am 02.04.2024 23:47
Hallo,
Ich habe Anteile am Fonds Deka-ImmobilienEuropa und möchte diese verkaufen bzw. an die KG zurückgeben.
Anfang März 2024 habe ich der comdirect den Auftrag erteilt die Anteile an die KG zurückzugeben.
Der Großteil der Anteile wurde vor 2013 erworben. Anteile die danach "erworben" wurden, entsprechen Ausschüttungen, die automatisch thesauriert wurden (als die Anteile noch in einem DEKA Depot lagen).
DEKA teilte mir mit, dass Anteile die vor 2013 erworben wurden, sofort an die KG zurückgegeben werden können, jedoch max. 30.000€ pro Halbjahr.
Mit Schrecken musste ich nun feststellen, dass comdirect eine Rückgabe (aller Anteile) erst zu Anfang März 2025, also 12 Monate nach Rückgabeauftrag, eingebucht hat.
Begründung von comdirect dazu: "...ihr Wertpapier wurde im Rahmen eines Depotübertrages in Ihr Depot eingebucht. In diesem Fall wird der Tag des Depoteinganges als Beginn der Mindesthaltedauer vermerkt. Das abgebende Institut übermittelt generell keine Daten bezüglich der Haltedauer."
Und in einer weiteren Antwort von comdirect: "...Als depotführende Stelle sind wir - unabhängig von den steuerlichen Anschaffungsdaten - verpflichtet, für Ihren Bestand die anlegerbezogene Haltedauer nachzuhalten. Diese Haltedauer wird uns bei einem Wertpapierübertrag nicht übermittelt.
Daher hinterlegen wir grundsätzlich den Tag des Einganges bei comdirect als Anschaffungszeitpunkt."
Auf Nachfrage teilte mir die DEKA mit: "...wir haben am xx.xx.2022 die entsprechenden Daten (Anschaffungsdaten, steuerliche Daten, Haltefristen) elektronisch an die übernehmende Bank gemeldet. Wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank."
In der comdirect Steuersimulation sind die (steuerlichen) Anschaffungsdaten der Anteile ersichtlich.
Ich bin der Auffassung, dass comdirect alle Informationen hinsichtlich der Haltedauer der Anteile hatte (von DEKA übermittelt), um eine sofortige Rückgabe der Anteile an die KG einzuleiten. Und sollte dies tatsächlich nicht der Fall gewesen sein, wäre ein Hinweis notwendig gewesen, dass Ihnen die Haltedauer nicht vorliegt (DEKA widerspricht dem).
comdirect weigert sich nun die Rückgabe nochmals zu "editieren" und eine sofortige Rückgabe der Anteile an die KG einzuleiten, selbst wenn ich die "anlegerbezogene Haltedauer" nachreiche.
Hat jemand eine Idee, ob ich eine Chance habe, die Anteile sofort an die KG zurückzugeben?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 08.04.2024 20:11
@Silver_Wolf Der größte Teil der Fondsanteile hätte ohne Frist zurückgegeben werden können, da vor Einführung der Fristenregelung erworben.
Eine vernünftige Vorgehensweise einer Bank - auch einer Online-Bank - wäre es gewesen, diese auch sofort zurückzugeben. Stattdessen wurden offenbar alle Anteile mit einer Frist belegt, obwohl für den Großteil diese gar nicht gilt. Das ist nicht sehr kundenfreundlich.
@Jan77 : Versuche es beim Ombudsmann (so schon @dg2210 ). Zu verlieren hast Du nichts dabei, sondern nur zu gewinnen (oder es kommt eben nichts heraus). Jahre braucht der Ombudsmann sicher nicht.
Eine Rückübertragung - wie von @ehemaliger Nutzer vorgeschlagen - wird vermutlich nicht gehen. Könntest Du aber probieren.
am 08.04.2024 20:40
Bei Anteilen, die vor 2013 gekauft worden, gibt es keine Kündigungsfrist.
Wenn ich eine Rückgabe der Anteile beauftrage (also die Anteile kündige), sollte ich davon ausgehen können, dass die Bank das berücksichtigt.
Es geht auch nicht um eine Beratung, sondern einfach nur um eine korrekt Ausführung des Auftrages, was die Bank nicht geschafft hat und sich nun weigert den Fehler zu korrigieren.
am 08.04.2024 20:43
Danke für den Tipp.
Ist das der Ombudsmann für comdirect?:
Ombudsmann der privaten Banken
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 030 - 16 63 31 66
Telefax: 030 - 16 63 31 69
E-Mail: schlichtung@bdb.de
am 08.04.2024 22:12
@Jan77 schrieb:
Ist das der Ombudsmann für comdirect?:
Ja.
Was leider nicht so gut klingt: (Zitat)
Aufgrund hoher Eingangszahlen kann es bis auf Weiteres zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Bitte sehen Sie freundlicherweise von Nachfragen zum Verfahrensstand ab.