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so geht's: Quellensteuer aus Österreich zurückfordern

45 ANTWORTEN

Thomas1968
Autor ★★★
69 Beiträge

Seit vielen Jahren fordere ich scon Quellensteuer aus Österreich zurück. Ich fülle das Formular aus, früher noch per Hand, heute online, lege die Dividenabrechnungen bei, hole mir vom Finanzamt die Ansässigkeitsbescheinigung und fertig. Hat bisher immer geklappt. Vielleicht liegt es auch daran, daß es bei mir, verteilt über 3 - 5 AGs gesamt um 100,- bis 200,- Euro pro Jahr geht. Vielleicht fällt das bei den österreichischen Finanzbehörden unter Mini-Mini-Erstattung und wird durchgewunken.

althiof
Autor ★
7 Beiträge

Bei mir geht es um  weniger als 100€. Ich hänge mal die aktuellen Hinweise im Antrag an. Scheinbar reicht bei mir die Dividendenabrechnung nicht aus, um zu zeigen auf welchem Depot sich die Aktien am letzten Tag vor der HV befunden haben (erster Punkt). Und scheinbar wird das in der Nachforderung nun mit Punkt drei verknüpft, bei dem ich bisher argumentiert hätte: Ich muss nur Umsätze nachweisen (die hatte ich nicht bis auf die Dividendenzahlung, die belegt ist), also auch kein Nachweis nötig...

musicbroker
Autor ★
4 Beiträge

Ich hatte mir in den vergangenen Jahren auch regelmäßig die zu viel gezahlte Quellensteuer aus Österreich erstatten lassen. Bislang war das ja auch immer noch halbwegs vernünftig darstellbar.

 

Dieses Jahr habe von den österreichischen Behörden auch ein solches "Ersuchen um Ergänzung/Auskunft" bekommen: "Eine Bewegungsaufstellung (Transaktionsliste) für das Jahr 2024 inklusive Bestätigung (Stempel/Unterschrift) von der Depotbank von Ihrem Aktiendepot für den Zeitraum 50 Tag vor bis 45 Tage nach dem jeweiligen Record-Tag mit Anfangs- und Endbestand ist nachzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, wann die Aktien tatsächlich am Depot eingebucht worden sind."

 

Bei der Diba kostet eine solche Bescheinigung noch mal zusätzlich 50 EUR je Dividendenzahlung.

 

Hauptsache, man macht den Prozess möglichst kompliziert, langwierig und teuer ...

 

Ich habe meine österreichischen Positionen daher mittlerweile verkauft und in Länder transferiert, wo ich den ganzen Aufwand nicht habe, und bei denen das alles etwas aktionärsfreundlicher abläuft.

 

Mein größter Posten in Österreich war OMV. Der Betrag ist jetzt in Chevron investiert - da kommt die Dividende regelmäßig jedes Quartal, und das Doppelbesteuerungsabkommen wird auch automatisch angewendet.

althiof
Autor ★
7 Beiträge

Es gibt ein Update:

Ich habe freundlich bei meinen Banken angefragt: die DAB via dem alten Smartbroker (Über Smartbroker+ hatte ich angefragt) war sehr zuvorkommend und hat mir innerhalb von 2 Wochen ein dickes Paket mit gestempelten Belegen geschickt ohne Kosten (Keine Ahnung ob das Absicht war ;)) .

Die Onvista-Bank hat auf anfrage gesagt, dass solche Unterlagen gegen 50€ erstellt werden können.

 

Ich habe das Erhaltene also nach Eisenstadt (sic!) geschickt (Es wird wohl immer noch in Eisenstadt gemacht aber es ist eine Dienststelle von Wien, daher Erstkontakt via Wien.). Dazu habe ich noch einen Nachweis per Screenshot (alle Dokumente im Online-Postfach zu den betroffenen ISINs) gelegt, der belegt, dass ich von der Onvista-Bank über keine weiteren Transaktionen auf meinem Depot informiert wurde. Dann habe ich noch freundlich erklärt, dass ich die restlichen Dokumente aufgrund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen  und der Kosten von 50€ nicht anfordern werde. Zudem habe ich noch freundlich ergänzt, dass ich der Meinung bin, dass ich (zB durch eine explizite Bestätigung des Kaufpreises und des Kaufdatums nach Depotübertrag) Sachlich den Nachweis erbracht hätte, ich allerdings nicht im Stande wäre nachzuweisen, dass die Depotführende Bank mir keine Transaktionen verschwiegen habe (wovon ich natürlich nicht ausgehe).

