25.04.2022 15:39 - bearbeitet 25.04.2022 15:41
Aus gegebenen Anlass. Russland will die ADR´s aufkündigen. Was sagt die Comdirect dazu? Welche Möglichkeiten hat der Anleger?
https://www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 14.09.2022 09:54
wer ist denn dann verantwortlich, wenn es nicht durch geht ? CoDi oder Clearstream ?
am 14.09.2022 10:33
Formular + Freitext(NSD) per Einschreiben(Unterschrift).
14.09.2022 10:34 - bearbeitet 14.09.2022 10:36
@paej
Eine Frage beschäftigt mich. Wann ist die Steuer auf Dividenden fällig?
Falls sofort nach Erhalt der Dividende, dann kommt die nächste Frage.
Wie kann die Steuer gezahlt werden, wenn man weder die Aktien, noch das Geld nach Deutschland überweisen kann?
Ein hypothtischer Fall: ein kleiner Investor aus Deutschland kauft in Erwartung einer hoher Dividende mit seinem ganzem Vermögen Gazprom ADRs. Es kommt wie es gekommen ist. Er hat Glück und die Clearstream wandelt seine Aktien und er bekommt die riesige Dividende in Rubel auf das Gazprombank Konto überwiesen. Die Gazprombank meldet (Steuernummer!) dem deutschen Finanzamt die gezahlte Dividende. Muß der deutsche Anleger jetzt einen Kredit aufnehmen um die fällige Steuer zu bezahlen?
am 14.09.2022 11:10
Ich würde mich zunächst an die CoDi halten (siehe auch oben Post von paej).
Später, wenn es zum Schadenseintritt kommt und es um Schadensregulierung gehen sollte, gibt es 2 grobe Richtungen:
Für Vorgänge innerhalb Vertragsverhältnisse gilt das Prinzip der Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte [§ 278 Satz 1 BGB: "Der Schuldner hat ein Verschulden ... der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden."].
Um sich direkt an Clearstream wenden zu können, wird man voraussichtlich einen deliktsrechtlichen Anspruch brauchen (z.B. § 823 oder 826 BGB).
Es wird zu diesem Themenkomplex wohl umfassend Rechtsprechung geben, einige Kanzleien sind bereits an dem Thema dran.
14.09.2022 11:19 - bearbeitet 14.09.2022 11:23
14.09.2022 11:19 - bearbeitet 14.09.2022 11:23
Je nachdem.
1. Aktie zum Dividendenstichtag behalten/ Dividende blockiert /eingefroren: Dann zahlst du erst Steuern wenn die Dividende entblockt ist und du darüber verfügen kannst.Die russische Kapitalertragsteuer(15%) wird auf die deutsche Abgeltungsteuer nach DBA angerechnet.
2. Aktie zum Dividendenstichtag verliehen/ Dividende erhalten: Auf den Teil der Dividende minus der Leihgebühr an den Neutralen oder Russen zahlst du Steuern. Die russische Kapitalertragsteuer(15%) wird auf die deutsche Abgeltungsteuer nach DBA angerechnet. Du musst die erhaltenen Rub in eine Drittwährung und diese in EUR konvertieren.
am 14.09.2022 11:20
@brongel schrieb:@paej
Eine Frage beschäftigt mich. Wann ist die Steuer auf Dividenden fällig?
Falls sofort nach Erhalt der Dividende, dann kommt die nächste Frage.
Wie kann die Steuer gezahlt werden, wenn man weder die Aktien, noch das Geld nach Deutschland überweisen kann?
Ein hypothtischer Fall: ein kleiner Investor aus Deutschland kauft in Erwartung einer hoher Dividende mit seinem ganzem Vermögen Gazprom ADRs. Es kommt wie es gekommen ist. Er hat Glück und die Clearstream wandelt seine Aktien und er bekommt die riesige Dividende in Rubel auf das Gazprombank Konto überwiesen. Die Gazprombank meldet (Steuernummer!) dem deutschen Finanzamt die gezahlte Dividende. Muß der deutsche Anleger jetzt einen Kredit aufnehmen um die fällige Steuer zu bezahlen?
Ich bin kein Steuerspezialist.
In Deutschland wird bei deutschen Banken sofort bankseitig eine Abgeltungssteuer (25%+Soli) einbehalten. Damit ist das Thema erledigt. Günstigerprüfung kann auf Deinen Antrag hin bei der Steuererklärung / im Steuerbescheid erfolgen.
Bei ausländischen Banken und anderen Ertragsquellen (z.B. Privatdarlehn) wird bankseitig keine Steuer einbehalten.
Diese Erträge sind vom Anleger im Folgejahr bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Die Steuer auf diese Erträge ist fällig, wenn Dein Einkommensteuerbescheid erteilt wird.
Ob Du tatsächlich auf diese Erträge zugreifen kannst oder nicht ist nicht das Problem der deutschen Steuerbehörden.
am 14.09.2022 11:24
@Thomas W78 schrieb:Je nachdem.
1. Aktie zum Dividendenstichtag behalten/ Dividende blockiert /eingefroren: Dann zahlst du erst Steuern wenn die Dividende entblockt ist und du darüber verfügen kannst.Die russische Kapitalertragsteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer nach DBA angerechnet.
Wie wäre diese Behauptung zu begründen ??
Es ist doch ganz klar ein Vermögenszufluss vorhanden, der sich auch in Deinem Konto-/Depotauszug widerspiegelt.
am 14.09.2022 11:29
Anfrage beim FA gemacht. Dividende erst zu versteuern wenn nicht mehr blockiert. Dann erfolgt erst Zufluss. Davor kann man nicht darüber verfügen.
am 14.09.2022 11:41
@Thomas W78 schrieb:Anfrage beim FA gemacht. Dividende erst zu versteuern wenn nicht mehr blockiert. Dann erfolgt erst Zufluss. Davor kann man nicht darüber verfügen.
Theoretisch kann das ja längere Zeit (möglw. Jahre) dauern.
Wie verhält es sich mit den in dieser Zeit abgezogenen ausländischen Quellensteuern.
Wird am Ende eine einfache Plus - Minus Summe-Rechnung über alles gemacht oder verfallen die ausländ. Abzüge der Vorjahre ??
am 14.09.2022 11:46
Aber diese "nichtgekündigten" ADR`s haben eine temporäre "Ausnahmegenehmigung" der ru. Finanzaufsicht.
Ausserdem kann man diese ADR`s auch nicht an der Börse verkaufen.
Ferner besteht immer noch die Möglichkeit, dass die temporäre "Ausnahmegenehmigung" nicht verlängert wird.
Was mich an dem Angebot stört ist:
Wer wirklich "verzweifelt" seine ru. ADR`s los werden will kann ja mal den "Testkoster" machen und seine ADR`s an den Broker verkaufen.
Wenn`s klappt bitte hier melden!