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am 02.04.2024 23:47
Hallo,
Ich habe Anteile am Fonds Deka-ImmobilienEuropa und möchte diese verkaufen bzw. an die KG zurückgeben.
Anfang März 2024 habe ich der comdirect den Auftrag erteilt die Anteile an die KG zurückzugeben.
Der Großteil der Anteile wurde vor 2013 erworben. Anteile die danach "erworben" wurden, entsprechen Ausschüttungen, die automatisch thesauriert wurden (als die Anteile noch in einem DEKA Depot lagen).
DEKA teilte mir mit, dass Anteile die vor 2013 erworben wurden, sofort an die KG zurückgegeben werden können, jedoch max. 30.000€ pro Halbjahr.
Mit Schrecken musste ich nun feststellen, dass comdirect eine Rückgabe (aller Anteile) erst zu Anfang März 2025, also 12 Monate nach Rückgabeauftrag, eingebucht hat.
Begründung von comdirect dazu: "...ihr Wertpapier wurde im Rahmen eines Depotübertrages in Ihr Depot eingebucht. In diesem Fall wird der Tag des Depoteinganges als Beginn der Mindesthaltedauer vermerkt. Das abgebende Institut übermittelt generell keine Daten bezüglich der Haltedauer."
Und in einer weiteren Antwort von comdirect: "...Als depotführende Stelle sind wir - unabhängig von den steuerlichen Anschaffungsdaten - verpflichtet, für Ihren Bestand die anlegerbezogene Haltedauer nachzuhalten. Diese Haltedauer wird uns bei einem Wertpapierübertrag nicht übermittelt.
Daher hinterlegen wir grundsätzlich den Tag des Einganges bei comdirect als Anschaffungszeitpunkt."
Auf Nachfrage teilte mir die DEKA mit: "...wir haben am xx.xx.2022 die entsprechenden Daten (Anschaffungsdaten, steuerliche Daten, Haltefristen) elektronisch an die übernehmende Bank gemeldet. Wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank."
In der comdirect Steuersimulation sind die (steuerlichen) Anschaffungsdaten der Anteile ersichtlich.
Ich bin der Auffassung, dass comdirect alle Informationen hinsichtlich der Haltedauer der Anteile hatte (von DEKA übermittelt), um eine sofortige Rückgabe der Anteile an die KG einzuleiten. Und sollte dies tatsächlich nicht der Fall gewesen sein, wäre ein Hinweis notwendig gewesen, dass Ihnen die Haltedauer nicht vorliegt (DEKA widerspricht dem).
comdirect weigert sich nun die Rückgabe nochmals zu "editieren" und eine sofortige Rückgabe der Anteile an die KG einzuleiten, selbst wenn ich die "anlegerbezogene Haltedauer" nachreiche.
Hat jemand eine Idee, ob ich eine Chance habe, die Anteile sofort an die KG zurückzugeben?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Fonds
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am 03.04.2024 04:37
'sofort' wird wohl nichts gehen. Wenn du bei der Comdirect nicht weiter kommst, dann kann dir evtl der Ombudsmann helfen.
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am 03.04.2024 05:57
Hallo Jan,
grundsätzlich besteht Dein Anspruch auf Rückgabe der Altanteile genau so wie von der DEKA mitgeteilt. Dass die comdirect hier ab Nummer sicher geht, um gegenüber der Bankenaufsicht nicht aufzufallen und nicht "versehentlich" unberechtig Anteile sofort veräußert, ist zu Deinem Nachteil und berüht den Anspruch nicht. Ich hatte so einen ähnlichen Fall kürzlich bei der DKB, die sich dann darauf eingelassen hat, dass ich die Anschaffungsdaten selbst übermitteln konnte. In Deinem Fall heißt das, dass ich Dir raten würde, die Kaufbestätigungen der DEKA bei der comdirect einzureichen, aus denen der komplette Altbestand hervorgehen muss - ggfs übermittelt die DEKA Dir auch nochmal alle Daten, die Du dann einreichst. Zudem würde ich an reklamation@comdirect.de schreiben und dort auch anrufen (das Team dort ist mit Beschwerdebearbeitung betraut und meiner Erfahrung nach recht fähig, wenn auch überlastet - separate Telefonnummer ist 04106 7082504.), schriftlich eine sehr kurze Frist setzen und danach ggfs weitere Schritte überlegen. Wichtig ist: Die Rückgabe kann nicht rückwirkend stattfinden. Das heißt jede Verzögerung ist Dein Risiko, und den Ausgleich eines eventuellen Schadens müsstest Du bei der comdirect einfordern, nicht bei der DEKA. Wollen wir aber hoffen, dass das nicht nötig ist. Viel Erfolg!
