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Steuererklärung 2018

DoubleGG
Autor ★★
13 Beiträge

Guten Morgen zusammen,

 

ich bin seit Mitte 2018 zum ersten mal in meinen Leben mit einen Depot an der Börse dabei. Jetzt ist demnächst die erste Steuererklärung mit vorhandenden Depot fällig. Als blutiger Anfänger hätte ich dazu die Frage, ob ich beim erstellen meiner Steuererklärung Daten angeben muss?

 

Als ich Mitte 2018 angefangen habe wurde 1 MSCI World und 1 MSCI World EM bespart. Leider zwangen mich einige Situationen dazu, diese Positionen wieder zu verkaufen. Habe aber aktuelle wieder 2 ETFs laufen mit geringeren Sparraten.

 

Der Freistellungsbetrag über 801 € ist aktiviert und wird natürlich nicht überschritten.

 

Muss ich irgendwas in der Steuer eintragen oder kann ich das Depot erst mal aussen vor lassen? Bzw. ist es erst für die Steuer relevant, wenn ich die 801 € überschreite?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

 

Gruss

 

 

18 ANTWORTEN

DoubleGG
Autor ★★
13 Beiträge

Guten Tag nochmal,

 

hatte da noch eine Frage. Habe im Freistellungsantrag keine Religion eingetragen bzw. keine Angaben. Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten? Doch die Anlage ausfüllen?

 

Zumindest ist meine Steuer-ID richtig. 🙂

 

Danke & Gruß

nmh
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9.962 Beiträge

@DoubleGG:

 

Ich würde abwarten, bis Du (Februar/März/April 2019) Deine Jahressteuerbescheinigung von comdirect erhälst (in der Postbox als PDF-Datei). Da wird in Deinem Fall vermutlich drinstehen, daß comdirect für Dich Null Euro an Steuern und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt hat. In diesem Fall hast Du keinerlei Handlungsbedarf. Sollten jedoch Steuern bezahlt worden sein, bitte hier nochmal posten.

 

Nachtrag: Die Daten kannst Du auch bereits heute einsehen im persönlichen Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht

 

Da sollte bei Dir in der Zeile "Abgeführte Kapitalertragsteuern" eine Null stehen, dann ist alles OK und Du mußt nichts unternehmen.

 

Guten Rutsch!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

DoubleGG
Autor ★★
13 Beiträge

Danke dir.

 

Aber muss die Religion nicht zwingend aufgeführt werden? Egal ob ich Steuern zahle oder nicht? Zumindest könnte ich die Religion bei der Erstellung des Auftrages nicht auswählen bzw. wenn ich diesen Auftrag jetzt noch mal ändern will, gibt es keine entsprechende Auswahlmöglichkeit.

 

Gruß

 

 

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@DoubleGG:

 

Hast Du mal den Rat aus meinem obigen Nachtrag befolgt? Steht bei Dir eine Null in der Zeile?

 

Falls Deine Kapitalerträge nicht steuerpflichtig sind, bist Du (meiner Meinung nach) nicht verpflichtet, Deine Religion anzugeben. Aber Du kannst Deine Religion ja noch online nachtragen, wenn Du möchtest. Unsinn habe ich da geschrieben. Richtig ist folgendes: "Sie können Ihre Kirchensteuermerkmale nicht bei der Bank ändern. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verbindung."

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

DoubleGG
Autor ★★
13 Beiträge

Ja. Überall steht eine 0. Außer bei Gewinn/Verlust und ich habe genau 1 Cent der 801 € beansprucht. 🙂

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@DoubleGG:

 

Dann gilt für Dich: frohes 2019 -- das Finanzamt brauchst Du nicht. Alles ist OK.

 

Viele Grüße aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@DoubleGG:

 

P.S. Du schreibst, es war Dein erstes Jahr an der Börse. Vermutlich hat es Dir keinen großen Spaß gemacht. Als kleinen Trost empfehle ich Dir, das zu lesen, was ich hier geschrieben habe. Denn Du hast eigentlich sogar großes Glück gehabt!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @DoubleGG,

@nmh hat recht: Die Banken holen sich alle Steuermerkmale der Kunden direkt beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Das gilt normalerweise auch für deine Religionszugehörigkeit, es sei denn, du hast ausdrücklich widersprochen. In diesem müsstest du selber per Anlage KAP die Kirchensteuer abführen. Das gilt aber auch wiederum auch nur, falls du überhaupt Kapitalertragssteuer abgeführt hast, also Kapitalerträge oberhalb deines Freistellungsauftrags erzielt hast.

Gruß paba

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Die Information, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, bekommt die Bank vom Bundeszentralamt für Steuern, das sie wiederum von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bekommt. Das geschieht alles automatisch. (Ähnlich läuft es auch bei der Lohnsteuer, hier bekommt der Arbeitgeber Angaben zur Kirchensteuerpflicht, zur Steuerklasse usw. ebenfalls über das Bundeszentralamt für Steuern. Das System heißt hier ELStAM, „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“.)

 

Aus Datenschutzgründen kann man der Übermittlung widersprechen, dann bekommt die Bank keine Information über die Kirchensteuerpflicht und behält dementsprechend keine Kirchensteuer ein. Allerdings muß man dann eine Steuererklärung abgeben.