Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Deutscher in der Schweiz - Doppelbesteuerungsabkommen geltend machen

Brummsbüttl
Autor
1 Beiträge

Liebe Foristen,

 

ich bin Deutscher und lebe seit geraumer Zeit in der Schweiz und habe mich dazu entschieden, mein Depot bei comdirect zu behalten. Selbstverständlich habe ich dem Kundendienst den Wohnortswechsel ordnungsgemäß mitgeteilt, was nun auch im Profil hinterlegt ist. Als folge des Umzuges werden nicht mehr automatisch die 25% Abgeltungssteuer auf meine Dividenden einbehalten, dafür wird nun die jeweilige ausländische Quellsteuer abgezogen. Für die Zeit in der ich noch in Deutschland gelebt habe, hat die comdirect in ihrer Rolle als Qualified Intermediary die Rückerstattung bzw. Anrechnung der ausländischen Quellsteuer übernommen, sodass es automatisch mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet wurde.

 

Ist es möglich, dass comdirect auch nach meinem Wohnortswechsel in dieser Rolle fungiert und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweiz und USA geltend macht, sodass auf die Dividenden nicht der volle Satz an Quellsteuer abgezogen wird? Hat hier jemand schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht? Ich bin selber Laie und würde mich sehr freuen, wenn ich mich mit anderen dazu austauschen könnte! 🙂

1 ANTWORT

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

@Brummsbüttl  schrieb:

 

Ist es möglich, dass comdirect auch nach meinem Wohnortswechsel in dieser Rolle fungiert und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweiz und USA geltend macht,

 Nein, das geht grundsätzlich nicht.

 

Ein DBA ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der nur die Finanzverwaltungen der Unterzeichnerstaaten bindet. Weder du (als Steuerpflichtiger) noch ein anderer, (insbesondere ausländischer) Dritter können irgendwelche Rechte aus einem DBA geltend machen oder dieses anwenden.