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am 12.01.2021 09:22
Hallo,
ich habe kürzlich einige ETF´s verkauft.
Es wurden ca 50 € Kapitalertragssteuer abgezogen. Ich habe zu einem höheren Kurs verkauft als ich die Fondsanteile damals gekauft hatte.
Daher ca 200 € Gewinn/Kapitalertrag.
Habe für 2021 einen Freistellungsauftrag über 400€ erteilt.
Ich dachte in meinem Fall würde mir dann nichts abgezogen???
Es handelt sich um einen ausschüttenden ETF Sparplan.
2020 habe ich einen FSA über 100€ von dem noch ca 80€ übrig ist.
Gruß
Max
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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ETF
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am 12.01.2021 09:29
Hallo @mrmax
Gleich vorweg:
@mrmax schrieb:
2020 habe ich einen FSA über 100€ von dem noch ca 80€ übrig ist.
Das interessiert nicht. Dein FSA für 2020 ist mit Beginn 2021 abgelaufen. Da gibt's keinen "Rest" den du überträgst.
@mrmax schrieb:
ich habe kürzlich einige ETF´s verkauft.
Es wurden ca 50 € Kapitalertragssteuer abgezogen. Ich habe zu einem höheren Kurs verkauft als ich die Fondsanteile damals gekauft hatte.
Daher ca 200 € Gewinn/Kapitalertrag.
Habe für 2021 einen Freistellungsauftrag über 400€ erteilt.
Ich dachte in meinem Fall würde mir dann nichts abgezogen???
Es handelt sich um einen ausschüttenden ETF Sparplan.
Du hast einige ETFs verkauft. Haben diese insgesamt vielleicht 600€ Gewinn erzeugt, sodass dein FSA von 400€ in Angriff genommen wurde?
Ist der FSA schon eingerichtet oder hast du ihn direkt vor Verkauf erst erteilt?
Was sagt die Steuermitteilung?
Da stehen alle wesentlichen und wichtigen Informationen drin.
Wenn da vom FSA noch nicht die Rede ist, weil der im System noch gar nicht drin ist, wird es bald zu einer Korrektur kommen und du bekommst die Steuern zurück.
Ansonsten ist es ein Fehler den du reklamieren solltest (sofern du wirklich nur 200€ Gewinn gemacht hast und dein FSA von 400€ eingerichtet, aber nicht beachtet wurde).
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 12.01.2021 09:42
Was sagt die Steuermitteilung?
Da stehen alle wesentlichen und wichtigen Informationen drin.
Wenn da vom FSA noch nicht die Rede ist, weil der im System noch gar nicht drin ist, wird es bald zu einer Korrektur kommen und du bekommst die Steuern zurück.
Ansonsten ist es ein Fehler den du reklamieren solltest (sofern du wirklich nur 200€ Gewinn gemacht hast und dein FSA von 400€ eingerichtet, aber nicht beachtet wurde).
Also ich habe mal nachgeschaut Bemessungsgrundlage nach Berücksichtigung FSA da ist keine Veränderung. Also wurde der FSA noch nicht berücksichtigt.
Ich hatte ihn einige Tage vorher eingerichtet und auch erst verkauft, als er in der Steuerübersicht aufgeführt war.
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am 12.01.2021 09:47
Hallo @mrmax und herzlich willkommen.
Auf den ersten Blick klingt es wie ein Fehler, es fehlen aber ein paar möglicherweise wichtige Informationen:
@mrmax schrieb:ich habe kürzlich einige ETF´s verkauft.
- Was genau bedeutet "kürzlich"?
Wann ist der Verkaufsauftrag ausgeführt worden? Noch in 2020 oder schon in 2021?
- Wann hast Du die ETFs gekauft?
- Über welche ETFs (WKNs) reden wir?
- Ist Dein eingereichter Freibetrag für 2021 schon im System hinterlegt?
(Persönlicher Bereich > Verwaltung > Steuerübersicht)
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am 12.01.2021 09:52
Hier mal meine Übersicht:
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am 12.01.2021 10:09
@mrmax schrieb:Hier mal meine Übersicht:...
Hi @mrmax
bitte die Fragen von @GetBetter beantworten sonst bringt das alles nichts !!!
