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Rückholung Schweizer Quellensteuer

Porsche991
Autor ★★★
42 Beiträge

habe mir letztes Jahr über das Portal der Schweizer Finanzverwaltung die Quellensteuer rückerstatten lassen. Ist nicht besonders schwierig, man benötigt von Comdirect einen Tax Voucher für 14,90 Euro und eine Bestätigung vom Finanzamt, dass man in D steuerpflichtig ist.

Nach ca 2-3 Wochen war das Geld auf meinen Konto.

 

Habe dann für die Zukunft der comdirect eine DBA Vollmacht erteilt. Weil ich dacht das ist noch einfacher.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, kann mehrere Monate oder Jahre durchschnittlich 18 Monate dauern.

Habe heute der comdirect mitgeteilt, dass ich auf diesen Service verzichte.

 

Unabhängig davon soll bei anderen Brokern der Tax Voucher unentgeltlich sein. 

 

Hat jemand da ähnliche Erfahrungen.

 

33 ANTWORTEN

Porsche991
Autor ★★★
42 Beiträge

Jetzt habe ich es selber gemacht. Hat funktioniert.

Der Service der comdirect hat noch Steigerunspotential..

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.149 Beiträge

@Porsche991  schrieb:

 

Unabhängig davon soll bei anderen Brokern der Tax Voucher unentgeltlich sein. 

 

Hat jemand da ähnliche Erfahrungen.

 


Bei Consors und ING kommt das Dokument automatisch und ist kostenlos.  🙂

 

Montgomery
Experte ★
170 Beiträge

@Porsche991  schrieb:

 

 

Unabhängig davon soll bei anderen Brokern der Tax Voucher unentgeltlich sein. 


Hallo @Porsche991 

 

das kann ich dir für den SmartBroker bestätigen, der TaxVoucher kostet dort nichts. Er kommt zwar erst auf Nachfrage, aber das läuft völlig unproblematisch.

 

Grüße,

Montgomery

Prof
Autor ★★
41 Beiträge

Dies deckt sich genau mit meinen eigenen Erfahrungen, ich dachte ebenso durch die DBA-Vollmacht funktioniert die Erstattung z.B. der Schweizer QSt  unkomplizierter und schneller – das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Besonders ärgerlich ist, dass man vom Kundenservice überhaupt keine verlässlichen Auskünfte zu seinen konkreten Erstattungsansprüche bekommt! Im Normalfall ist es wohl wirklich vernünftiger, sich um die  Erstattung selbst zu kümmern; ich frage mich, warum dieser "QSt-Service" überhaupt angeboten wird!?

Prof
Autor ★★
41 Beiträge

Ist bei der comdirect völlig überteuert; insbesondere, da der kostenpflichtige Voucher für jede Quartalszahlung fällig ist !

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Prof  schrieb:

ich frage mich, warum dieser "QSt-Service" überhaupt angeboten wird!?


Ich nutze den Service seit vielen Jahren und es läuft.

 


@Prof  schrieb:

ich dachte ebenso durch die DBA-Vollmacht funktioniert die Erstattung z.B. der Schweizer QSt  unkomplizierter und schneller – das Gegenteil scheint der Fall zu sein.


Für die Schweiz ist das aktuell korrekt

 


@Prof  schrieb:

Besonders ärgerlich ist, dass man vom Kundenservice überhaupt keine verlässlichen Auskünfte zu seinen konkreten Erstattungsansprüche bekommt!


Die Aussage ist für mich nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen steht doch auf jeder Einzelabrechnung mit QS-Abzug der maximale Erstattungsansruch drauf.

 

 

 

 

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Prof  schrieb:

Ist bei der comdirect völlig überteuert; insbesondere, da der kostenpflichtige Voucher für jede Quartalszahlung fällig ist !


Für das DBA Verfahren der Comdirect brauchst du keine Voucher.

Wenn du das Erstattungsverfahren selbst machst, bist du bei anderen Banken günstiger.

 

JMW123
Autor ★
4 Beiträge

Ich habe für meine Schweizer Aktien die Tax Voucher für die letzten drei Jahre angefordert.

Mir wurde gesagt, dass dies nur möglich sei, wenn die Rückerstattung jeweils über 60 CHF liegt.

Für Beträge kleiner 60 CHF würde die Rückerstattung abgelehnt werden.

 

Wenn ich für meine Nestle, Roche und Novartis für die letzten drei Jahre die Rückforderung gebündelt

einreihe, dann ist es doch billiger als wenn ich sie einzeln rückfordern würde.

Für eine Aktie könnte ich z.B. 27 CHF und für eine andere 59 CHF zurückfordern. Auch wenn diese Rückforderung unter

den erwähnte 60 CHF liegt, ist es als gebündelte Rückforderung doch fast egal und rechnet sich doch trotzdem.

Liege ich da richtig?

 

Mein Verständnis ist: der Tax Voucher kostet jeweils ca. 15 EUR und wenn die Rückerstattung um die 20 EUR ist, dann

rechnet sich das doch, oder?

 

Zum Thema DBA-Verfahren. Wie läuft das da ab? Werden für Rückforderungsbeträge >60 CHF die Quellensteuer

automatisch (und billiger) zurückgefordert, da ich da keinen Tax Voucher benötige?

Muss ich für Beträge <60 CHF trotzdem Tax Voucher anfordern und dann gebündetl einreichen -> macht das DBA-Verfahren

dann überhaupt sinn, denn ich fordere dann die Quellensteuer dann mit weniger Aktien selbst ein. Dann wäre es doch besser

ich mache das gleich alles selbst, oder?

JMW123
Autor ★
4 Beiträge

Sind bei die die rückforderbaren Beträge jeweils über 60 CHF - oder darunter?

 

Was kostet das DBA-Verfahren pro Rückforderung (oder ist das ein gesammelter Vorgang mit mehreren Aktien)?

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@JMW123  schrieb:

Für Beträge kleiner 60 CHF würde die Rückerstattung abgelehnt werden.


Zumindest bezogen auf die schweizer Behörden ist diese Aussage eindeutig falsch.

Ob es eine solche Grenze z.B. seitens der comdirect im Rahmen einer beauftragten Rückholung gibt kann ich mangels eigener Erfahrung nicht sagen.