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am 01.03.2022 06:47
Guten Morgen zusammen,
es ist immer noch nichts passiert, nicht mal eine schriftliche Bestätigung das es einen Fehler gab und eine Korrektur vorgenommen wird. An die Moderatoren, kann man dem Thema mal eine gewisse Priorität geben?
Danke.
Grüße
Tobias
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am 01.03.2022 09:33
Hallo @Btc_tobi,
es soll dafür eine zeitnahe Behebung erfolgen. Wann genau das sein wird, kann ich dir aktuell jedoch leider nocht nicht mit Gewissheit sagen. Wir bitten noch um etwas Geduld.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 03.03.2022 06:33
Hallo zusammen,
letzte Nacht wurde die Korrektur bei mir durchgeführt, sieht jetzt wieder alles gut aus.
Danke an die Moderatoren.
Wünsche euch einen guten Handelstag...
Grüße
Tobias
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am 03.03.2022 06:39
Bei mir ist alles beim Alten, als folgte bisher keine Korrektur 😞
Was genau wurde bei dir korregiert? Hast du "draufzahlen" müssen nach den ganzen Buchungen oder was genau wurde angepasst?
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am 03.03.2022 08:49
Bei mir ist auch alles beim Alten, keine Korrektur.
Aber ich habe gestern Mail von Comdirect erhalten.
Soweit ich verstehe, dass man selbst an Steuerberater anwenden und zuviel gezahlte US-Quellensteuer selbst zurückholen kann.
Hier:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gerne gehen wir auf Ihr Anliegen ein.
Nach unserer Recherche geht es ursächlich um den Spin Off (Entflechtung) der REALTY INC. CORP., WKN 899744 zum 15.11.2021 und der damit verbundenen Einbuchung der Gratisaktien der ORION OFFICE REIT, WKN A3C684 am 19.11.2021 in Ihr Depot.
Am 23.02.2022 wurden nun bezogen auf diese Entflechtung nachträglich die steuerlichen Regularien vollzogen. Zu diesem Zweck wurde die Interims-WKN 0E5094 durch die Commerzbank generiert.
In der Information vom 02.11.2021 zur Kapitalmaßnahme waren bereits folgende Hinweise vorhanden:
Bitte beachten Sie, dass uns derzeit keine eindeutige Aussage zur steuerlichen Behandlung dieser Kapitalmaßnahme in Deutschland vorliegt. Die zugeteilten Aktien könnten einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen. In diesem Fall würden Ihnen die Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer) zum Zeitpunkt der Gutschrift der Aktien grundsätzlich belastet werden. Darüber hinaus soll die Zuteilung dem Abzug von bis zu 30% US-Quellensteuer (NRA Tax) unterliegen.
Es handelt sich also um eine Abrechnung zwecks Belastung der US-Quellensteuer (NRA Tax) auf die Kapitalentflechtung REALTY INC. CORP, WKN 899744 per 15.11.21. Aktuelle Wertpapier-Informationen führen zu rückwirkenden Korrektur. Bezüglich der Anrechenbarkeit fragen Sie bitte Ihren steuerlichen Berater.
Die Differenz in Ihren Umsätzen am 24.02.2022, den Vorgang betreffend, entspricht dem Betrag in Euro der einbehaltenen amerikanischen Quellensteuer.
Alle relevanten Abrechnungen und Informationen im Zusammenhang mit den WKNs 899744, A3C684 und 0E5094 befinden sich in Ihrer PostBox.
Wir hoffen, Ihnen helfen diese Informationen, und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen aus Quickborn
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am 03.03.2022 09:20
Danke @BHPat für die Info.
Ich frage mich allerdings, ob die Aktienzuteilung aus dem Spin-Off von Realty Income überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang war: siehe hier ein Urteil des BFH in einem Ähnlichen Fall. Ich jedenfalls habe in meiner Steuererklärung die Rückerstattung zumindest der deutschen Steuer auf die Aktienzuteilung von Orion Office beantragt – es wird sich zeigen, wie das Finanzamt reagiert (die US-Steuer müsste ich wohl in den USA zurückverlangen, was wegen des Aufwands wohl eher unwirtschaftlich sein dürfte).
Übrigens habe ich die Aktien von Orion Office mittlerweile über die NYSE verkauft. Dabei wurde tatsächlich der geringere Emissionskurs von US$ 21,10 bei der Verlustberechnung zugrunde gelegt. Der höhere Kurs von US$ 27,185 bei der Berechnung der US-Steuer war also offensichtlich falsch.
Gruß paba
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am 03.03.2022 09:21
Habe auch noch keine Korrektur erhalten. Die Frage ist, soll ich noch warten oder muss ich doch wieder aktiv werden? Schließlich haben wir jetzt von @SMT_Jan-Ove und dem Comdirect Support zwei unterschiedliche Aussagen 🤔
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am 03.03.2022 09:39
Hallo @Garry,
hier muss zwischen 2 Vorgängen unterschieden werden.
Die von @BHPat zitierte E-Mail bezieht sich auf den steuerlichen Vorgang und evtl. Anrechenbarkeit der Entflechtung an sich, weiter ausgeführt von @paba.
Meine Aussage hier in der Community bezieht sich auf den Fehler, dass bei der nachträglichen Steuerberechnung eine erneute Steuerberechnung der Erträge 2021 stattgefunden hat. Hierzu laufen die Korrekturen noch.
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 03.03.2022 09:44
Also bei mir wurde heute Nacht auch korrigiert. Die doppelte Steuerbelastung von knapp 1500€ wurde rückgängig gemacht und das Geld ist wieder auf dem Verrechnungskonto. Das war aber die komplette Steuerbelastung aus 2021 - also all meiner Aktien und Dividenden und nicht nur realty income spin off! Da ging es bei mir nur um ein paar wenige Anteile.
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03.03.2022 09:51 - bearbeitet 03.03.2022 10:06
Hallo @SMT_Jan-Ove,
ich bin mir da nicht sicher, für mich klingt es schon so, dass es hier um die gleiche Sache geht, bzw. um das Thema im Eingangspost.
(von @BHPat)
Es handelt sich also um eine Abrechnung zwecks Belastung der US-Quellensteuer (NRA Tax) auf die Kapitalentflechtung REALTY INC. CORP, WKN 899744 per 15.11.21. Aktuelle Wertpapier-Informationen führen zu rückwirkenden Korrektur. Bezüglich der Anrechenbarkeit fragen Sie bitte Ihren steuerlichen Berater.
Die Differenz in Ihren Umsätzen am 24.02.2022, den Vorgang betreffend, entspricht dem Betrag in Euro der einbehaltenen amerikanischen Quellensteuer.
Alle relevanten Abrechnungen und Informationen im Zusammenhang mit den WKNs 899744, A3C684 und 0E5094 befinden sich in Ihrer PostBox.
Mir geht es hier um diese Differenz? Wird diese jetzt korrigiert oder nicht? Schließlich wurde hier zu viel Quellensteuer einbehalten.
VG Garry

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