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25.04.2022 15:39 - bearbeitet 25.04.2022 15:41
Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger?
https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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am 03.09.2024 16:21
Hallo Matjes,
diese Sondergenehmigungen wurden ja gar nicht einzeln erteilt. Es gab lediglich eine Allgemeingenehmigung. Bezogen auf die Anträge wurden zusätzlich allerdings noch Eingangsbestätigungen verschickt. Ob die Allgemeingenehmigung nun nur mit gestelltem Antrag gilt oder nicht, weiß ich nicht, aber im Zweifelsfall würde ich es mit einer Kopie dieser Allgemeingenehmigung versuchen.
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am 03.09.2024 16:58
Ich habe heute folgendes von der Gazprombank bekommen.
ich frage mich allerdings, ob der Name in kyrillischer und lateinisch Schrift geschrieben werden soll.
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am 03.09.2024 17:01
Hab jetzt nur für den Übertrag nach Armbrok gefunden.
xxxx sind denke ich individuelle Daten
› BIC der Empfängerbank ???
› NSD-Einzahlercode (12-stellig) MC0xxxx00000
› NSD-Konto (12-stellig) LW14012xxxxx
› NSD-Unterkonto (17-stellig) 00000000000000000
› BIC oder Name des Käufers (falls verfügbar/bekannt): Mxxxx Cxxxxxx
› Depotnummer in den Büchern des russischen Depotverwalters (falls vorhanden/bekannt) 4200000759xxxx
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am 03.09.2024 17:02
Auf welche Emailadresse schicken Sie den Antrag zu?
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am 03.09.2024 17:19
info@comdirect.de
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am 03.09.2024 21:41
Alle die keine "Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014" haben, empfehle ich keine Überweisung zu tätigen). "Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014" ist derzeit nicht zu bekommen.
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am 03.09.2024 22:04
@boby schrieb:Alle die keine "Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014" haben, empfehle ich keine Überweisung zu tätigen). "Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014" ist derzeit nicht zu bekommen.
Das ist doch alles inzwischen nur noch Slapstick. 😞
Heute kam eine Mitteilung mit Formular und Termin dies bis morgen 12 Uhr einzureichen. 😞
Dazu wurden noch einige andere Unterlagen gefordert.
Soll man diesen ganzen Kram vielleicht an einem Abend aufbereiten und dann per Fax hin schicken?
Nun ja, da ich natürlich kein Depot bei einer russischen Bank habe stellt sich die Frage gar nicht wirklich.
Was will ich auch mit russischen Aktien?
Mein Geschäftspartner ist erstmal BNY Mellon und die kommen da nicht so einfach heraus.
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am 04.09.2024 06:48
Bei dieser ganzen "Umtauschaktion" wird meines Erachtens von Einigen übersehen, dass man sich damit verpflichtet die Aktien sofort zu verkaufen sobald hierzu eine Möglichkeit wieder geschaffen wurde. Gleichzeitig werden aber auch die ADR Herausgeber die noch als Gegenwert hinterlegten Aktien verkaufen (müssen/wollen). Wo ist dann bei dieser ganzen Umtauscherei für mich der Vorteil ? Sollte es mir tatsächlich gelingen, dass die ADR getauscht werden und auf einem Depot der Gazprombank dahindümpeln ist a) der Verwahrer und auch meine deutsche Bank nicht mehr in der Verantwortung hier etwas zu unternehmen oder am Ende abzurechnen und kann auch bei eventuellen Klagen oder sonstigen Gesetzesänderungen etc. nicht mehr involviert werden b) weiß ich doch garnicht welche Kosten dann auf mich zukommen: Depotkosten, Kontokosten, Verkaufskosten an der russischen Börse ( falls es irgendwann wieder erlaubt ist ) und alles in Rubel, also nochmal Umtauschkosten, Vererechnungskosten.......unabhängig von Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Reisekosten etc. Für mich alles sehr undurchschaubar, eventuell für russischstämmige Personen noch irgendwie händelbar mit verwandschaftlichen Verbindungen nach Russland oder Personen, die alles über einen Anwalt abwickeln lassen, für einen "normalen" ADR-Besitzer alles nicht möglich.
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am 04.09.2024 09:15
Mir fehlt die "Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014" und die ist im Moment nicht zu bekommen, deswegen bleibt erst in die Rohre zu qucken. Sonst hätte alles sofort austauschen lassen!
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am 04.09.2024 10:42
Das sehe ich genauso.
Ferner müssten bei einem hoffentlich nicht eintretenden Zwangsverkauf die Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen in Deutschland verrechnet werden können, da der Verlust realisiert ist. Liegen die Aktien dagegen in Russland, ist das steuerlich irrelevant.
Gutes Geld sollte nicht schlechtem hinterhergeworfen werden. Der russische Staat kann doch machen, was er will, wenn die Aktien in einem russischen Depot liegen. Er kann unmittelbar darauf zugreifen, eine Sondersteuer erheben etc. Wieso sollte er Anlegern aus unfreundlichen Staaten was schenken?
