- « Vorherige
- Nächste »
Private Rentenversicherung und Riesterrente auflösen?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 13.11.2019 20:56
Also um hier kurz einfach die Sachebene zu beleuchten:
Es ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben, vor allem wenn man eben nicht dazu verpflichtet ist.
Da wir deine persönliche Situation natürlich nicht kennen, können wir es nicht abschließend beurteilen. Das kannst logischerweise nur du.
Das mit den Zulagen, bzw. mit der steuerlichen Erleichterung halte ich persönlich halt einfach für sehr attraktiv. Aber das habe ich hier ja bereits geschrieben.
Allen mitlesern einen angenehmen Abend!

15.11.2019 14:55 - bearbeitet 15.11.2019 14:59
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
15.11.2019 14:55 - bearbeitet 15.11.2019 14:59
Hallo,
also, ich hab mich da jetzt einige Zeit durchgelesen und hab das jetzt verstanden mit den Zulagen und Steuerermässigungen usw.
folgendes Sachverhalt:
Die Riesterrente wurde im Jahr 2009 gestartet.
Im Jahr 2009, 2010 und 2011 wurde eine Einkommenssteuerklärung (ESE) gemacht.
Auf alle 3 Bescheide des Finanzamts steht was von
"Steuerermässigung wegen Altersvermögen...." und dann die Riester Vertragsnummer.
Alle 3 Bescheide zusammen gerechnet sind es ca. 500€.
Ab 2012 wurde keine ESE gemacht. Hier wurde aber die RR bereits schon aufs minimum gesetzt (daher auch kaum bis gar keine Zulagen mehr) und ab 2016 komplett Beitragsfrei.
Also heist das doch für mich, wenn ich Stand heute, die RR kündige,
muss ich alle Zulagen (Laut R+V sind das 474€) zurückzahlen + die 500€ (aus den Bescheide die ich oben geschrieben habe) und wenn ich rückwirkend jetzt die ESE der letzten 4 Jahre mach, ignorier ich einfach den Part wo ich eigentlich die RR eintragen müsste.
Richtig?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 15.11.2019 15:04
So ist es. Meinem Kenntnisstand, werden aber sowohl die Zulage, als auch die Steuerermäßigung (im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung) direkt vom Versicherungsunternehmen abgeführt, sodass du effektiv nichts tun musst, außer die Abrechnung des Versicherers zu prüfen.
Aber bitte rückversicher dich dabei noch mal beim Versicherer und/oder Finanzamt, weil ich mir da jetzt nicht zu 100% sicher bin.

- « Vorherige
- Nächste »
- Service - Buchung der monatlichen Rentenzahlung in Konto, Depot & Karte
- Auszahlung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Vorsorge & Finanzierung
- Wie legen die Deutschen ihr Geld an? Immer noch Riesterrente oder Lebensversicherung? in Wertpapiere & Anlage
- Hilfe bei meiner ganzheitlichen Finanzplanung in Wertpapiere & Anlage
- private Rentenversicherung - Nichterleben des Rentenbeginns in Vorsorge & Finanzierung