25.04.2022 15:39 - bearbeitet 25.04.2022 15:41
Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger?
https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 14.09.2022 11:56
So siehts aus. Wird saldiert nach Entsperrung. Wobei ich es für keine kluge Idee halte im RUb zu bleiben. Lieber eine Aktienleihe vor dem Dividendenstichtag an eine neutrale Person machen und dann einen Grossteil der Dividende minus Provision erhalten und diese direkt tauschen. So ist man bezüglich eines fallenden RUB besser abgesichert als da Jahrelang das Geld blockiert drinzulassen.
am 14.09.2022 11:58
@woma schrieb:Aber diese "nichtgekündigten" ADR`s haben eine temporäre "Ausnahmegenehmigung" der ru. Finanzaufsicht.
Ausserdem kann man diese ADR`s auch nicht an der Börse verkaufen.
Ferner besteht immer noch die Möglichkeit, dass die temporäre "Ausnahmegenehmigung" nicht verlängert wird.
Was mich an dem Angebot stört ist:
- Der Anbieter ist ein Broker der auf Zypern sein Geschäft betreibt.
- Wie sicher ist der Zahlungsverkehr?
- 20% Abschlag auf die GAZPROM Aktie, bedeutet das der Broker sich sicher ist mit der "Abpfindung" durch den Emittenen noch ordentlich Gewinn zu machen.
Wer wirklich "verzweifelt" seine ru. ADR`s los werden will kann ja mal den "Testkoster" machen und seine ADR`s an den Broker verkaufen.
Wenn`s klappt bitte hier melden!
der Broker sitzt in Zypern - na und ??
In Deutschland bist Du sicher, da geht 100% gar nix
In Russland hast Du (evtl.) Deine Aktien, darfst aber bis auf Weiteres nix.
In Zypern wird Dir zumindest die Möhre vor der Nase versprochen
20% Abschlag
Der Broker bekommt keine Abfindung vom Emittenten. Er wird ganz regulär die ADRs in Aktien tauschen und behalten oder zum aktuellen Kurs in Moskau verkaufen.
Da Clearstream aktuell weiterhin blockiert geht sowieso nix.
Alles Theorie
am 14.09.2022 12:08
"Hat jemand eine kurze Zusammenfassung, was man nun mit diesen blöden Gazprom ADRs machen kann?"
Hab ich nicht, aber ich werde (sofern nix anderes) meine ADR`s durch den Emittenten mir auszahlen lassen!
"Also, was hat man für Möglichkeiten, welche wirklich funktionieren?"
Die Sanktionen sich nun mal erlassen und sind nicht "befristet"! Man kann nur hoffen, dass sich die politische Lage in Moskau dreht!
14.09.2022 12:49 - bearbeitet 14.09.2022 12:50
14.09.2022 12:49 - bearbeitet 14.09.2022 12:50
@Thomas W78 schrieb:So siehts aus. Wird saldiert nach Entsperrung.
Der vorgenannte Fall dürfte vermutlich nur sehr wenige Anleger betreffen und dementsprechend für die meisten Community-Mitglieder völlig uninteressant und langweilig sein.
Zum Thema Zufluss von Kapitalerträgen und wirtschaftliche Verfügungsmöglichkeit gibt es allerdings einige Urteile, die nach meinem Verständnis die geschilderte Verfahrensweise eben nicht untermauern. (z.B. vergleichbar jährl. Zinsen auf Sperrkonten u.ä.)
Auf Ebene einzelner Sachbearbeiter mag es evtl. noch zu unterschiedlicher Handhabung wg. Unkenntnis kommen.
Ich würde mich aber im "Ernstfall" nicht darauf verlassen und gegebenfalls beim zuständigen FA eine konkrete schriftliche Fallbeurteilung anfordern.
am 14.09.2022 13:18
am 14.09.2022 13:57
20 % Abschlag erscheinen mir auch recht wenig. Für Viele (insb. mit kleineren Positionen) dürfte das Angebot attraktiv sein (auch weil der Euro aktuell auf einem Allzeittief ist, der Rubel aber so hoch wie seit Jahren nicht), aber voraussichtl. bereits beim Übertrag der ADR scheitern.
Wenn die Wandlung so einfach möglich ist, frage ich mich auch, warum es dann solche großen Kursunterschiede bei noch handelbaren ADR zu den Gegenwerten an der Moskauer Börse (MOEX) gibt.
