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so geht's: Quellensteuer aus Österreich zurückfordern

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Küss die Haaaand, schöne Frau, verehrte Leserin (jaaaaa, die Leser dürfen sich auch angesprochen fühlen),

wir hatten ja hier in der Community schon einige Tips & Tricks zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer. Fehlt noch das Lieblingsland von uns allen: Die Alpenrepublik Österreich. Tu felix Austria! (gemeint ist Herr Baumgartner, 2012 wars...)

Bekannte und beliebte Aktien kommen aus Österreich. Kräne von Palfinger (deutsche WKN: 919964), Catering u.a. in der Allianz-Arena von Do&Co (915210), Logistik und großzügige Dividenden von der Ösi-Post (A0JML5), Fasern von Lenzing (852927), Ziegel von Wienerberger (852894), Benzin von OMV (874341), Feuerwehrautos von Rosenbauer (892502), Kartonagen-Verpackungen von Mayr-Melnhof (890447), Maschinen von Andritz (632305), feuerfestes Baumaterial von RHI (874182), Versicherungen und großzügige Dividenden von uniqa (928900), Dividenden von Buwog (A1XDYU) ... all das sind attraktive Aktien.

Aber der Österreicher, wie er so ist (oh ja, @Pramax!), zwackt von den teilweise sehr hohen Dividenden erst mal 25 Prozent Quellensteuer ab. Die "hebt er ein". Davon werden wie üblich in Deutschland nur 15 Prozentpunkte angerechnet. Die restlichen 10 Prozent holen wir uns in Österreich zurück: genauer gesagt, im Burgenland.

Und das geht sogar relativ einfach.

Ihr benötigt zunächst ein Formular, das man unter seiner Bezeichnung "ZS-RD1-PDF" im Internet findet, beispielsweise hierNachtrag April 2025: seit einigen Jahren gilt ein anderes Formular, siehe unten.

 

Pro Kalenderjahr füllt Ihr ein solches Formular aus. Tragt das betreffende Kalenderjahr ein. Ansässigkeitsstaat ist Deutschland (Feld 1), dann im Feld 2 Eure persönlichen Daten mit der deutschen Steuernummer (und Bezeichnung des deutschen Finanzamts), Euer Name, Geburtsdatum, Anschrift, zur Sicherheit Eure E-Mail-Adresse. Allfälliger Vertreter: "keiner" (sprich: "käna").

Die eigentlichen Dividenden führt Ihr auf dem "Beiblatt A" auf (Formularnummer ZS-RD1A-PDF), das es hier zum Download gibt. Pro Kalenderjahr ein eigenes "Beiblatt A". Die beiden österreichischen Formulare sind automatisch rechnende PDF-Vordrucke, die Summen werden also automatisch ermittelt.

Da sind zunächst einmal sechs Fragen im Feld "A" wie folgt zu beantworten:
1. Wohnung in Österreich (nein, sprich: "nähn")
2. Betriebsstätte (nein)
3. berechtigt und eigene Rechnung (ja, sprich: "oh ja!")
4. Verkauf, Verleihung (nein)
5. Optionen (nein)
6. Gewinnausschüttung (ja)

Das Feld "B" für juristische Personen bitte durchstreichen.

Auf der Rückseite des Beiblatts berechnet Ihr den Rückzahlungsanspruch. Hier ein fiktives Beispiel:


Bezeichnung: Palfinger AG, Anzahl Aktien: 1860, Erwerb am 01.01.2009, Dividendenausschüttung am 30.03.2011, Zufluss am 5.04.2011, Ex-Tag 01.04.2011, Bruttobetrag EUR 409,20, Rückzahlungsanspruch 10 Prozent, Rückzahlungsbetrag 40,92 EUR. Diese Daten findet Ihr auf der Dividendenabrechnung Eurer Bank, die Ihr ohnehin als Fotokopie mitschicken solltet (siehe unten).

Summiert die Bruttobeträge und die Rückzahlungsbeträge auf und tragt die Summen in die unterste Zeile ein. Der Rückzahlungsanspruch in der letzten Zeile rechts unten muß also genau 10 Prozent von der Summe der Bruttobeträge sein.

Dann auf dem Beiblatt A unten das Datum und den Ort eintragen und unterschreiben.

Jetzt geht es zurück zum Hauptformular. Übertragt den Rückzahlungsanspruch  (also die 10%) in das Feld 3 in der obersten Zeile bei "Rückzahlung aufgrund von DBA" (= Doppelbesteuerungsabkommen), und auch in die unterste Zeile "Rückzahlungsbetrag".

Im Feld Nummer 5 tragt Ihr die Daten Eurer Bankverbindung ein, damit der Rückzahlungsbetrag überwiesen werden kann. Wichtig: tragt bitte IBAN und auch die BIC hier ein. Die BIC von comdirect lautet in Kurzform COBADEHD, das "HD" am Ende steht übrigens - kein Scherz! - für "Hamburg Direkt". Im Feld Nummer 6 bitte unterschreiben. Das Feld 7 lasst Ihr frei.

Jetzt fehlt noch die übliche Ansässigkeitsbestätigung der ausländischen Steuerverwaltung, also halt von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt. Bitte schickt das Deckblatt und das Beiblatt A in zwei Kopien an Euer geliebtes persönliches Finanzamt, mit der freundlichen Bitte im Anschreiben, eine Wohnsitzbestätigung auszustellen. Beim Finanzamt München beispielsweise kann man die Formulare einfach in den Nachtbriefkasten werfen, nach etwa zwei Wochen kommt per Post die Bestätigung zurück. Die zweite Kopie behält Euer deutsches Finanzamt.

