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Order wird nicht ausgeführt

GTB777
Autor ★
5 Beiträge

„Hallo alle zusammen“

ich habe so einen Fall heute, ich wollte ein Teil von meine gekaufte Aktien verkaufen und rest behalten. ein Limit-Order habe ich gestern auf 77 gesetzt @ 57 stk. (Tradegate) Aktie fängt an zu steigen und erreicht um 05.02.2021 16:05:43 KURS --78,2300 Volumen--2.391
78,23 zu 77 ist eine Reduktion um 1,57229% (gerundet: 1,57 %) und trotzdem hat das order nicht ausgeführt ist das normal ???

würde Ich dankbar sein für ihre Mithilfe

14 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.235 Beiträge

Die tradegate-Handelüberwachung

huest@tradegate-exchange.de

 

bzw

https://www.tradegate.de/nachfrage.php 

kann dir sagen, ob alles richtig war.

cestmoi
Mentor ★
1.209 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Die tradegate-Handelüberwachung

huest@tradegate-exchange.de

 

bzw

https://www.tradegate.de/nachfrage.php 

kann dir sagen, ob alles richtig war.


wieder was gelernt - schon mal selbst in Anspruch genommen?

 

dg2210
Legende
6.235 Beiträge

@cestmoi  schrieb:

@dg2210  schrieb:

Die tradegate-Handelüberwachung

huest@tradegate-exchange.de

 

bzw

https://www.tradegate.de/nachfrage.php 

kann dir sagen, ob alles richtig war.


wieder was gelernt - schon mal selbst in Anspruch genommen?

 


Ich bin XETRA-Stammkunde (oder Baader im Livetrading)

GTB777
Autor ★
5 Beiträge

Ich danke Ihnen für diesen Hinweis  
ich habe die Anfrage gestellt

 

leider bis jetzt ohne Antwort

 

Gamestop Corp. Reg. Shares Class A DL -,001
WKN: A0HGDX
Verkauf: 57 Stück zu 77,00 EUR
Kurswert: 4.389,00 EUR
Ausführungsplatz: Tradegate
Abrechnung in EUR

 

09:07:04
05.02.2021
Tradegate

 

ultimo Februar
offen

 

 

ich wäre an Ihrer Meinung interessiert 

MfG 

GTB777
Autor ★
5 Beiträge

bei der von Ihnen genannten Preisermittlung zu 78,23 EUR bestand ein Überhang auf der Verkaufsseite, so dass nicht alle Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnten. In solch einem Fall erfolgt die Zuteilung gemäß § 33 Abs. 1 BörsO nach der Preis-Zeit-Priorität. Hierbei werden vorrangig unlimitierte Aufträge, untereinander priorisiert nach dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das elektronische Orderbuch, ausgeführt. Limitierte Aufträge werden demgegenüber erst nachrangig, untereinander priorisiert nach ihrem Limit und bei gleichem Limit untereinander priorisiert nach dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das elektronische Orderbuch, ausgeführt.

 

Vorliegend befanden sich besser limitierte Verkaufsaufträge im elektronischen Orderbuch, welche gegenüber Ihrem Auftrag vorrangig ausgeführt werden mussten.

GTB777
Autor ★
5 Beiträge
Börsengesetz (BörsG)
§ 33 Einbeziehung von Wertpapieren in den regulierten Markt
(1) Wertpapiere können auf Antrag eines Handelsteilnehmers oder von Amts wegen durch die Geschäftsführung zum Börsenhandel in den regulierten Markt einbezogen werden, wenn 1.
die Wertpapiere bereits a)
an einer anderen inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt,
b)
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel an einem organisierten Markt oder
c)
an einem Markt in einem Drittstaat, sofern an diesem Markt Zulassungsvoraussetzungen und Melde- und Transparenzpflichten bestehen, die mit denen im regulierten Markt für zugelassene Wertpapiere vergleichbar sind, und der Informationsaustausch zum Zwecke der Überwachung des Handels mit den zuständigen Stellen in dem jeweiligen Staat gewährleistet ist,
zugelassen sind und
2.
keine Umstände bekannt sind, die bei Einbeziehung der Wertpapiere zu einer Übervorteilung des Publikums oder einer Schädigung erheblicher allgemeiner Interessen führen.
(2) Die näheren Bestimmungen über die Einbeziehung von Wertpapieren sowie über die von dem Antragsteller nach erfolgter Einbeziehung zu erfüllenden Pflichten sind in der Börsenordnung zu treffen. Die Börsenordnung muss insbesondere Bestimmungen enthalten über die Unterrichtung des Börsenhandels über Tatsachen, die von dem Emittenten an dem ausländischen Markt, an dem die Wertpapiere zugelassen sind, zum Schutz des Publikums und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung des Handels zu veröffentlichen sind; § 38 Abs. 1, die §§ 39 und 41 finden keine Anwendung.
(3) Die Geschäftsführung unterrichtet den Emittenten, dessen Wertpapiere in den Handel nach Absatz 1 einbezogen wurden, von der Einbeziehung.
(4) Für die Aussetzung und die Einstellung der Ermittlung des Börsenpreises gilt § 25 entsprechend. Für den Widerruf der Einbeziehung gilt § 39 Abs. 1 entsprechend.

ppjjll
Experte ★★
272 Beiträge

Hallo zusammen,

 

gibt es eine Erfahrung, wie schnell hier eine Rückmeldung erfolgt? Ich hatte heute um 10 Uhr eine Limit-Kauf-Order für Canadian Natural Resources für 50,81 platziert und der Kurs fiel danach auf 50,52 EUR. Ausführung Fehlanzeige. Umgekehrt wurden aber schon häufiger meine Verkaufslimits ausgeführt, die ganz genau abgefischt wurden.

 

Bin mal gespannt was da rauskommt.

 

VG

ppjjll 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Warum muss man dazu ein 2 Jahre altes Thema ausbuddeln das mit der vorliegenden Order nichts zu tun hat?

 

Davon mal abgesehen erfolgt die Ausführung nicht durch die Bank sondern durch die Börse. Und dort bestimmt sich die Ausführung nun mal nach Angebot und Nachfrage. Wenn niemand seine Stücke zu deinem Limit verkaufen will dann gibt es halt keine Ausführung. Und wenn noch 10 Kunden vor dir in der Warteschlange mit einem ähnlichen Limit stehen, dann müssen die eben auch erst bedient werden. Stichwort: Preis-Zeit-Priorität.