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SCHAEFFLER AG Dividende/ Steuerbrechenung falsch?

AlexP82
Experte ★
197 Beiträge

Die SCHAEFFLER AG hat ja letztens Dividende gezahlt. Bei der Steuerabrechnung kommen wir aber irgendwie zweifel, ob die CoDi richtig abgerechnet hat. Was mich am meisten wundert ist, dass der Steuerffreibetrag in Anspruch genommen worden ist dann aber keine Steuernabgeführt worden sind.

 

Auch sieht es so aus, als ob hier ausländische Quellensteuer angerechnet worden sind 😕.

Ist die SCHAEFFLER AG nicht ein deutsches Unternehmen?

AlexP82_0-1682494760384.png

 

vielleicht kann jemand hier licht ins dunkle bringen.

3 ANTWORTEN

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Du hast die angerechnete ausländische Quellensteuer übersehen.

 

Die ausländische Quellensteuer hattest du wohl schon vorher im Quellensteuertopf (s. zweite Seite vor/nach Berechnung).

Die wird auf die abgeführte KESt angerechnet und nicht auf die Steuerbemessungsgrundlage, also musst du die angerechnete Quellensteuer * 4 nehmen

 

34,12 * 4 = 136,48

 

Deine Steuerbemessungsgrundlage nach der FSA Anrechnung ist 136,49, also kommst du auf einen Cent Rundungsdifferenz.

 

Man kann natürlich auch andersrum rechnen:

136,49 * 0,25 = 34,1225

 

Und das deckt sich mit der angerechneten Quellensteuer.

 

Ergo: Passt alles.

AlexP82
Experte ★
197 Beiträge

Vielen Dank für die Erklärung.

d.h. mein Freibetrag war erschöpft und man hat dann den "Topf" der anrechenbaren Ausländischen Quellensteuer hinzugenommen?

ist dies so möglich, da ja dies ja Quellensteuer sind? Wenn dem aber so ist, dann ja scheint es zu passen.

 

Sah einfach sehr komisch für mich aus.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Ja, das ist so möglich.

 

Für die meisten Staaten gibt es zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das regelt welcher Teil der Quellensteuer angerechnet oder zurückgefordert werden kann.

 

Die Verrechnungsreihenfolge ist aber immer vorhandene Verluste > FSA > Quellensteuer > Steuerabzug.

 

Heißt solange Verluste vorhanden sind oder ein FSA besteht können keine Quellensteuern angerechnet werden. Da die aber (im aktuellen Steuerjahr) nicht verloren gehen sollen werden sie in den Quellensteuertopf gebucht. Dabei ist es unerheblich aus welchem Staat die Quellensteuern stammen, es wird nur der jeweilige Betrag in den Topf gebucht, da der 1:1 auf die KESt angerechnet wird.

 

Und ja, nachdem sowohl Verluste als auch - wie hier - der FSA aufgebraucht ist erfolgt die Anrechnung der Quellensteuern im Topf.

 

Randnotiz: Wenn am Ende des Jahres noch nicht angerechnete Quellensteuern übrig sind werden die auf der JStB ausgewiesen (Zeile 41 KAP) und sind dann auf Bankenebene weg.