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Quellensteuer zurückholen, diverse Länder

Matzilein
Experte ★★
432 Beiträge

Hallo, Gemeinde. Es gibt bereits Informationen zu Schweiz und Dänemark. Wie ist es mit Frankreich und Norwegen z.B.? Gibt es ein Verzeichnis mit (Internet-) Adressen zu verschiedenen Ländern, wo man je den Antrag hinschickt?

87 ANTWORTEN

TraderFrank
Autor ★
8 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@TraderFrank  schrieb:

Habe für 2018 wie beschrieben für Norwegen 25% zurückgefordert "shielding deduction".

 

"Shielding deduction" ist ein ganz anderes Verfahren. Für in Deutschland steuerplichtige Anleger ist die "Erstattung nach Doppelbesteuerungsabkommen" i.d.R. die beste Lösung.


Danke für den Hinweis!

... werde ich dieses Jahr berücksichtigen, habe auch inzwischen alle neuen Kommentare gelsesen.

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @TraderFrank,

 

du brauchst das Formular wahrscheinlich gar nicht, bei mir ging's bisher wenigsten immer mit formlosem Anschreiben. Bitte diesen Link beachten (und unter "Personal sharehoders, Tax treaty" weiterlesen). Das was du als "shielding deduction" bezeichnet hast, ist die Erstattung, die unter "Personal sharehoders, The shareholder model" beschrieben ist (den Begriff "shielding deduction" kennen die in Norwegen wahrscheinlich gar nicht).

 

Für den Antrag bitte auch diesen Link beachten.  

 

Nur 10% bekommst du aus Norwegen zurück und die anderen 15% musst du per Anlage KAP vom deutschen Fiskus zurückverlangen.

 

Gruß paba

Prof
Autor ★★
41 Beiträge

Ich bereite gerade meinen Erstattungsantrag für norwegischer Quellensteuer für die Jahre 2016 bis 2019 vor. In Sachen Dokumentation des Erstattungsantrages habe ich von meinem StB folgenden Hinweis bekommen:

Wenn die Dividende eine Transaktionskette von der norwegischen Gesellschaft zum Endempfänger (dem Antragsteller) durchlaufen hat, muss eine Übersicht über die Transaktionskette vorgelegt werden.

Dieser Hinweis bedeutet, dass grds. ein sog. "Credit Advice" benötigt wird. Da dies mit hohen Kosten (ca. 500,00 €) verbunden ist, sollte man es lt. Auskunft meiner Bank zunächst  mit von der Bank bestätigten Dividendenbelegen versuchen.

Welche praktsichen Erfahrungen gibt es  bei Euch?

 

 

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@Prof:

 

Würde ich den Stb. wechseln. Meiner Erfahrung nach genügen in Norwegen die Unterlagen, die ich in meinem obigen Beitrag vom 4.05.2017 genannt habe.

 

Beste Grüsse aus einem sonnigen München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Kali
Autor ★
4 Beiträge

hallo Prof

ehrlich gesagt, verstehe kein Wort. Transaktionskette? Credit Advice?

Also. Habe meine Dividendenbeträge brutto und die norwegische Tax in eine excell tabelle gelistet, nach WKN getrennt und für 3 Jahre (2016-2018). Dazu die Dividendenbelege und - nicht zu vergessen - das COR (Certificate of Residence) vom Heimat FI-Amt unterschrieben und - ebenfalls nicht zu vergessen - ein Anschreiben mit der Bankverbindung nach Norwegen geschickt. Per e-mail mit den Anhängen. 

 

10% wurden erstattet. Den Rest (15%) habe ich bei der EkSt aufgeführt und hoffe nun ebenfalls auf Erstattung. Da kann ich aber noch nichts zu sagen.

 

Schönen Tag noch und viel Glück

Prof
Autor ★★
41 Beiträge

@Kali das CoR ist dem mir vorliegenen Formular  (Application of Refund of wht under tax treaty) direkt im entsprechenden Formular vom FA zu bestätigen und zusammen mit einer Aufstellung  (overview) der Dividenden (incl. der sog. VPS acct number!) zusammen mit den Dividenden-Abrechnungen (sicherheitshalber von der Bank bestätigt) bei der Norwegischen Steuerbehörde  einzureichen. Evtl. wurde das Verfahren geändert,  d.h. erschwert?

imailnet
Autor ★
6 Beiträge

Hallo, ich habe nun wirklich auch alle möglichen Seiten durchforstet und bin schließlich für Norwegen auf folgender Seite der Steuerbehörde (in Englisch) gelandet, wo man ALLE Infos und auch einen Antrag findet. Beim Antrag gibt es drei verschiedene Versionen. Für private Aktienbesitzer dürfte die erste Auswahl durchaus richtig sein.

Dann mal viel Erfolg...

akonkret
Experte ★
186 Beiträge

Hat schon mal jemand versucht die Kosten für die Vorabbefreiung in der Anlage KAP geltend zu machen?

 

Es gibt Aussagen, dass "Depotverwaltungskosten" angerechnet werden können, wenn die Bank sie als solche in Rechnung stellt. Die DKB tut das so. Ich habe auf dem Kontoauszug eine Position "Depotverwaltung: 1x Entgelt Quellensteuer-Vorabreduzierung Italien 11,90€"

 

Quellen: https://www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/depot/gestattet-der-fiskus-anlegern-das-absetzen-...

 

bzw. auch eventuell hierüber abzuleiten: https://www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/steuern/zahlungen-an-vermoegensverwalter-sind-wer...

Die Info zu den Vermögensverwaltern wäre interessant gewesen als ich die Robo-Advisor ausprobiert habe. Die haben ja alle Gebühren für die Verwaltung in Rechnung gestellt.

 

Ich finde zudem keine Zeile in der Anlage KAP wo ich das eintragen könnte.

Hat jemand eine Idee?

dg2210
Legende
6.226 Beiträge

@akonkret  schrieb:

Hat schon mal jemand versucht die Kosten für die Vorabbefreiung in der Anlage KAP geltend zu machen?

 

Es gibt Aussagen, dass "Depotverwaltungskosten" angerechnet werden können, wenn die Bank sie als solche in Rechnung stellt.


Anrechnen kannst du schon, die Frage ist, ob das Finanzamt deiner Rechnung folgt.

Grundsätzlich  sind derartige allgemeine "Kapitalwerbungskosten" durch den Freibetrag von 801 EUR abgegolten, d.h. wirken sich nicht positiv auf deine Steuern aus.

 

Praktisch fehlt den Finanzämtern Personal, weswegen "harmlose" Steuererklärungen entweder gar nicht mehr oder nur oberflächlich geprüft werden.

 

Du kannst ruhig versuchen, die 11,90 EUR von dem Betrag in Zeile 7 der KAP abzuziehen. Je nach deiner persönlichen Situation hast du gute Chancen, dass so etwas einfach "durchrutscht".

 

akonkret
Experte ★
186 Beiträge

Danke Dir @dg2210 

Ich habe das mal so eingetragen und warte auf Reaktion des FA. Eigentlich werde ich wegen meiner Anlagen V eh immer manuell geprüft. Aber das meiste geht durch, weil die Zahlen halt sehr klein sind und ich sonst recht artig bin 🙂