Beispiel: Polymetal ADR (WKN: A2QCUB, ISIN: US73178Q1058) sind aktuell im Westen handelbar und haben sich an der Frankfurter Börse in den letzten Wochen um die 2,50 Euro eingependelt. Die Grundaktie wird an der MOEX aktuell zu ca. 400 Rubel gehandelt (bei aktuellen Umtauschkursen ca. 6,70 Euro). Umtauschverhältnis ADR zu Originalaktie ist hier 1:1. Wenn das beschriebene Geschäftsmodell also funktioniert, könnte das Unternehmen doch massenhaft ADR im Westen aufkaufen, in Originalaktien wandeln und an der MOEX verkaufen.
14.09.2022 14:04 - bearbeitet 14.09.2022 15:17
14.09.2022 14:04 - bearbeitet 14.09.2022 15:17
@Thomas W78 schrieb:Mit Ausnahme der Sonderregelungen in § 44 Abs. 2 und 3 EStG (Rz. 66ff. und 78ff.) gelten für den Steuerabzug vom Kapitalertrag (Rz. 14, 24 und 31) die allgemeinen Zuflussregeln des § 11 Abs. 1 EStG, d. h. die steuerabzugspflichtigen Erträge aus dem Kapitalvermögen fließen dem Gläubiger der Kapitalerträge in dem Zeitpunkt zu, in dem er wirtschaftlich darüber verfügen kann, wie z. B. bei Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift bzw. bei Entgegennahme eines Schecks, dessen sofortiger Vorlage und Auszahlung bzw. Gutschrift durch die bezogene Bank nichts im Weg steht (Rz. 89 zum Zuflusszeitpunkt in Fällen der Schuldumwandlung, Novation).Das steht im Kommentar doch recht eindeutig. Über eine blockierte/ gesperrte Dividende kann man nicht verfügen.
Erfolgt die Zahlung der Kapitaleinnahmen durch Gutschrift, sind diese zugeflossen, wenn sie dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden.
Die einschlägige Formulierung „in dem er wirtschaftlich darüber verfügen kann“ ist keineswegs eindeutig und klar.
Was eindeutig erscheint muss noch lange nicht unstreitig sein.
Genau deshalb gibt es hier unzählige Gerichtsverfahren
Nur ein Urteil von vielen:
Zufluss von Zinsen auf einem Sperrkonto:
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit der Bank die Hinterlegung eines Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu. - Urt.; BFH 28.9.2011, VIII R 10/08;
Der Steuerpflichtige konnte definitiv nicht über die Zinsen zum Zeitpunkt der Zinszahlung verfügen sondern erst am Ende der (mehrjährigen) Sperrfrist.
Steuerrechtlich sieht die Bewertung allerdings anders aus.
Bei Dividendenzahlungen ergibt sich zudem sogar relativ häufig der Fall, dass Erträge (sofort) in Gänze besteuert werden, der Empfänger aber erst sehr viel später oder sogar niemals über den Gesamtbetrag verfügen kann.
z.B. bei ausländ. Quellensteuern, die die Grenzen des DBA übersteigen und die Differenz aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und/oder tatsächlich überhaupt nicht einzufordern bzw. zu realisieren ist.
(z.B. bis 2021 die Dividenden der China Mobile Aktien)
....wie gesagt, ist mir egal und für die meisten hier im Ergebnis uninteressant..
am 14.09.2022 20:35
Hab es heute nochmal bei GPB getestet. Eine Überweisung innerhalb Russlands in Rubel online von Deutschland aus beauftragt. In weniger als einer Minute war das Geld beim Empfänger. Kostet allerdings Provision. Bei 5000 R sind es 75 R. Mindestensprovision sind 50 R.
am 14.09.2022 20:50
Ich kriege die Verwahrkette von Comdirect immer noch nicht aus. Hotline angerufen, wird nur weitergegeben. Im Gegensatz dazu bekommt man das Gleiche bei Targobank innerhalb 2 Arbeitstage. Ohne Verwahrkette Darstellung von Comdirect bekommt man die Antragsformular von GPB für die Zwangsumwandlung nicht ausgefüllt. CODI fast bei allen Sachen nur hinterher, träge und nicht kooperativ! frustriert!
am 14.09.2022 22:27
Interessante Info für die, die den Weg des Zwangsumtausches gehen wollen:
https://lex-temperi.de/aktuelles/zwangskonvertierung-der-adr%C2%B4s-von-gasprom-die-lokalen-aktien-v...