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21.03.2018 09:38 - bearbeitet 21.03.2018 10:54
Hallo zusammen,
ich habe mal eine spannende Frage. Muss beim Verkauf und der anschliessenden steuerlichen Betrachtung des Verlustopfes die Handelszeit (der Zeitpunkt des Verkaufes) betrachtet werden?
Beispiel
Ich verkaufe um 11:10 mit -100 Euro Verlust Aktie A
Ich verkaufe um 11:12 mit -300 Euro Verlust Aktie B
Ich verkaufe um 11:16 mit 200 Euro Gewinn Aktie C
Abgerechnet wird nun aber in der Reihenfolge
Verlustopf am Anfang 0
Aktie => neuer Wert Verlustopf
A => -100
C => +100 (Gewinn 200 - 100 Verlusttop = 100 Euro zu versteuern)
B = -200
Ich bin der Ansicht das die Reihenfolge der Verkäufe beim verrechnen des Verlusttopfes eingehalten werden muss.
Meinungen dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Wertpapierkredit
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am 21.03.2018 13:30
Hallo @eckhardschnell,
die Reihenfolge macht doch keinen Unterschied. Am Ende musst du die Summe deiner Erträge versteuern (bzw. wenn die Summe negativ ist, landet sie im Verrechnungstopf). Da Addition kommutativ und assoziativ ist spielt die Reihenfolge keine Rolle.
Mich würde wirklich mal das Beispiel interessieren, was bei dir aufgetreten ist.
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am 21.03.2018 14:02
Ich glaube, die Reihenfolge ist durchaus relevant.
Mal angenommen, ich verkaufe Aktie A mit 100 Euro Gewinn und ein paar Minuten später Aktie B mit 100 Euro Verlust. Mein Verlusttopf ist auf Null, Freistellungsauftrag ist nicht vorhanden.
Szenario 1:
Verkauf von Aktie A wird zuerst abgerechnet, der Gewinn mit 25 % Abegeltungsteuer belastet. Von 100 Euro bleiben 75 Euro übrig.
Verkauf von Aktie B wird danach abgerechnet. 100 Euro in den Verlusttopf.
Szenario 2:
Aktie B kommt zuerst dran. Verlusttopf bei 100 Euro.
Aktie A wird abgerechnet, die 100 Euro Gewinn gehen gegen den Verlusttopf. Kein Steuerabzug.
Oder rechne ich das falsch?
21.03.2018 14:54 - bearbeitet 21.03.2018 14:58
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21.03.2018 14:54 - bearbeitet 21.03.2018 14:58
Hallo @Nikoneer,
eigentlich werden auch spätere Verluste mit vorherigen Gewinnen verrechnet (innerhalb des gleichen Steuerjahres), d.h. eine Steuererstattung. Wie und in welchem Zeitrahmen dies bei der CoDi passiert, weiß ich gerade aber nicht. Würde auf "im Tagesende" tippen.
Gruß,
Necoro
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am 21.03.2018 15:30
Hallo @Nikoneer,
ja genau. Du rechnest es richtig.
Ich bin der Meinung die Berechnung hat in der Reihenfolge zu erfolgen wie die Handelszeit war. (Orderausführung).
Du hast es besser formuliert als ich, Danke dafür (hab ich bereits geklickt)
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
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am 21.03.2018 18:23
Die Reihenfolge ist definitiv nicht relevant:
Im Szenario 1 von @Nikoneer werden die 100 € Verlust aus dem Verkauf der Aktie B mit den 100 € Gewinn aus dem Verkauf der Aktie A verrechnet und die bereits gezahlten 25€ Steuern aus dem Verkauf von Aktie A werden mit dem Verkaufserlös der Aktie B zurückerstattet. Im Verlusttopf steht anschließend 0,00€. Innerhalb eines Steuerjahres ist es völlig egal, in welcher Reihenfolge die Verkaufserlöse stattfinden oder steuerlich behandelt werden. Das gilt sogar zwischen unterschiedlichen Wertpapierarten (Aktien oder Sonstige). Wichtig ist dabei nur, dass Aktienverluste nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Verlusten aus sonstigen Wertpapierarten können allerdings sowohl mit Gewinnen aus Aktien als auch mit Gewinnen aus Sonstigen verrechnet werden. Die Reihenfolge spielt innerhalb eines Steuerjahres aber keine Rolle.
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am 21.03.2018 18:39
@pabaschrieb:Die Reihenfolge ist definitiv nicht relevant:
Im Szenario 1 von @Nikoneer werden die 100 € Verlust aus dem Verkauf der Aktie B mit den 100 € Gewinn aus dem Verkauf der Aktie A verrechnet und die bereits gezahlten 25€ Steuern aus dem Verkauf von Aktie A werden mit dem Verkaufserlös der Aktie B zurückerstattet. Im Verlusttopf steht anschließend 0,00€. Innerhalb eines Steuerjahres ist es völlig egal, in welcher Reihenfolge die Verkaufserlöse stattfinden oder steuerlich behandelt werden. Das gilt sogar zwischen unterschiedlichen Wertpapierarten (Aktien oder Sonstige). Wichtig ist dabei nur, dass Aktienverluste nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden können. Verlusten aus sonstigen Wertpapierarten können allerdings sowohl mit Gewinnen aus Aktien als auch mit Gewinnen aus Sonstigen verrechnet werden. Die Reihenfolge spielt innerhalb eines Steuerjahres aber keine Rolle.
P.S. Da fällt mir ein, es gibt eine theoretische Ausnahme: Wenn der Verkauf von Aktie B aus dem Szenario 1 von @Nikoneer ein Totalverlust gewesen wäre, dürfte die Bank diesen Verlust steuerlich nicht berücksichtigen (Verrechnungsverbot). Dann müsste man 25€ Steuern zahlen, obwohl es unter dem Strich gar keinen Gewinn gab. Die Reihenfolge würde aber dann keine Rolle spielen.

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