Und dann der letzte Schritt: Schickt alle Hauptformulare, alle Beiblätter A (je nach Abzahl der Jahre, für die Ihr den Antrag stellt), und - wichtig! - Fotokopien aller Dividendenabrechnungen an das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, Neusiedlerstraße 46, AT-7001 Eisenstadt (Nachtrag April 2025: seit 2019 ist ein Finanzamt in Wien zuständig, siehe unten). Denkt dran: das Briefporto nach Österreich ist höher als innerhalb von Deutschland. Willkommen im geeinten Europa.

Da ich recht intensiv trade (suchtkrank!), habe ich noch eine von meinem Computer generierte Auflistung aller Geschäfte (Käufe und Verkäufe) in österreichischen Aktien beigelegt, also jeweils Datum, Stückzahl, Kauf/Verkauf, Kurs usw. Aber das ist vermutlich nicht unbedingt erforderlich. Ihr müßt nur jeweils im Beiblatt das Datum des Kaufs eintragen. Bei mir haben die meisten Aktien mehrere Kaufdaten, daher die Aufstellung.

Wichtig: Natürlich solltet Ihr vorher Fotokopien von allen Belegen anfertigen und aufbewahren.

Es dauerte bei mir ungefähr drei Monate, dann kam die Überweisung zuzüglich Zinsen. Und zwar nur die Überweisung! Es gibt im Gegensatz zu anderen Ländern keinerlei schriftliche Korrespondenz, keinen Bescheid. Das hätte ich eigentlich bei Österreich nicht gedacht, aber was soll's. Immerhin: einen "Erlagschein" benötigen wir nicht.

Der Vollständigkeit halber: Folgende Auskunft habe ich von der Österreichischen Finanzverwaltung im September 2015 per E-Mail erhalten: "Hinsichtlich der Rückerstattung von in Österreich zu Unrecht einbehaltenen Steuern sieht § 240 Absatz 3 Bundesabgabenordnung eine Frist von 5 Jahren vor. Der Antrag auf Rückerstattung kann danach bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung der Steuer folgt, gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf ein bestimmtes Jahr und kann daher nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer einbehalten wurde, gestellt werden."

Ich hoffe, Ihr könnt auf diese Weise bequem Eure zu viel bezahlten Steuern in der Alpenrepublik zurückfordern. Vom gesparten Geld geht sich mindestens ein Einspänner mit Schlagobers, ein Fiaker oder ein Almdudler aus (sprich: "os"). Bitte bei der Gelegenheit auch mal "schwedischer Kaffee" googeln!

 

Nachtrag April 2025:

 

Seit 2019 ist nicht mehr das Finanzamt in Eisenstadt zuständig, sondern das Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien.

 

Möglicherweise hat sich das Formular geändert. Derzeit (April 2025) sollte man das Formular mit dem Namen "DIAG", das man auf der Website www.bmf.gv.at findet.


Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
baba und servus

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
45 ANTWORTEN

musicbroker
Autor ★
4 Beiträge

Also von der Diba habe ich ein mehr oder weniger formloses pdf bekommen, auf dem unten zwei Unterschriften waren, das Ganze ohne Stempel und mit dem Satz "Diese Bestätigung ist so gültig - ohne Handschrift und Stempel. Das gilt auch für unsere schon erstellten Dividendenbelege."

 

Das ist wohl mit den österreichischen Behörden so abgestimmt und hat auch funktioniert.

 

Für mich aber wie gesagt das letzte Mal - auf den Arm nehmen kann ich mich selber...

 

In-Vest
Experte
88 Beiträge

@musicbroker : Ja, Deinen Unmut kann ich verstehen. Hat denn die ING-Diba für das formlose PDF-Dokument irgendwelche Gebühren genommen oder war das wenigstens kostenlos im Rahmen des Service? 

musicbroker
Autor ★
4 Beiträge

Leider nicht, so eine Bescheinigung kostet bei der Diba 50 EUR je Dividendenzahlung.

 

Ich bin jetzt in Chevron statt OMV investiert, da läuft die Sache irgendwie smoother 😎

Börse6
Autor ★★★
41 Beiträge

Zusatzfrage, die leider noch nicht beantwortet ist und zu der es auch nichts im Netz gibt:

 

Darf ich für Aktien auch mehrere, in meinem Fall 2, Anträge für das gleiche Jahr stellen?

 

Klingt vielleicht blöd, aber einmal sind Aktien bei der DB, die stellt für mich den Antrag automatisch.

Und jetzt habe ich auch welche bei der Comdirect im Depot, die sind natürlich bei der DB nicht erfasst.

 

Und ja, ich könnte übertragen lassen, wäre für mich aber auch mit anderen Nachteilen verbunden, daher würde ich das gerne vermeiden.

FakeAccount
Mentor
934 Beiträge

Mein Nachbar nmh lässt ausrichten, dass es bei der Quellensteuer aus Österreich endlich eine Lösung gibt. Jedenfalls hat die Behörde in Österreich die Unterlagen, die nmh in Zusammenarbeit mit comdirect entwickelt hat, "nunmehr" akzeptiert. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe des hoffnungslos überteuerten, unangenehm arroganten, wichtigtuerischen nmh-Newsletters, die vorauss. ab 3. Dezember die E-Mail-Postfächer verstopfen wird.

 

Einen schönen Advent an alle, die das hier lesen müssen.

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@FakeAccount  schrieb:

Mein Nachbar nmh lässt ausrichten, dass es bei der Quellensteuer aus Österreich endlich eine Lösung gibt. Jedenfalls hat die Behörde in Österreich die Unterlagen, die nmh in Zusammenarbeit mit comdirect entwickelt hat, "nunmehr" akzeptiert.


Wahrscheinlich, weil dezent darauf hingewiesen wurde, daß das 'h' in nmh für Habsburg steht...

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)