am 17.08.2023 09:40
Hallo zusammen,
ich habe im Vorfeld natürlich alte Threads und Google bemüht, allerdings existieren noch offene Fragezeichen.
Ich habe diverse US Aktien.
Bei diesen Aktien werden mir per ComDi Steuerbescheid 30% Quellsteuer abgezogen. Anschließend wird regulär die Kapitalertragssteuer abgezogen. Eine Verrechnung der Quellsteuer mit der Kapitalsteuer oder eine Reduktion des US-Steuersatzes ist nicht erkennbar. Hier ein Beispiel auf Basis einer kleinen Position einer US Firma:
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DIVIDENDE Gesamt Bruttobetrag: USD 6,63
30,000 % Quellensteuer USD 1,99 -
Ausmachender Betrag USD 4,64
zum Devisenkurs: EUR/USD 1,096500 EUR 4,23
Steuerbemessungsgrundlage EUR 6,05
Kapitalertragsteuer EUR -0,60
(angerechnete ausländische Quellensteuer: EUR 0,91 )
Solidaritätszuschlag EUR -0,03
Kirchensteuer EUR 0,00 _____________________
abgeführte Steuern EUR -0,63 _____________________
Zu Ihren Gunsten nach Steuern: EUR 3,60
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Die 15% Quellsteuer werden zwar im Steuerbescheid unter Verrechenbare Quellsteuer akkumuliert und ausgewiesen, aber nie reduziert, z. B. durch die Kapitalertragssteuer anderer dt. Aktien-Dividenden.
Nach meiner Berechnung müsste es ansaatt 3.60EUR in Summe 4.97EUR sein.
Habe ich einen Denkfehler?
Habe ich einen Fehler gemacht und muss aktiv im Depot das W8BEN aktivieren, oder...?
Bitre um Hilfestellung, danke vorab.
Viele Grüße
am 17.08.2023 10:03
@Milaza schrieb:
Ich habe diverse US Aktien.
Kannst du ein Beispiel geben?
am 17.08.2023 10:43
Abott labratories, Exxon Mobile, American tower, visa, Intel
am 17.08.2023 11:15
@Milaza Die Quellensteuer in deinem Beispiel oben wurde schon korrekt angerechnet.
Bruttodividende: 6,05 €
15% Quellensteuer: 0,91 € (mal 4 = 3,64 €)
Steuerbemessung nach Anrechnung: 6,05 € - 4x 0,91 € = 2,41 €
Davon 26,375 % sind 0,64 € - mit Rundungsdifferenzen durch Währungsumrechnung etc. ergeben also die € 0,63 Abzug Sinn.
Brutto 6,05 € abzgl. Quellensteuer 1,82 € (1,99 USD) und 0,63 € KSt. und SolZ. macht dann 3,60 € Gutschrift.
17.08.2023 11:28 - bearbeitet 17.08.2023 11:29
17.08.2023 11:28 - bearbeitet 17.08.2023 11:29
@Micha_89 schrieb:@Milaza Die Quellensteuer in deinem Beispiel oben wurde schon korrekt angerechnet.
Aber die Abrechnung ist möglicherweise falsch. Bei normalen US-Aktien (Visa, Intel etc) und ausschließlicher Steueransässigkeit in D sollte in der codi-Dividendengutschrift unter der Überschrift "Abrechnung Dividendengutschrift" stehen:
Bruttobetrag: USD 100,00
15,000 % Quellensteuer USD 15,00 -
Ausmachender Betrag USD 85,00
Beim Fragesteller steht dort "30,000% Quellensteuer", was der Klärung bedarf.
Die Klärung nimmt der Kundenservice vor.
am 17.08.2023 12:14
@dg2210 schrieb:Beim Fragesteller steht dort "30,000% Quellensteuer", was der Klärung bedarf.
Stimmt, klarer Fall von "zwar gelesen, aber nicht registriert" bei mir.
am 17.08.2023 17:04
@Milaza schrieb:Hallo zusammen,
Habe ich einen Denkfehler?
Habe ich einen Fehler gemacht und muss aktiv im Depot das W8BEN aktivieren, oder...?
Bitre um Hilfestellung, danke vorab.
Bist du Ausländer?
Als Deutscher zahlt man dank DBA nur 15% Quellensteuer die auch anrechenbar ist.
17.08.2023 17:28 - bearbeitet 17.08.2023 17:32
17.08.2023 17:28 - bearbeitet 17.08.2023 17:32
@Silver_Wolf schrieb:
@Milaza schrieb:
Bist du Ausländer?
Als Deutscher zahlt man dank DBA nur 15% Quellensteuer die auch anrechenbar ist.
Nicht jeder Deutsche ist in Deutschland steuerlich ansässig und auch Ausländer können in Deutschland steuerpflichtig sein.
Die grobe Richtung der Frage stimmt aber …..
Auf Erträge aus US-Wertpapieren beträgt der Quellensteuersatz 30 %. Gemäß dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Doppelbesteuerungsabkommen; im Folgenden kurz DBA genannt) ist für steuerlich in Deutschland ansässige Anleger jedoch eine Ermäßigung auf 15 % bei Dividendenerträgen sowie auf 0 % bei Zinserträgen möglich.
Für andere Staaten können abweichende bzw. keine US- Quellensteuerermäßigungen gelten. Eine vollständige Übersicht aller DBA der Vereinigten Staaten von Amerika wird regelmäßig von der US- amerikanischen Bundessteuerbehörde ["Internal Revenue Service"; im Folgenden kurz IRS genannt] in der englischsprachigen Broschüre "Publication 515: Withholding of Tax on Nonresident Aliens and Foreign Entities" veröffentlicht.
am 17.08.2023 22:42
am 17.08.2023 22:42
@paejund @Silver_Wolf haben die richtigen Fragen gestellt. Denn es muß eine Erklärung dafür geben, warum bei Dir 30% US-Quellensteuer angefallen sind. Entweder ist die Abrechnung falsch, oder Du hast einen entsprechenden Steuerstatus - aus welchen Gründen auch immer.
am 17.08.2023 23:25
Das hängt natürlich mit dem steuerlichen Status zusammen.
Vielleicht eine andere oder mehrere Staatsbürgerschaften.
Verbindungen zu USA.
Oder einfach fehlende Daten.
Die Steuer-Id muß wohl vorhanden sein.
Ich glaube ansonsten bekommt man gar kein Konto eröffnet.
Aber vor einiger Zeit wurde ich aufgefordert meine persönlichen Daten zu ergänzen.
Wegen neuer Vorschriften.
Da ging es auch um Beziehungen zu anderen Ländern.
Was steht bei dir unter
Weitere Länder mit steuerlicher Ansässigkeit
Bei mir steht da Keine wie wohl bei den weitaus meisten Kunden.
Wenn diese Daten nicht vollständig sind oder eben keine deutsche Ansässigkeitsbestätigung erlauben dann gibt es eben keine Reduzierung der Quellensteuer.