03.04.2024 07:29 - bearbeitet 03.04.2024 07:29
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03.04.2024 07:29 - bearbeitet 03.04.2024 07:29
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am 03.04.2024 19:15
Danke für die Hilfe und den Vorschlag.
Das Problem ist, das mir die comdirect bereits geschrieben hat, dass sie den Rückgabe-Termin der Anteile an die KG nicht mehr ändern wird, selbst wenn ich nun nachträglich das Formular "Bestätigung über die anlegerbezogene Haltedauer" einreiche:
www.comdirect.de/formulare/ranlegerbezogene_haltedauer
Ich werde es über den Kontakt "reklamation@comdirect.de" versuchen.
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am 08.04.2024 18:28
Auf meine Nachricht an reklamation@ hat comdirect geantwortet:
"Gerne haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft. Bitte entschuldigen Sie unsere missverständliche Auskunft.
… für Anteile an Immobilienfonds, die seit 01.01.2013 erworben wurden, gelten eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Ihre Haltefrist für die Wertpapiere wurde korrekt hinterlegt und ist für Ihre Order nicht von Belang.
Die Kündigungsfrist muss jedoch eingehalten werden, da einige in der Order enthaltenen Wertpapiere erst am xx.01.2013 beziehungsweise am xx.01.2014 erworben wurden.
Für Ihren Immobilienfonds wurde nun eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung ausgesprochen, die nicht geändert oder storniert werden kann. Eine getrennte Ordererteilung ist somit nicht mehr möglich."
>82% aller Anteile wurden von 2013 gekauft - es ist natürlich enttäuschend, das eine sofortige Rückgabe dieser (alten) Anteile nicht geklappt hat und eine nachträgliche Editierung des Rückgabe-Auftrages von der comdirect abgelehnt wird.
Im Grunde genommen habe ich nur noch die Möglichkeit dies zu akzeptieren, da beim Rechtsweg das Kostenrisiko und die zu erwartende Dauer nicht verhältnismäßig wären und Schlichtungsstellen auch Jahre brauchen.
Oder hat jemand noch eine Idee?

am 08.04.2024 18:59
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am 08.04.2024 18:59
Das einzige was mir dazu einfällt, wäre eine Rückübertragung zur Deka und es dann dort zu versuchen. Allerdings würde ich vorher bei der Deka entsprechend anfragen.
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am 08.04.2024 19:06
@Jan77 schrieb:Auf meine Nachricht an reklamation@ hat comdirect geantwortet:
"Gerne haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft. Bitte entschuldigen Sie unsere missverständliche Auskunft.
… für Anteile an Immobilienfonds, die seit 01.01.2013 erworben wurden, gelten eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Ihre Haltefrist für die Wertpapiere wurde korrekt hinterlegt und ist für Ihre Order nicht von Belang.
Die Kündigungsfrist muss jedoch eingehalten werden, da einige in der Order enthaltenen Wertpapiere erst am xx.01.2013 beziehungsweise am xx.01.2014 erworben wurden.
Für Ihren Immobilienfonds wurde nun eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung ausgesprochen, die nicht geändert oder storniert werden kann. Eine getrennte Ordererteilung ist somit nicht mehr möglich."
Oder hat jemand noch eine Idee?
Du hast den Auftrag erteilt und der kann nicht widerrufen werden.
Da kannst du gar nichts mehr machen.
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am 08.04.2024 19:11
Ich habe nie den Auftrag erteilt die Anteile erst nach 12 Monaten an die KG zurückzugeben.
Der Auftrag wurde nicht korrekt ausgeführt von der comdirect.
Für einen Großteil der Anteile (die vor 2013 gekauft worden sind) wäre eine sofortige Rückgabe an die KG möglich gewesen, das hat die comdirect ignoriert.
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am 08.04.2024 19:26
@Jan77 schrieb:Ich habe nie den Auftrag erteilt die Anteile erst nach 12 Monaten an die KG zurückzugeben.
Der Auftrag wurde nicht korrekt ausgeführt von der comdirect.
Für einen Großteil der Anteile (die vor 2013 gekauft worden sind) wäre eine sofortige Rückgabe an die KG möglich gewesen, das hat die comdirect ignoriert.
Darüber wird man sich sicherlich streiten können.
Wenn es eine Kündigungsfrist gibt dann hält sich die Bank eben daran.
Bei einer Online-Bank machst du beratungsfreie Geschäfte.
Da ist man selbst für seine Handlungen verantwortlich.

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