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Private Rentenversicherung und Riesterrente auflösen?

am 17.06.2019 10:51
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am 17.06.2019 10:51
Hallo zusammen,
ich möchte gerne ein paar Tipps von euch haben.
Ich spiele mit dem Gedanken meine 2 Rentenversicherungen zu kündigen.
Ich habe aktuell eine normale private Rentenversicherung bei der R+V und eine Riesterrente ebenfalls bei der R+V.
Die normale RV läuft meines wissen auf ESTOXX und ich erhalte jedes Jahr ein bescheid mit ein Gesamtergebniss und werde immer gefragt ob ich weiter auf ESTOXX besparen möchte oder auf Zinsen umsteige.
Ich hab damals nicht so viel Ahnung von dem Zeug gehabt und ja, es hat sich halt alles gut angehört und man hatt den Berater ja auch ein wenig vertraut 🙂
Ich hab beide Versicherungen seit ca. Jahr 2011/2012 und ich muss auch ehrlich zu geben, da müsste nicht sooo viel drauf sein, denn ich hab da irgendwas mit 50€ je Vertrag draufgespart. Man zahlt ja meines Wissen auch erstmals Gebühren oder nicht?
Nun, bevor ich mir jetzt alle Unterlagen und co einhole möchte ich gerne von euch wissen ob ihr meine Intension für richtig befindet.
Ich möchte im Prinzip beide kündigen, das rausholen was geht (hoffe das zumindest die ganzen Gebühren bezahlt sind 🙂 und das was ich raushole auf einen separaten ETF weiterbesparen auf Laufzeit von ca. 25-30 Jahren. Ich erhoffe mir dadurch eine bessere Rendite und seit ich mich mit ETF und Aktien ausseinander setze, möchte gerne alles selber im Überblick haben.
Grüße
Davide
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am 13.11.2019 20:56
Also um hier kurz einfach die Sachebene zu beleuchten:
Es ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll, eine Steuererklärung abzugeben, vor allem wenn man eben nicht dazu verpflichtet ist.
Da wir deine persönliche Situation natürlich nicht kennen, können wir es nicht abschließend beurteilen. Das kannst logischerweise nur du.
Das mit den Zulagen, bzw. mit der steuerlichen Erleichterung halte ich persönlich halt einfach für sehr attraktiv. Aber das habe ich hier ja bereits geschrieben.
Allen mitlesern einen angenehmen Abend!

15.11.2019 14:55 - bearbeitet 15.11.2019 14:59
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15.11.2019 14:55 - bearbeitet 15.11.2019 14:59
Hallo,
also, ich hab mich da jetzt einige Zeit durchgelesen und hab das jetzt verstanden mit den Zulagen und Steuerermässigungen usw.
folgendes Sachverhalt:
Die Riesterrente wurde im Jahr 2009 gestartet.
Im Jahr 2009, 2010 und 2011 wurde eine Einkommenssteuerklärung (ESE) gemacht.
Auf alle 3 Bescheide des Finanzamts steht was von
"Steuerermässigung wegen Altersvermögen...." und dann die Riester Vertragsnummer.
Alle 3 Bescheide zusammen gerechnet sind es ca. 500€.
Ab 2012 wurde keine ESE gemacht. Hier wurde aber die RR bereits schon aufs minimum gesetzt (daher auch kaum bis gar keine Zulagen mehr) und ab 2016 komplett Beitragsfrei.
Also heist das doch für mich, wenn ich Stand heute, die RR kündige,
muss ich alle Zulagen (Laut R+V sind das 474€) zurückzahlen + die 500€ (aus den Bescheide die ich oben geschrieben habe) und wenn ich rückwirkend jetzt die ESE der letzten 4 Jahre mach, ignorier ich einfach den Part wo ich eigentlich die RR eintragen müsste.
Richtig?
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am 15.11.2019 15:04
So ist es. Meinem Kenntnisstand, werden aber sowohl die Zulage, als auch die Steuerermäßigung (im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung) direkt vom Versicherungsunternehmen abgeführt, sodass du effektiv nichts tun musst, außer die Abrechnung des Versicherers zu prüfen.
Aber bitte rückversicher dich dabei noch mal beim Versicherer und/oder Finanzamt, weil ich mir da jetzt nicht zu 100% sicher bin.

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