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so geht's: Quellensteuer aus Belgien zurückholen

nmh
Legende
9.836 Beiträge

Der Hinweis betrifft Aktien der belgischen Brauerei Anheuser-Busch Inbev (WKN A2ASUV) und andere Aktien aus Belgien. (Hinweise für viele andere Länder habe ich hier veröffentlicht). Der belgische Staat zieht derzeit 27% Quellensteuer ab [Nachtrag 21.05.2025: seit 2017 sind es 30%], von denen nur die üblichen 15% auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Nachtrag 11.05.2023: Seit dem Jahr 2023 (und teilweise bereits in 2022) wird die belgische Quellensteuer nicht mehr auf die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) angerechnet.

 

Die Rückforderung der restlichen 12% aus Belgien funktioniert über das Formular 276 Div.-Aut., das man unter diesem Namen im Internet findet, zum Beispiel hier. Pro Dividendenzahlung bitte ein eigenes Formular verwenden (siehe unten).

 

Ausfüllhilfe:

erste Seite:

Section 1: Angabe des Wertpapiers

Section 2: hier tragt Ihr Eure persönlichen Daten ein

Ziffer 4: hier werden die Daten der Dividendenzahlung eingetragen

Ziffer 5: Bankverbindung für die Rückzahlung

zweite Seite:

Ziffer 7: nur selten auszufüllen

Ziffer 8: Unterschrift nicht vergessen

Section IV: Hier braucht Ihr die übliche Wohnsitzbestätigung von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt.

 

notwendige Anlagen:

- Kopie der Dividendenabrechung

- Kontoauszug, der die Nettogutschrift zeigt

- Falls der Antrag Dividenden betrifft und der Rückerstattungsbetrag größer ist als 100 Euro, zusätzlich ein von der Depotbank ("last financial intermediary, custodian", damit könnte auch Clearstream gemeint sein, und dann wird es richtig teuer) unterschriebenes Dokument, aus dem alle Bewegungen in der betroffenen Aktie in den letzten fünf Jahren hervorgehen muss (Kauf/Verkauf, Datum, Betrag, Stückzahl der Aktien, ISIN-Code, Depotbestand nach der Transaktion).

 

Das Formular schickt Ihr dann per Post an:

   Centre étrangers - Team 6 - 17P

   Boulevard du Jardin Botanique 50

   PO Box 3429

   B-1000 Bruxelles

 

"17P" steht für "17ème étage P"

E-Mail:   [email protected]

Telefon: +32 257 74 040

Fax: +32 257 96 358

 

Ich hatte leider mehrere Dividenden auf einem einzigen Formular kombiniert. Der Antrag kam nach nur zehn Tagen (!) aus Belgien zurück mit dem Hinweis, ein Formular pro Dividende zu nutzen. Das werde ich jetzt vielleicht probieren, falls der Aufwand sich finanziell lohnt.

 

Leider ist das Formular sehr unübersichtlich, die Felder zum Ausfüllen sind sehr klein. Das umständliche Verfahren lohnt also wohl nur bei größeren Beträgen. Tip: Nur die persönlichen Daten, Bankverbindung und sonstige Angaben, die sich nie ändern, ausfüllen und dann Fotokopien machen.

 

Verjährung: Das Erläuterungsformular empfiehlt, Rückerstattungsformulare baldmöglichst einzureichen, in jedem Fall aber vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ab 1. Januar des Jahres, in dem die Quellensteuer bezahlt wurde. Zum Beispiel läuft für Dividenden, die 2011 ausgeschüttet wurden, die Frist zur Beantragung einer Rückerstattung bei den belgischen Steuerbehörden bis zum 31. Dezember 2015.

 

Mehr Informationen findet Ihr hier:

https://finance.belgium.be/en/foreign-vat-refunds

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
46 ANTWORTEN

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@kaufeaktien  schrieb:

Weiß einer der Mitglieder dieses Threads, ob Belgien den Antrag auf Erstattung ablehnt und einen neuen Antrag verlangt, wenn Unterlagen fehlen, oder ob sie fehlende Unterlagen nachfordern? (Mein Fall ist etwas komplizierter, da von einer Firma.)

Willkommen in dieser Kunden-Community, wo niemand in dein Konto schauen oder hellsehen kann.

Ganz ehrlich: Welchen konkreten Rat erwartest du für deinen speziellen Fall, wenn du alle relevanten Fakten weglässt?

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

tobiaskh
Experte ★
226 Beiträge

Sind diese Auszüge nicht erlaubt? Ich nenne doch keine persönliche Daten.

