am 21.10.2025 15:18
Was macht in diesem Fall am meisten Sinn?
Ich habe einen Pauschalbestueerten Minijob und daher eine NV Bescheinigung bei Broker A (Comdirect). Bei Broker A habe ich die NV Bescheinigung (max. 12096€ Gewinn) überschritten. Jedoch bin ich bei meinem 2. Broker, Broker B mit Betrag X im Minus, der mich durch eine Verrechnung wieder unter die Grenze von 12096€ bringt.
Das Problem ist, dass die Verluste bei Broker B zum Großteil aus Derivaten stammen und die Gewinne bei Broker A aus Aktien. Die kann ich ja seit 2021 nicht mehr miteinander verrechnen..?
Falls sich dieses Jahr daran nichts mehr ändern sollte, brauche ich ja eigentlich keine Verlustbescheinigung von Broker B und bin gezwungen bei Broker A die NV Bescheinigung aufzulösen, einen Freistellungsauftrag von 1000€ einzustellen und mir die gezahlte Steuer dann über die Anlage KAP 2026 zurückholen.
Ist das so richtig?
am 21.10.2025 17:39
@Pwe1de schrieb:
Ist das so richtig?
Nein. Verluste aus Derivaten können mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, nur umgekehrt nicht.
am 21.10.2025 21:23
Danke dir erstmal für die Antwort! Finde im Internet nur: "..bezüglich der Verlustverrechnung gilt allerdings der Grundsatz, dass Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden können." Hast du einen Link für mich wo steht dass Derivatverluste mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden können?
Das heißt in meinem Fall kann ich den Verlusttop von Trade Republic der in Aktienverluste und Sonstige Verluste gruppiert ist addieren und dann gegen die Gewinne von Comdirect rechnen?
am 21.10.2025 21:51
Du bist schon richtig.
"..bezüglich der Verlustverrechnung gilt allerdings der Grundsatz, dass Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden können." --> Genau lesen, hier wird keine Aussage zur Verrechnung von Aktiengewinnen getroffen.
am 21.10.2025 22:02
Okay, danke.
Das heißt wenn ich die Verlustbescheinigung bei der Anlage KAP mit Einpflege und die Verrechnung von Derivat + Aktienverlusten bei TR die Aktiengewinne bei CD unter die NV Grenze bringen (12096€) bin ich steuerlich all set? Danke im voraus für deine Hilfe.
21.10.2025 22:04 - bearbeitet 21.10.2025 22:05
Mit NV kenne ich mich nicht aus. Aber die Verluste kannst du verrechnen mit den Gewinnen
am 22.10.2025 07:53
@Pwe1de schrieb:Das heißt wenn ich die Verlustbescheinigung bei der Anlage KAP mit Einpflege und die Verrechnung von Derivat + Aktienverlusten bei TR die Aktiengewinne bei CD unter die NV Grenze bringen (12096€) bin ich steuerlich all set?
Hey @Pwe1de
wenn du diesen Satz noch einmal für mich verständlich umformulieren könntest, würde ich versuchen, dir zu helfen. 🙂
Also was hast du jetzt vor?
Viele Grüße
Lukas
am 22.10.2025 08:13
Hi Lukas,
ja, mache ich 🙂
Also...ich lege das ganze jetzt mal offen. Ich habe bei Comdirect gewinne aus Aktien von 14.348€ und gewinne aus Sonstige (ETF) von 90€.
Damit wäre ich rund 2350€ über meiner NV Bescheinigungsgrenze von 12096€ unversteuerten Kapitaleinkünften.
Jedoch habe ich mir bei Trade Republic die Finger sowohl mit Aktien als auf Derivaten verbrannt. Verlusttopf Aktien: 490€ Verlusttopf ETF/Derivate: 1890€
Da ich jetzt gestern erfahren habe dass ich Derivatverluste mit Aktiengewinnen ausgleichen darf, würde das ja perfekt passen da die Summierten Verluste aus beiden Töpfen von Trade Republic mich gerade so wieder unter die Grenze von 12096€ bei Comdirect bringen würden. Die Verlustbescheinigung habe ich schon bei Trade Republic beantragt. Ich würde dann die Gewinne von CD und Verluste von TR in der Anlage KAP Einpflegen und damit das Steuerjahr 2025 ordentlich abschließen. Sehe ich das so richtig? 😄
*NV Bescheinigung läuft nur noch bis Ende 2025
Viele Grüße
Paul
am 22.10.2025 08:36
Hey Paul,
exakt so solltest du es meines Erachtens machen. Im übrigen kommt zu dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro ja auf jeden Fall auch noch der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro oben drauf, sodass eine Einkommensteuer ohnehin erst ab Einkünften von über 13.096 Euro anfallen würde. Und auch dann nicht sofort, weil es zum Beispiel noch einen Pauschbetrag für Sonderausgaben gibt etc.
Also scheint das bei dir noch nicht einmal besonders knapp zu sein.
Viele Grüße
Lukas
am 22.10.2025 09:14
Okay, danke dir 🙂
Eines verstehe ich noch nicht so ganz..heben sich die NV Bescheinigung und der Freistellungsauftrag nicht gegenseitig auf? Wenn ich bei der comdirect eine NV Bescheinigung hinterlegt habe steht mir doch kein Sparerpauschbetrag von 1000€ noch oben drauf zu, oder?