Wann wurde verkauft, 2020 o. 2021 ???
Wann wurde der Freistellungsauftrag eingerichtet ?
usw.
Gruß Morgenmond
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am 12.01.2021 10:22
Aufgrund des Screenshots riecht es tatsächlich nach Korrekturbedarf.
Trotzdem wären die Antworten hilfreich.
Die beiden mittlerweile wichtigsten Fragen sind:
- Wann wurde der Verkauf ausgeführt?
- Wann wurde der Freistellungsauftrag über 400 € eingereicht?
Danke an @Morgenmond, den Punkt hatte ich vergessen.
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am 12.01.2021 10:26
Die beiden mittlerweile wichtigsten Fragen sind:
- Wann wurde der Verkauf ausgeführt?
- Wann wurde der Freistellungsauftrag über 400 € eingereicht?
Danke an @Morgenmond, den Punkt hatte ich vergessen.
Verkauft wurde 11.01.2021
FSA über 400€ vielleicht 1 Werktag vorher, war schon auf der Übersicht hinterlegt.
12.01.2021 11:07 - bearbeitet 12.01.2021 11:13
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12.01.2021 11:07 - bearbeitet 12.01.2021 11:13
@GetBetter schrieb:Aufgrund des Screenshots riecht es tatsächlich nach Korrekturbedarf.
Trotzdem wären die Antworten hilfreich.
Die beiden mittlerweile wichtigsten Fragen sind:
- Wann wurde der Verkauf ausgeführt?
- Wann wurde der Freistellungsauftrag über 400 € eingereicht?
Danke an @Morgenmond, den Punkt hatte ich vergessen.
@Zilch schrieb:
Du hast einige ETFs verkauft. Haben diese insgesamt vielleicht 600€ Gewinn erzeugt, sodass dein FSA von 400€ in Angriff genommen wurde?
Ist der FSA schon eingerichtet oder hast du ihn direkt vor Verkauf erst erteilt?
@mrmax schrieb:
@Zilch schrieb:
Was sagt die Steuermitteilung?
Da stehen alle wesentlichen und wichtigen Informationen drin.
Wenn da vom FSA noch nicht die Rede ist, weil der im System noch gar nicht drin ist, wird es bald zu einer Korrektur kommen und du bekommst die Steuern zurück.
Ansonsten ist es ein Fehler den du reklamieren solltest (sofern du wirklich nur 200€ Gewinn gemacht hast und dein FSA von 400€ eingerichtet, aber nicht beachtet wurde).
Also ich habe mal nachgeschaut Bemessungsgrundlage nach Berücksichtigung FSA da ist keine Veränderung. Also wurde der FSA noch nicht berücksichtigt.
Ich hatte ihn einige Tage vorher eingerichtet und auch erst verkauft, als er in der Steuerübersicht aufgeführt war.
*räusper*
Alles schon gefragt und beantwortet worden...
Also es stinkt gewaltig nach Fehler bei comdirect.
Er hätte im Übrigen keine angezeigten Gewinne, wenn diese 2020 beauftragt worden wären, oder wird die Erfassung von Gewinn/Verlust des Steuerjahres nicht mit wechselndem Steuerjahr bereinigt? (Wir reden von der Erfassung, nicht von den Verlusttöpfen)
Also: FSA eingerichtet, etwas später mit Gewinn verkauft, trotz FSA und sogar negativen Verrechnungstöpfen Edit: gerade gesehen, dass es nur Aktientopf ist 🙂 Steuern bezahlt.
Ich würde da einfach mal den Kundenservice anrufen.
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am 12.01.2021 11:15
@Zilch schrieb:*räusper*
Alles schon gefragt und beantwortet worden...
Keineswegs.
Du bist von den vereinfachenden Annahmen ausgegangen, dass "kürzlich" gleichbedeutend ist mit "in 2021", dass dieses Jahr erst ein Verkauf stattgefunden hat, dass die verkauften ETFs erst frühestens 2018 gekauft wurden (es also keine gestundete Steuerschuld aufgrund altem InvStG gibt) und dass es sich um ETFs mit 30% Teilfreistellung handelt.
All diese Punkte waren zwar wahrscheinlich aber nicht sicher.

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