuerlichen Themen schon viele Fragen beantwortet wurden, aber nach dem Lesen der ganzen Foreneinträge und Online-Berichte zur Anlage KAP bin ich mir noch unsicher geworden als schon davor.

 

Ich danke euch schonmal für Eure Hilfe und hoffe, dass ihr alle gesund bleibt. 

 

Gruß 

 

 

 

 

 

 

 

44 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Vielen Dank nochmal für die ganzen Erklärungen, sowohl Ihnen als auch den anderen Personen. 

 

Nun hätte ich aber nochmal eine Verständnisfrage : Bei der oben beschriebenen Dividende wurde ja nur eine Quellensteuer von 15 % abgezogen. Ohne den Freibetrag von 801 € hätte man mir hingegen nochmal zusätzlich 10 % Abgeltungssteuer abgezogen, aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens. 

Sprich : durch den Freibetrag musste ich keine Abgeltungssteuer zahlen. 

 

Nun habe ich ein bisschen weiter recherchiert bezüglich der Anlage KAP und rausgefunden, dass ich eine Steuererklärung mit der Anlage KAP abgeben muss, wenn ich Kapitalerträge erzielt habe, die nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben. Als Beispiel werden ausländische Kapitalerträge genannt. 

(Quelle : https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/anlage-kap/) 

 

In diesem Fall bedeutet es doch, dass ich zur Erstellung verpflichtet bin, eben weil ich eine ausländische Dividende erzielt habe.  Verstehe ich das richtig oder ist mit ausländische Kapitalerträge etwas komplett anderes gemeint ?

 

 

 

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Kurz und schmerzlos: Nein, keine KAP. Deswegen heißt es Doppelbesteuerungsabkommen- deine Erträge unterliegen der Steuer und werden auch richtig versteuert. Die Quellensteuer wird als Teil der Abgeltungssteuer anerkannt, bekommst sie halt nur nicht erstattet weil sie an der Quelle abgeführt werden und nicht in Deutschland und nicht deinem Freibetrag abgezogen werden. Edit: aber da deine Erträge versteuert wurden unterlagen sie der Abgeltungssteuer. Du hättest ohne Freibetrag insgesamt 25% Steuern bezahlt. 

Edit 2: Deswegen solltest du Quellensteuer googlen 😄 😉

 

Edit 3: zur Verdeutlichung: du sagst es doch selber, es geht um Erträge die nicht der Steuer unterlagen. Wenn Steuern auf deine Erträge zahlst, durch den Freibetrag wieder erstattet oder nicht, unterlagen die Erträge der Steuer. Logisch, oder? 😉 die Anlage KAP füllst du dann aus um als guter ehrlicher Bürger nachträglich noch nicht versteuerte Erträge pflichtbewusst zu versteuern 😉

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

GetBetter

@ehemaliger Nutzer 

 

@Zilch  hat mit seiner Antwort zwar völlig Recht, man muss sie aber ein paarmal lesen um sie zu verstehen. Smiley (zwinkernd)

 

In Kurzform:

 


@ehemaliger Nutzer  schrieb:

[...] dass ich eine Steuererklärung mit der Anlage KAP abgeben muss, wenn ich Kapitalerträge erzielt habe, die nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben. Als Beispiel werden ausländische Kapitalerträge genannt. 


Mit "ausländischen Kapitalerträgen, die nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben" sind solche gemeint, die Du bei einem ausländischen Broker erzielst, der die fällige Steuer nicht automatisch an das deutsche FInanzamt abführt.

Der Sitz des dividenzahlenden Unternehmens ist dabei unerheblich.

 

Zur Verdeutlichung:

 

Beispiel 1 – Dividendenzahlung eines US-Unternehmens Deines comdirect-Depots:

Die Quellensteuer wird direkt in den USA einbehalten (15%), in Deutschland musst Du zusätzlich die restliche Kapitalertragssteuer KapESt (10%) plus den SolZ (5,5%) zahlen.

Die comdirect führt KapESt und SolZ automatisch ab. Das hat abgeltende Wirkung, so dass Du nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung oder die Anlage KAP auszufüllen. Ungeachtet dessen kann es aber trotzdem Sinn machen (siehe Beitrag von @ehemaliger Nutzer).

 

Beispiel 2 – Dividendenzahlung eines US-Unternehmens im Depot eines ausländischen Brokers (z.B. Degiro (Niederlande)):

Die Quellensteuer wird direkt in den USA einbehalten. Die Höhe hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und dem Land, in dem Deine Broker seinen Sitz hat, ab. Das müssen also nicht 15% sein, Details würden hier aber zu weit führen und bringen uns bei der Frage auch nicht weiter.

Jedenfalls bekommst Du den kompletten Restbetrag gutgeschrieben, Degiro führt also nichts an das deutsche Finanzamt ab.

Das ändert aber nichts daran, dass Deine Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Also musst Du dem Finanzamt deren Höhe selber melden, eben indem Du eine Anlage KAP ausfüllst.

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer ,

 

Es ist wie @Zilch sagt, du bist da nicht betroffen. Deine Aktien liegen bei der comdirect, die ist eine deutsche Bank und muss die Steuern einbehalten.

