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Rückfrage zu Steuern/Steuererstattung bei mehreren Depots

philippwashe
Autor ★
11 Beiträge

Hallo Zusammen,

 

erstmal finde ich es super, dass es so ein Forum gibt. Habe mir ein paar Beiträge durchgelesen und die Antworten hier sind überaus  qualitativ hochwertig.

 

Nun zu meiner Frage: Habe 2 Depots bei unterschiedlichen Brokern. Sagen wir Broker A mache ich 4k plus bei Broker B 1k minus. Handel mit Aktien und Derivaten. Kann ich die 1k Minus verrechnen lassen, sodass ich die Kapitalertragsteuer zurück bekomme für 1k? Falls ja, was muss ich dafür tun? Darüber hinaus noch eine Frage. Man bekommt ja beim Broker die Steuerübersicht mit den Werten für die Anlage KAP. Wenn ich jetzt bei 2 Brokern bin, wie gebe ich das dann in der Steuererklärung an? Addiere ich die Werte der beiden Steuerübersichten einfach und Hacke alles in die Anlage KAP?

 

Ich habe auch von einer Verlustbescheinigung gelesen, wann benötige ich die genau? Dort habe auch gelesen, dass ich diese benötige, wenn ich in einem meiner Depots Verlust gemacht habe und in dem anderen Gewinn. Hier dann die Frage wo gebe ich das in der Steuererklärung an?+

 

Vielen Dank Vorab!

9 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
8.100 Beiträge

Hallo @philippwashe  und herzlich willkommen.

 

Wenn die beiden Depots beim gleichen Broker sind, dann findet die Verrechnung im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen automatisch statt.

 

Falls es sich um unterschiedliche Broker handelt, dann lässt Du Dir von dem Broker, bei dem die Verluste aufgelaufen sind, eine Verlustbescheinigung ausstellen, reichst diese mit Deiner nächsten Steuererklärung und ausgefüllter Anlage KAP beim Finanzamt ein. Auf diese Art findet die Verrechnung dann auf der höheren Ebene statt.

philippwashe
Autor ★
11 Beiträge

Hey @GetBetter ,

 

danke dir für die flotte Antwort. Sind bei unterschiedlichen Brokern. 

 

Das macht es schon mal klarer. Noch eine Frage bzgl. der Anlage KAP. Fülle ich dann dort nur die Werte von dem Broker bei dem ich Gewinn gemacht habe aus?

 

Ich bekomme ja von beiden Brokern eine Steuerübersicht und mir ist noch unklar wie ich das dann in die Steuererklärung eingebe, weil ich ja nur eine Anlage KAP habe aber zwei mal die Steuerübersicht. Oder ist die Verlustbescheinigung von deme einen Broker und die Steuerübersicht von dem anderen dann ausreichend?

 

Wenn ich beim Broker wo ich Verlust gemacht habe, am Ende des Jahres wieder im + bin, macht es denke ich keinen Sinn die Verlustbescheinigung zu beantragen oder? Weil die neuen Gewinne wurden dann ja bereits mit den Verlusten verrechnet.

 

GetBetter
Legende
8.100 Beiträge

@philippwashe  schrieb:

Wenn ich beim Broker wo ich Verlust gemacht habe, am Ende des Jahres wieder im + bin, macht es denke ich keinen Sinn die Verlustbescheinigung zu beantragen oder? Weil die neuen Gewinne wurden dann ja bereits mit den Verlusten verrechnet.


Korrekt. Wenn es keine Verluste mehr gibt (weil sie mit Gewinnen innerhalb des gleichen Kalenderjahres sofort oder mit Gewinnen aus späteren Jahren nach Verlusttopf-Verrechnung) bereits steuerentlastend geltend gemacht wurden, dann gibt es auch keine Verlustbescheinigung.

 

Wie man Anlage KAP in Deinem Fall ausfüllt kannst Du z.B. hier nachlesen: Klick.

philippwashe
Autor ★
11 Beiträge

@GetBetter Absolut Genial, alles verstanden. Danke dir vielmals!!

 

Eine letzte Frage noch. Wenn ich bei beiden Depots Gewinn gemacht hätte würde ich die Angaben aus beiden Steuerübesichten einfach addieren oder?