Ein paar Wochen später hatte ich die Erstattungen für alle (sic!) beantragten Quellensteuer-Ereignisse auf meinem Konto.

Warum sie erst anfordern aber dann doch darauf verzichten... keine Ahnung, vielleicht war meine Argumentation (in Vorbedingung mit dem demonstrierten guten Willen durch die anderen Belege) schlüssig genug. Es ging allerdings (was die fehlenden Belege angeht) auch nur um ein paar Beträge von in der Summe <50€.

 

althiof
Autor ★
7 Beiträge

Gerade noch mal gelesen:
Wenn es um 2024 geht solltest du unter eine andere Anforderung fallen (siehe mein hochgeladener Screenshot in meiner Ergänzung vom 25.07.).

Für den Record-Tag ab 01.07.2023 gibt es eine explizite Bagatellklausel wenn der Bruttoertrag <20.000€ ist.

musicbroker
Autor ★
4 Beiträge

Der Bruttobetrag liegt bei mir deutlich unter 20.000 EUR. Das mit der Bagatellklausel scheint aber trotzdem nicht zu greifen - oder die Sachbearbeiter dort wissen das schlichtweg nicht, würde mich auch nicht wundern, ehrlich gesagt.

 

Wie auch immer. Ich habe jetzt für die Dividendenzahlung, für die es sich wirtschaftlich rechnet, einen entsprechenden Nachweis von der Diba angefordert und werde das für 2024 noch mal durchziehen.

 

Danach sag ich den Österreichern Servus & Goodbye. Ich hatte die Aktien auch schon im Januar verkauft und umgeschichtet, da ich weder jahrelang auf mein Geld warten will, und auch nicht durch immer weiter steigende sinnlose Bürokratisierung gegängelt werden möchte.

 

Andere Länder haben auch schöne Aktien 🙂

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

Ich wiederhole mich gerne: Die Österreicher zahlen i.d.R. nur einmal pro Jahr eine Dividende.

Bei einem der vielen 1-Euro-Broker kostet das Stripping also nur 2 EUR/Jahr, dazu 5 Minuten Zeitaufwand. 

Viel billiger/schneller geht es wohl kaum.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Pramax
Legende
3.774 Beiträge

Kenner der österreichischen Beamtenszene wissen, dass österreichische Beamte, wenn sie vor lauter Nebentätigkeiten

dazukommen, in Ihrer Dienstzeit vornehmlich Akte (nur korrekt mit fehlendem "n" am Wortende) bearbeiten.

 

Für einen erfolgreichen österreichischen Behördengang ist es demnach unabdingbar:

 

a) einen Akt für den gewünschten Vorgang erstellen zu lassen,

b) einen Stempel auf diesen Akt zu bekommen.

 

Als begeisteter Zuseher der österreichischen Beamten-Satire "MA2412" (das geheimnisvolle Amt für Weihnachtsdekoration am Ende der Stadt)

weiß ich, wie erniedrigend es für Bittsteller im österreichischen Beamten-Behördenverkehr ist, wenn sie keinen entsprechenden Akt und keinen Stempel dazu bekommen.

 

Diese bittere Erfahrung musste auch Otti Fischer bei einem Cameo-Auftritt in der ersten Folge der Serie "MA2412" machen.

 

Hier der Link: MA2412 - der Akt mit Otti Fischer 

 

Die relevanten Szenen mit Otti Fischer laufen ab MInute 08:48 und dann ab Minute 20:23.

 

Sogesehen könnt Ihr Euch bei Eueren Auseinandersetzungen mit österreichischen Behörden glücklich schätzen, dass 

Ihr nicht - wie der arme Otti Fischer - mit einem umgeschnallten weißen Leiberl mit Rückennummer auf einer halbverfallenen Wartebank in einem Behördenbunker in einem obskuren Wiener Vorort auf die Erledigung Eueres Gesuchs warten müsst.

 

Habe die Ehre, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Pramax  schrieb:

Kenner der österreichischen Beamtenszene wissen, dass österreichische Beamte,


Aber nur Pragmatisierte!

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

In-Vest
Experte
88 Beiträge

Was mich interessieren würde:

 

Es gibt ja im Comdirect Preis- und Leistungsverzeichnis die Position: "Depotaufstellung auf Kundenwunsch 14,90 EUR". 

 

Würde denn die Comdirect für diese Gebühr tatsächlich die Nachweise in der von den österreichsischen Behörden gewünschten Form bereitstellen, d.h. gestempelt und von einem Mitarbeiter persönlich unterschrieben? Hat das hier jemand schon mal probiert?