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am 20.11.2021 19:40
Hallo und guten Abend,
wie kann es sein, dass ein Datenlieferant über die steuerliche Behandlung entscheidet? Bei der ING wird gebucht ohne steuerliche Behandlung, weil dort die Kapitalmaßnahme korrekt als Spin off behandelt wird und nach der neuen Rechtsprechung nicht als steuerrelevant angesehen wird.
Darüber hinaus, warum war die CoDi so spät dran? Die Stücke wurden erst eingebucht, nachem die Aktie deutlich unter Ausgabepreis notierte. Bei anderen Mitbewerbern bis zu zwei Tagen früher.
Schlechter Kurs und Steuerpflicht, alles zum Nachteil des Kunden. Muss das wirklich sein? Ich glaube, ich werde mal bei der BaFin nachfragen.
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am 20.11.2021 22:07
Finde die Vorgänge bei der comdirect auch sehr suspekt.
Man muss die volle Steuer auf einen Ausgabepreis zahlen, auf dem man die Papiere weder zugeteilt bekommen, noch die Chance hatte diese diese zu verkaufen. (Habe ich jetzt auch noch nicht), während bei anderen Banken die Papiere früher ankommen und steuerfrei sind.
Ob das hier mit rechten Dingen zugeht wage ich auch zu bezweifeln 😕
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20.11.2021 23:44 - bearbeitet 21.11.2021 00:07
Meiner Meinung nach ist die Einbuchung der Orion Office Reit-Aktien tatsächlich als zusätzlicher Aktienbezug zu betrachten. Das Portfolio von Orion Office Reit kommt ja auch zu großen Teilen aus der Fusion mit VEREIT. Daher auch die Steuern. Bei bisherigen Spin-Offs, die ich bereits erlebt habe, ist auch zum Ex-Datum immer der Kurs der ursprünglichen Papiere gefallen. Im Falle von Realty ist der Aktienkurs, entgegen der Erwartung, nicht gefallen. Falls ich hier falsch liege, gerne korrigieren 😉
Edit: Ich denke auch, dass man die spätestens nächste Woche kaufen/verkaufen kann. Die Systeme der Codi sind bekanntlich etwas langsam ;-). Je nach Position können hier auch bei Kauf oder Verkauf erhebliche Kosten (beispielsweise NASDAQ) entstehen, so dass auch jeder für sich selbst bewerten muss, ob er diese Papiere weiterhin in seinem Portfolio behält.
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am 21.11.2021 00:45
Hallo TNE,
sind Vereit und Realty nicht erst verschmolzen (01.11.) und dann wurde Orion (15.11.) abgespalten? Am 15.11. Gab es keinen Vereit mehr. Wenn es so ist, ist es für mich ein Spin off durch Realty und keine Gewinnausschüttung. Demnach dürften bei der Einbuchung keine KEST und der andere Quatsch anfallen.
Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass Realty selbst von einer Sonderdividende gesprochen hat. Nur diese Auffasung teile ich halt nicht. Aus formaler Sicht ist es für mich ein Spin off.
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am 21.11.2021 09:10
Am besten man informiert sich was die Firmen so planen auf deren websites.
Der Merger mit Vereit und der spin-off waren lange angekündigt. Ich habe daher meine Realty Income Aktien rechtzeitig verkauft und werde sie nun nach und nach zurück kaufen.
Achtung : Nächstes Jahr droht ein spin-off bei Johnson & Johnson. Das wird wohl ähnlich ablaufen und man sollte rechtzeitig handeln.
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am 21.11.2021 11:35
@Nordischgut schrieb:Ich habe daher meine Realty Income Aktien rechtzeitig verkauft und werde sie nun nach und nach zurück kaufen.
Diese Entscheidung ist jeweils von der individuellen Situation jedes Einzelnen abhängig. Wenn bereits alle Freibeträge aufgebraucht sind, die Haltedauer bereits lang und das Papierchen sich gut entwickelt hat, dann freut sich hier schon bereits das Finanzamt beim Verkauf.
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am 21.11.2021 17:14
Ja, das ist richtig. Aber die Einbuchung der Orion REIT Aktien erfolgt doch auch steuerpflichtig haben wir gerade gelernt. Das kann man bei der Steuererklärung angeben, genau wie KEst auf realisierte Aktiengewinne. Steuern werden also in jedem Fall fällig, nur ich habe keine Minimalbestände an Orion REIT die ich nur mit Gebühren verkaufen kann. Aber das muss eben jeder für sich entscheiden.
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am 22.11.2021 11:21
Hallo @paba,
es ist eine Börseneinführung in Deutschland vorgesehen. Wann das ist, wissen wir leider nicht. Ihr könnt euren Bestand über unseren Kundenservice in die USA verlagern und dort verkaufen. Das kostet 2,97 € Netto.
Der steuerliche Einstandskurs ist 21,10 USD (bzw. 18,37819 EUR).
Die zusätzliche Gattung ist ein Platzhalter für mögliche weitere US-Steuern. Laut Aussage unserer Fachabteilung ist aber derzeit mit keinen weiteren Steuerbelastungen zu rechnen.
🙂
Beste Grüße
Jan-Ove
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am 22.11.2021 12:26
Danke @SMT_Jan-Ove,
wenn keine US-Quellensteuer belastet wird, dann war es ja offensichtlich doch keine Sachdividende und deutsche Steuer hätte auch nicht anfallen dürfen. Ich werde jedenfalls versuchen, die von mir für den Vorgang bezahlte Steuer über die Anlage KAP vom Finanzamt zurück zu bekommen.
Gruß paba
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am 22.11.2021 13:08
Hallo @paba,
zu dieser Thematik gab es im Juli ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Demnach sollen solche Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr steuerpflichtig sein. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu diesem Urteil allerdings noch nicht geäußert. Und so lange bleiben solche Vorgänge auf Bankebene steuerrelevant. Um das Urteil auf Bankebene umsetzen zu können, bedarf es eines entsprechenden Schreibens des BMF und/oder gesetzlicher Änderungen. Im Rahmen deiner ESt.-Veranlagung kannst du den Sachverhalt gerne prüfen lassen.
Beste Grüße
Jan-Ove