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

Nochmal ein wenig strategischer, für die Zukunft:

 

Eine Verlustbescheinigung kannst Du regulär nur innerhalb eines laufenden Jahres beantragen. Sie sorgt dafür, dass die Verlusttöpfe (die dann natürlich existieren sollten), mit Stand vom 31.12. des Jahres auf Null gesetzt werden und Ihr Inhalt sozusagen an Dich exportiert wird. Damit kannst Du die Verluste dann "zum Finanzamt bringen", wo Sie mit Kapitalerträgen aus dem selben und allen kommenden Jahren verrechnet werden.

 

Eine Verlustbescheinigung ergibt also Sinn, wenn

- Du bei einem Broker Verluste hast, aber dort keine weiteren Gewinne erwartest

- Du so viel Verluste hast, dass das Ausgleichen beim selben Broker sehr lange dauern würde, während Du bei dem anderen Broker die ganze Zeit Gewinne versteuern musst.

 

In Deinem Beispiel steht dem Verlust von 1k€ auf der anderen Seite ein Gewinn von 4k€ gegenüber, aber wir wissen nicht, wie zukünftige Gewinne und Verluste aussehen können. Das würde ich bei meiner Entscheidung versuchen zu berücksichtigen.

 

Dann noch ein Hinweis auf Aktien und Derivate:

Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.

Falls Du bei einem Broker Verluste aus Aktien hast, dort aber in Zukunft nur noch Derivate handeln willst (und die Aktien beim anderen Broker), dann ist eine Verlustbescheinigung ebenfalls sinnvoll, denn sonst wird der Verlusttopf nie durch Gewinne reduziert.

 

Und noch ein dritter Punkt:

Falls man einen Depotübertrag zwischen zwei Brokern durchführt und dabei das abgehende Depot vollständig überträgt (also alle Positionen, es dürfen auch keine Bruchstücke übrig bleiben), dann kann man auch Verlusttöpfe an den empfangenen Broker übertragen und sie somit direkt von einem zum anderen Broker schieben, ohne über das Finanzamt zu gehen ;).

 

Und zuletzt:

In der Regel müssen Verlustbescheinigungen im selben Jahr beantragt werden, für welches sie gelten sollen, also geht das jetzt noch für 2021.

Bei der comdirect war die Deadline letztes Jahr am 15.12., wenn ich mich richtig erinnere.

Bitte lest den Kommentar von @GetBetter weiter unten für eine Klarstellung bezüglich der Deadline!

 

GetBetter
Legende
8.100 Beiträge

@philippwashe  schrieb:

Wenn ich bei beiden Depots Gewinn gemacht hätte würde ich die Angaben aus beiden Steuerübesichten einfach addieren oder?


Wenn Du bei beiden Depots Gewinn gemacht hättest, dann hättest Du

  1. keine Verlustbescheinigung
  2. keine Notwendigkeit überhaupt eine Anlage KAP abzugeben

GetBetter
Legende
8.100 Beiträge

@Ihr Nickname 

Sehr schöne Zusammenfassung!

 

Nur eine Mini-Korrektur zum letzten Absatz:

 


@Ihr Nickname  schrieb:

In der Regel müssen Verlustbescheinigungen im selben Jahr beantragt werden, für welches sie gelten sollen, also geht das jetzt noch für 2021.

Bei der comdirect war die Deadline letztes Jahr am 15.12., wenn ich mich richtig erinnere.


Die Deadline ist bei jeden Broker und in jedem Jahr immer der 15.12.

So ist es nämlich im Einkommensteuergesetz festgelegt.

 

Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen, insofern kann man auch das "In der Regel" am Anfang Deiner AUssage ersatzlos streichen.

philippwashe
Autor ★
11 Beiträge

@Ihr Nickname @GetBetter 

 

Ich danke euch beiden vielmals. Keine Fragen mehr hoffen. Danke Nickname auch für deine zusätzlichen Hinweise, macht die ganze Sachen noch klarer.

Ihr Nickname
Experte ★★★
636 Beiträge

@GetBetterDanke für die Klarstellung zur Deadline. Ich editiere meinen Beitrag mit einem Hinweis.