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@tobiaskh  schrieb:

Sind diese Auszüge nicht erlaubt? Ich nenne doch keine persönliche Daten.


'Erlaubt' ist ein großes Wort. Die Kontonummer ist im vorliegenden Fall nicht nötig und -für sich genommen- nicht problematisch. Wenn du aber unter der gleichen userid in einem anderen Beitragsstrang deinen Wohnort verrätst und in einem dritten Strang Bestandteile deines Names, dann hast du genügend Informationen veröffentlicht, damit jemand Schabernack treiben kann. 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

tobiaskh
Experte ★
226 Beiträge

Danke für die Antwort, aber da sehe ich kein Problem.

Börse6
Autor ★★★
43 Beiträge

Für alle, die Quellensteuer aus Belgien zurückholen wollen:

 

Mit den Formularen erhält man nur Quellensteuer nach DBA zurück, I.E. Es wird die Hälfte erstattet.

 

Für die vollständige Erstattung der auf die ersten 833 Euro helfen diese Formulare leider nicht.

 

Hier ist - auf holländisch oder Französisch - eine "Beschwerde" ans Belgische Finanzministerium zu schicken, in der um vollständige Erstattung aufgrund des Freibetrags gebeten wird.

Einzureichen sind die gleichen Unterlagen, also u.A. eine Ansässigkeitsbescheinigung des Deutschen Finanzamts (per Elster Formular ausgefüllt und als Anfrage an mein FA hatte ich das nach 2 Tagen) wie für Erstattung nach DBA.

 

Das ganze geht per Mail.

 

WICHTIG: Antrag geht aber nur bis Ende des Jahres nach dem Jahr der Dividendenzahlungen, also bis 31.12. 2026 für alle Zahlungen aus 2025!!

tobiaskh
Experte ★
226 Beiträge

Vielen herzlichen Dank für diesen Beitrag. (Es wird immer bekloppter...)

Ich habe mir erlaubt mit der KI gemini gegen zu checken und kann alles bestätigen.

Hier die KI-Antwort:

 

Das Problem mit dem Standard-DBA-Formular
  • Standard-Erstattung: Über das reguläre DBA-Formular (Formulaire 276 Div.) senkst du die belgische Quellensteuer lediglich vom Regelsatz (meist 30 %) auf den DBA-Satz von 15 % Senkung. Du bekommst also nur die Hälfte wieder.
  • Der belgische Freibetrag: Belgien gewährt einen Freibetrag auf Dividenden. Für das Steuerjahr 2025/2026 liegt dieser bei den von dir genannten 833 Euro (zuvor waren es 800 Euro). Die darauf gezahlte Quellensteuer kann man sich zu 100 % erstatten lassen.
 
Der richtige Weg für die 100 % Erstattung (Die „Beschwerde“)
Da das Standardformular diesen Freibetrag nicht vorsieht, muss man tatsächlich – wie von dir beschrieben – ein formloses Schreiben bzw. einen Antrag auf Steuererstattung (Reclamation / Bezwaarschrift) an das zuständige belgische Finanzamt schicken.
Das muss rein:
  • Das Anschreiben: Auf Französisch oder Niederländisch. Darin bittest du um die Rückerstattung der Quellensteuer auf Basis des Freibetrags für Dividenden (Art. 21, Abs. 1, 14° WIB 92).
  • Die Dividendenabrechnungen: Nachweise der Bank über die gezahlte Quellensteuer.
  • Die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung: Diese holt man sich, wie du richtig sagst, super schnell über Elster beim deutschen Finanzamt (Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung).
Hinweis: Achte darauf, das Schreiben an das spezifische Postfach für ausländische Steuerzahler (Bureau Étranger / Kantoor Buitenland) des belgischen FÖD Finanzen zu richten.
Dein Tipp mit der schnellen Bearbeitung der Ansässigkeitsbescheinigung via Elster hilft sicherlich vielen, die Hürde vor dem Papierkram zu senken!
 
 
 

dg2210
Legende
8.240 Beiträge

@tobiaskh  schrieb:

Vielen herzlichen Dank für diesen Beitrag. (Es wird immer bekloppter...)


In der kürzlich im ZDF gelaufenen CDU-Doku vergleicht der CDU-Generalsekretär die Politik mit der Hundedressur: sobald der Hund(Wähler) über ein Stöckchen springt, wird dieses höher gehängt.

 

Konkret: die Antwort auf die Frage, ob man die eigene Lebenszeit für das Antragsprocedere vergeudet oder die Dividenden besser 'stripped' neigt s immer mehr zur 'stripping'  (mache ich selbst seit ein paar Jahren, aber nicht bei der comdirect)

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)