Private Rentenversicherung und Riesterrente auflösen?

29.10.2019 23:30 - bearbeitet 29.10.2019 23:39
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29.10.2019 23:30 - bearbeitet 29.10.2019 23:39
und was genau ist die "restliche steuerliche Förderung" ?
Wieso können die nicht einfach auflisten
So viel hast du eingezahlt
So viel musst du zurückzahlen
So viel wird bei der kündigung zurück bezahlt
wäre doch viel einfacher 🙂
Also in meiner letzten Riesterrente "Bescheinigung nach 92 Einkommenssteuergesetz 2018" (ich denk mal das ist als Steuerbescheid gemeint) von der R+V steht folgendes:
Beiträge ohne Zulagen 2018 - 0,00€
Summe der insgesamte gutgeschrieben Zulagen bis 12.2018 - 474€
Geleistete Altersvorsorgebeiträge bis 12.2018 - 3442,17€
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am 30.10.2019 00:30
@ehemaliger Nutzer schrieb:Wieso können die nicht einfach auflisten
So viel musst du zurückzahlen
Weil sie das nicht wissen und nicht wissen können?
@ehemaliger Nutzer schrieb:Also in meiner letzten Riesterrente "Bescheinigung nach 92 Einkommenssteuergesetz 2018" (ich denk mal das ist als Steuerbescheid gemeint)
Nein. Wenn ich Steuerbescheid sage, meine ich Steuerbescheid.
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am 11.11.2019 13:40
Sorry für die "dumme" Frage, aber ein Steuerbescheid, kriegt man doch vom Finanzamt, nachdem man die Lohnsteuererklärung gemacht hat. Richtig?
Eine LSE habe ich seit ca. 2014 nicht gemacht, da ich nicht verpflichtet bin eine zu machen.
Ergo => Die Zulagen muss man sich doch immer über die LSE holen oder nicht? Wenn ich das nicht gemacht habe, brauch ich es doch nicht zurückzu zahlen oder sehe ich das falsch?
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am 11.11.2019 14:05
Das ist falsch. Um die Zulage kümmert sich das Versicherungsunternehmen. Du siehst die erhaltene Zulage auf den Kontoauszügen des Versicherers (lässt sich notfalls auch mit einem kurzen Anruf beim Versicherungsunternehmen klären).
Eine Kündigung halte ich gerade bei der Riester Rente nicht für sinnvoll. Die Abschlusskosten (sind auch nicht wenig) werden über die ersten 5 Jahre verteilt eingezogen. Die hast du also schon bezahlt.
Ich bin ein großer Fan vom Riestern, zumindest wenn man jung ist oder "nicht viel" verdient. Durch die staatliche Zulage bekommt man so ein paar nette Geschenke.
Ich rate grundsätzlich immer dazu, das in Ruhe und gegebenenfalls mit einem Berater (es gibt auch ungebundene Honorarberater) besprechen. Was für dich am besten ist, kannst aber am Ende nur du entscheiden.
Wenn du das Geld anders anlegen möchtest, musst du die dir entgangenen Vorteile der RiesterRente gegenrechnen. Allerdings ist die RiesterRente Pfändungssicher und in Fällen von HartzIV ebenfalls. Das kann in schwierigen Lebenslagen wichtig sein.
11.11.2019 14:07 - bearbeitet 11.11.2019 14:15
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11.11.2019 14:07 - bearbeitet 11.11.2019 14:15
@ehemaliger Nutzer schrieb:und was genau ist die "restliche steuerliche Förderung" ?
Wieso können die nicht einfach auflisten
So viel hast du eingezahlt
So viel musst du zurückzahlen
So viel wird bei der kündigung zurück bezahlt
wäre doch viel einfacher 🙂
Also in meiner letzten Riesterrente "Bescheinigung nach 92 Einkommenssteuergesetz 2018" (ich denk mal das ist als Steuerbescheid gemeint) von der R+V steht folgendes:
Beiträge ohne Zulagen 2018 - 0,00€
Summe der insgesamte gutgeschrieben Zulagen bis 12.2018 - 474€
Geleistete Altersvorsorgebeiträge bis 12.2018 - 3442,17€
Zusätzlich steht es da doch auch.
Ps. Sorry für die beiden Beiträge, hab beim überfliegen ein paar Infos übersehen.
Du hast die Lösung aber ja bereits schon. Das Thema Kündigung oder Verkauf einer Rentenversicherung ist oft sehr komplex. Die vielleicht zu zahlenden Steuern hängen von den drei Faktoren ab: wann die Versicherung abgeschlossen wurde, wie lang die Laufzeit war und zu welchem Zeitpunkt man die Leistung in Anspruch nehmen möchte. Soweit ich weiß (kein Gewähr!!!) behält der Versicherer die aufgelaufenen Steuern ein und leitet sie ans Finanzamt weiter. Das aber unbedingt noch mal nachfragen!
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am 11.11.2019 14:28
Ok Ok, ich sehe schon, es wird komplex was Riester angeht.
Ok nehmen wir mal folgendes an,
ich werde bald Papa, daher 1 Kind.
Daher mit richtigem Einzahlen kriege ich wenn ich es richtig verstanden habe 175 + 300€ an Zulagen vom Staat, hört sich doch gut an oder nicht?
Was wäre wenn ich mein Riester "kostenlos" zu einem anderen Anbieter bringe, wie z.B fairriester und dort die Riester "richtig" einzahle/bezahle, jedoch durch ein ETF?
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am 11.11.2019 15:29
Genau, das hast du richtig verstanden. Je nach deinem Gehalt hast du eine entsprechende Förderquote. Ich empfehle dir mal den Rechner bei der Allianz, der ist leicht zu bedienen und verständlich, einfach mal ausprobieren: https://www.allianz.de/vorsorge/riester-rente/rechner/
Ich persönlich habe keine Erfahrung mit dem von dir angesprochenen Anbieter und kenne auch keinen, der dort einen Vertrag hat. Ich persönlich gehe bei solchen Verträgen aber auf Anbieter, bei denen ich langfristig auch ein gutes Gefühl habe.
Das Problem ist, dass einige Anbieter ein zu unflexibles Modell haben. Bin selbst bei der Allianz mit meiner RiesterRente, dort gibt es verschiedene Varianten, die auch auf Fondsbasis oder Indexbasis arbeiten.
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am 11.11.2019 16:16
@ehemaliger Nutzer schrieb:Sorry für die "dumme" Frage, aber ein Steuerbescheid, kriegt man doch vom Finanzamt, nachdem man die Lohnsteuererklärung gemacht hat. Richtig?
Eine LSE habe ich seit ca. 2014 nicht gemacht, da ich nicht verpflichtet bin eine zu machen.
Ergo => Die Zulagen muss man sich doch immer über die LSE holen oder nicht? Wenn ich das nicht gemacht habe, brauch ich es doch nicht zurückzu zahlen oder sehe ich das falsch?
Hallo,
keine Einkommenssteuererklärung zu machen, obwohl man in eine Riesterrente einzahlt, ist hochgradig dumm (jedenfalls, wenn man irgendeine Form von Einkommensteuer zahlt). Weil ohne die Erklärung bekommt man nicht die mit dem Riester-Vertrag verbundene Steuererleichterung.
Mal ganz abgesehen von anderen Steuersparmöglichkeiten, die man bei einer solchen Erklärung ausschöpfen kann (Absetzen von Werbungskosten, Spenden/Mitgliedsbeiträge, ...).
Die paar Minuten im Jahr sollte man definitiv investieren. Für die Jahre ab 2015 kannst du das bis zum Ende dieses Jahres noch nachholen (bis vier Jahre später läuft die Frist bei freiwilliger Erklärung). Am besten sofort loslegen.
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am 11.11.2019 16:19
Wollte es erst gar nicht erwähnen, da es gar nicht zum Thema gehört, aber @baha hat recht. Meine Steuererklärung ist in etwas 1-2 Stunden erledigt, rechne ich die Erstattung gegen, erhalte ich immer einen extrem guten Stundenlohn. Dank Steuerprogramm auch sehr einfach und entspannt zu machen.

