Das sehe ich genauso.Ferner müssten bei einem hoffentlich nicht
eintretenden Zwangsverkauf die Verluste mit Gewinnen aus Aktienverkäufen
in Deutschland verrechnet werden können, da der Verlust realisiert ist.
Liegen die Aktien dagegen in Russland, is...
Das zeigt doch auch nur, dass die Alternative "nichts tun" nicht
unbedingt die schlechteste ist. Nur am Ende wird man klüger sein, was
der richtige Weg war.
Was spricht außer den bekannten Risiken - keine Erfolgsgarantie, ggf.
kein steuerlich verwertbarer Verlust etc. - grundsätzlich dagegen, eine
spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Thematik des Umtauschs zu
beauftragen?