Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sparerpauschalbetrag als Steuerausländer? DE Quellsteuer? "USA DBA" noch gültig?

chrisst27
Autor ★★
14 Beiträge

Moin  liebe  Community!

 

Wie ich im Forum schon gestöbert und gefunden habe, muss man ja auf  Dividenden von zb.  deutschen Unternehmen auch als Steuerausländer die volle  Kapitalertragssteuer von 25%  (oder sogar 26,375% mit Soli? ) abführen

Voraussetzung hierfür ist,  das  man aus Deutschland abgemeldet ist.

 

Dazu kamen mir  noch folgende Fragen auf:

 

1. Wird die DE Quellsteuer direkt von der Bank einbehalten?

2. Muss man als Steuerausländer auch den Soli zahlen?

3. Kann/darf man auch als Steuerausländer vom Sparerpauschalbetrag  (801€ Single/1602€ VH) Gebrauch  machen?

4. Wie verhält es sich bei Titeln aus den USA? Weiterhin nur die  15% Quellsteuer soweit man ein deutsches Konto hat und die deutsche Staatsbürgerschaft, oder auch  das  Formular W8BEN schon eingereicht hat und kein US Bürger ist?

5. Bei Titeln aus zb. Großbritannien wo keine Quellsteuer fällig ist, wird automatisch nichts einbehalten,  oder?

 

Ich hoffe ihr könnt mir mit  meinen vielen  Fragen  hier weiterhelfen 🙂

 

Vielen Dank im voraus!

 

Christian

5 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.213 Beiträge

@chrisst27  schrieb:

Moin  liebe  Community!

 

Wie ich im Forum schon gestöbert und gefunden habe, muss man ja auf  Dividenden von zb.  deutschen Unternehmen auch als Steuerausländer die volle  Kapitalertragssteuer von 25%  (oder sogar 26,375% mit Soli? ) abführen

Voraussetzung hierfür ist,  das  man aus Deutschland abgemeldet ist.

 


Wenn du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig bist (das ist etwas anderes als die Abmeldung) und dich nicht freiwillig besteuern lässt, dann richtet sich die Steuer nach dem DBA zwischen Deutschland (bzw dem Herkunftsland) und dem Land, in dem du nun steuerpflichtig bist.

 

Üblicherweise werden deutsche Dividenden (aber nicht Verkaufsgewinne oder Zinsen) quellenbesteuert und du kannst dir (üblicherweise) einen Teil der Steuer zurückerstatten lassen.

chrisst27
Autor ★★
14 Beiträge

Schonmal Danke für die Antwort!

 

Mit der Abmeldung werde ich dann zum Steuerausländer, das steht fest.

Sobald diese durch ist werde ich meine Daten bei der Comdirect nachtragen.

Aktuell ist es so ein Zwischending... (wo ich aber lieber zu viel als zu wenig zahle)

 

Meine ganzen Fragen bleiben jedoch weiterhin unklar und genaue Infos sind echt schwer zu finden...

dg2210
Legende
6.213 Beiträge

@chrisst27  schrieb:

 

Mit der Abmeldung werde ich dann zum Steuerausländer, das steht fest.

 


Nein, nein ,nein, nein!

Das wurde hier in der Community schon dutzendfach erklärt. Bitte nachlesen.

chrisst27
Autor ★★
14 Beiträge

doch doch 🙂 wenn auch alles etwas verzögert und nicht 100% nach Plan abläuft aufgrund von Corona, bin ich nun schon in einem anderen Land voll Steuerpflichtig und muss mein Welteinkommen hier versteuern...

Wenn denn dann mal alles ordnungsgemäß geklärt ist bringe ich hier auch mal ein update wie alles ablief.

 

Aber vielleicht hat ja trotzdem noch jemand ein paar Antworten auf meine Fragen, bevor ich die Comdirect per Service dazu kontaktieren werde.

 

Zu Frage 2: Laut meiner Recherche ja, im worst case sogar noch Kirchensteuer

 

Zu Frage 3: Hierzu habe ich doch noch etwas gefunden, es scheint als das man weiterhin einen Freistellungsauftrag einreichen kann und somit die jährlichen Freibeträge nutzen kann.

 

Zu Frage 5: Laut meiner Recherche wird nichts einbehalten das Irland und GB keine Quellsteuer abziehen

Zilch
Legende
7.851 Beiträge

Aus Interesse:

Du bist nicht in Deutschland steuerpflichtig und nicht mehr wohnhaft in Deutschland, warum hast du Anspruch auf den Freibetrag, der ja für in Deutschland Steuerpflichtige ist um diese Last (wenn auch lächerlich gering) zu mindern? 

Wirklich nur aus Interesse. 

 

______________________
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD