am 21.11.2022 20:45
Nein. Letzten Satz von E10, E11 und E12 genau lesen. Seit dem 12.04.2022 hat keines der Unternehmen Aktien/ADRs neu begeben oder aufgestockt.
am 21.11.2022 21:19
Hm.. ich dachte an den Teil:
"Im Übrigen sind ADR und GDR ebenso wie Aktien „Gelder“ i.S.v. Art. 1 lit. g) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 und unterliegen damit auch dem dort geregelten Bereitstellungs- und Verfügungsverbot, wenn sie einer sanktionierten Person oder Organisation gehören oder von einer solchen Person oder Organisation kontrolliert werden, vgl. dazu B.2. ff."
Die ADRs fallen ja blöderweise unter "Gelder"... Darunter dürften ja auch die Gazprom ADRs fallen? Außer es betrifft sie nicht, weil sie nicht explizit auf der Sanktionsliste stehen und wegen dem Aspekt, den du genannt hast (keine Emission neuer Aktien seither; diese Regelung ergibt ja auch überhaupt keinen Sinn)...
am 21.11.2022 21:49
Der letzte Satz von E13 betrifft das Bereitstellungs- und Verfügungsverbot sanktionierter Subjekte. Die dürfen keine „Gelder“ i.S.v. Art. 1 lit. g) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erhalten. Denen könnte man also auch keine ADR verkaufen oder schenken oder sonstwie überlassen.
Beispiel einer solchen Person wäre
19. Vitko, Aleksandr Viktorovich
geb. am 13.9.1961 in Vitebsk (Belarusische SSR)
Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Vizeadmiral.
Führt verantwortlich das Kommando über russische
Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der
Ukraine besetzt haben.
Dem dürfte man nichts geben, auch keine ADR. Würde er ein Depot bei der comdirect haben, müsste comdirect das einfrieren, sodass Vitko, Aleksandr Viktorovich nichts bewegen dürfte, auch nicht seine Gazprom ADR.
am 21.11.2022 22:00
Und welche Aktien sind von dieser Interpretation betroffen?
"Handelt es sich nach dem soeben Dargestellten beim Erwerb eines ADR oder GDR noch nicht um den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb der entsprechenden Aktie, tritt dieser Erwerb spätestens dann ein, wenn ADR oder GDR gegen die Aktie eingetauscht werden. Das wäre bei erfassten Wertpapieren nach Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten."
Wertpapieren nach Art. 5 Abs. 1 bis 4 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Ist das die Sanktionsliste?
Wenn da Gazprom nicht draufsteht, dann sollte ein Übertrag und Umtausch möglich sein.
am 21.11.2022 23:46
Da ist gar nichts möglich so lange Clearstream nichts heraus gibt.
22.11.2022 18:13 - bearbeitet 22.11.2022 18:15
22.11.2022 18:13 - bearbeitet 22.11.2022 18:15
"Hat irgend jemand aufgrund der Mitteilung von Comdirect v. 21.10 den Umtausch von Gazprom ADR's in Orignale auf ein russisches Depot Comdirect den Auftrag erteilt und danach eine Ausbuchung seiner ADR's beobachtet ?"
Bei mir hat der Umtausch über Comdirect geklappt. Dauerte ~3 Wochen. Gazprombank bestätigte den Empfang der Aktien in einem Email.
am 22.11.2022 18:21
Wurden bei Dir vorher die ADRs aus dem Depot ausgebucht? Oder bleibt die Position in deinem Depot bei CoDi sichtbar?
am 22.11.2022 18:40
Die ADRs sind aus dem Depot ausgebucht. Ich kann nicht sagen genau wann sie wurden ausgebucht.
am 22.11.2022 18:53
Danke für die Antwort. Mir war nur wichtig, was als erstes kommt: die Ausbuchung bei CoDi oder die Einbuchtung bei Gazprom Bank. Theoretisch Du könntest es in einem Bescheid von CoDi in der Postbox sehen.
22.11.2022 19:09 - bearbeitet 22.11.2022 19:49
Das Email mit der Empfangsbestätigung von Gazprombank kam 1-2 Tage nachdem die ADRs ausgebucht wurden.
Ich würde sagen, entscheidend ist dass die Aktien auf das Depot bei der Gazprombank eingebucht sind. Bei CoDi können die ADRs ausgebucht, dann wieder eingebucht werden wenn was schief läuft.