13.11.2019 19:49 - bearbeitet 13.11.2019 19:51
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13.11.2019 19:49 - bearbeitet 13.11.2019 19:51
@baha:
Sorry, aber unter welche Umstände erlaubst du dir mich als "hochgradig dumm" zu bezeichnen?
Die Riesterrente ist seit über 3 Jahre Beitragsfrei gestellt und davor war sie soweit aufs minimum geschraubt, dass ich nicht einmal eine minimale Zulage erhalten habe. Was deiner Meinung sollte ich da "grossartiges" verpasst haben?
In der Zeit wo ich die RR abgeschlossen hatte und ich ordentlich eingezahlt habe monatlich, da habe ich selbstverständlich (weil ich ja hochgradig dumm bin) die Lohnsteuererklräung gemacht.
Zudem, wie du selber schon schreibst, ich bin nicht verpflichtet eine zu machen, daher kann ich die einige Jahre rückwirkend machen.
Wo genau ist das Problem?
Die Frage ist ja:
Dadurch das ich mir kein steuerlichen Vorteil in dem Sinne durch die RR hatte (da nicht eingezahlt und auch keine LSE gemacht habe) , muss ich doch bei einer eventuelle kündigung ja nichts befürchten, ausser die Zulagen zurück zu bezahlen die ich mal erhalten habe "ALS" ich ordentlich eingzahlt habe und auch eine LSE gemacht habe.

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