 

Ein anderer Fall wäre es, wenn du ein Depot bei einer ausländischen Bank hättest, aber in Deutschland steuerpflichtig ist. Dann wird keine automatische Besteuerung vorgenommen und du musst die Anlage KAP abgeben, um nicht Steuerhinterziehung zu begehen. Im Steuerbescheid gibt es dann unter Umständen eine Nachforderung.

 

Es gibt noch andere Szenarien, wann die Anlage abgegeben werden muss, das war jetzt nur ein Beispiel.

 

Edit: jetzt war @GetBetter schneller als ich. Wollte es nur auch verständlicher erklären als Zilch 😅

 

GetBetter
Legende
7.301 Beiträge

Selbst mitten in der Nacht kommen hier die Antworten gleichzeitig. Und das sogar zu Steuerthemen.

Man könnte meinen hier sind nur (positiv) Bekloppte unterwegs. Smiley (zwinkernd)

 

Aber gut zu wissen. Dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Bett gehen.

@baha  schiebt weiter Wache Smiley (überglücklich)

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Ich bin schon im Bett 😂

Gibt ja so modernes Zeug wie Tablets... Gute Nacht 😴

Crazyalex
Legende
7.669 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Man könnte meinen hier sind nur (positiv) Bekloppte unterwegs. Smiley (zwinkernd)


Man könnte nicht nur meinen... Smiley (zwinkernd)

 

...und ich bin immer wieder dankbar, dass hier einige so gut erklären können Smiley (fröhlich)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Es war für meine Verhältnisse SEHR spät am Abend, dass du ihr (auch @baha und @Crazyalex natürlich! Nicht nur @GetBetter ) um halb 2 Nachts noch klar denken und arbeiten kannst könnt... das konnte ich zuletzt im Studium. Durch die Arbeit ist ein anderer Rhythmus drin.

 

Aber schön noch mal mein zwar wirres, aber richtiges, gebrabbel erklärt 😉

Ich bemerke gerade, dass ich mich auch einfach wiederholt habe. 

 

GANZ kurz kann man sagen:

Normalfall: Ausländische Dividende -> Wird versteuert (Quellensteuer + Abgeltungssteuer) -> kein KAP

 

Sonderfall: Ausländische Dividende -> KEINE Zahlung an unseren lieben Fiskus -> Anlage KAP weil du ein gesetzestreuer ehrlicher pflichtbewusster Bürger bist

 

Ich betrachte "ausländischer Broker" als Sonderfall, da wir uns in der comdirect Community befinden und ich davon ausgehe, dass wir in der Regel vom comdirect Depot oder einem Depot eines deutschen Brokers reden. Edit: Deswegen eben auch nicht weiter drauf eingegangen, um die Uhrzeit bin ich kein Typ von langen Ausschweifungen. Erst recht nicht am Tablet, dafür ist das Forum zu... Sprunghaft 😉

 

So verständlicher, lieber @GetBetter ? 😉

 

Wie gesagt, wenn man Google nach Quellensteuer befragt und sich durchliest wie diese funktioniert wird einem auch klar, dass die Erträge die man erhält der Steuer unterlagen. Daraus kann man leicht kombinieren "keine KAP" (ausgehend von einem deutschen Broker).

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

huhuhu
Legende
7.313 Beiträge

@baha  schrieb:

Ich bin schon im Bett 😂

Gibt ja so modernes Zeug wie Tablets... Gute Nacht 😴


@baha 

 

Guten Morgen zusammen,

...obwohl ich noch jung bin, bin ich beim Thema Bett altmodisch,

ICH nehme lieber etwas anderes mit ins selbiges  Smiley (zwinkernd)

 

Schönes Wochenende

beste Grüße

D.hu

friends-fan
Autor ★★★
60 Beiträge

Ich möchte hier nochmal kurz "reingrätschen", da die ausländischen Broker erwähnt wurden. Hierauf zielt eine Frage, die ich mir schon länger stelle und nicht 100% für mich beantworten konnte.

Situation:

Depot bei deutschem Broker mit Verlusten, die bis zum Jahresende nicht ausgeglichen werden können. Somit auch keine Möglichkeit, den Freibetrag auszuschöpfen. Der Freibetrag wurde bei keinem anderen deutschen Kreditionstitut eingerichtet.

 

Weiteres Depot bei ausländischem CFD Broker (z. B. Admiral Markets, IG, etc.). Wenn ich nun dort 1.000 EUR Gewinn mache, muss ich diese in der Anlage KAP für die Steuererklärung 2020 angeben. Kann ich nun gleichzeitig den Freibetrag geltend machen, da ich diesen bisher nirgendwo sonst "benutzt" habe und muss dann nur noch auf die Differenz (199 EUR) Steuern zahlen?

 

Das Prinzip wäre dann ja vergleichbar mit einem weiteren deutschem Depot, bei welchem ich keine Verluste habe und die Berücksichtigung des Freibetrag beantragt habe und eben z. B. am Ende des Jahres 1.000 EUR Gewinn gemacht habe.

 

Korrekt oder Denkfehler?