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Nachweis Kirchensteuerpflicht

davega
Autor
1 Beiträge

Hallo!

 

Ich habe seit 2018 ein Depot bei der comdirect und in diesem Jahr fallen wg. knappen Überschreiten des Freibetrags Kapitalertragssteuern an. Diese (und Soli) wurden von comdirect auch abgezogen. Nicht jedoch die Kirchensteuer. Auf Anfrage sagte der Kundenservice das ich dieses Jahr noch die Kirchensteuer selber über die Einkommensteuererklärung abführen soll/muss und das dies dan ab nächstem Jahr automatisch seitens comdirect gechieht. Alternativ könne ich per PDF o. ä. einen Nachweis über den Kircheneintritt einrechen, dann könne die Kirchensteuer auch dieses Jahr schon seitens comdirect Depots abgeführt werden.

 

Nun möchte ich wegen weniger Cents Kirchensteuer dieses Jahr ungern extra die Anlage KAP ausfüllen müssen. Wird wohl auch dem einen oder anderen hier schon so gegangen sein von daher meine Frage:

 

Wie und mit welchem Formular weise ich einen Kircheneintritt nach? Ich gehe selbt nicht in die Kirche, bin aber aus verschiedenen, u. a. beruflichen Gründen nie ausgetreten und wohne auch schon lange nicht mehr in dem Ort in dem ich getauft wurde.

 

Vielen Dank!

 

Nachtrag:

 

Vielen Dank für eure Antworten. Am Ende habe ich wie vorgeschlagen über das ELSTER-Portal eine Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte beantragt und heruntergeladen und die bei comdirect eingereicht (Religionszugekörigkeit ist dort mit entsprechendem Zeichen vermerkt). Anschließend wurde wohl eine Abfrage durch comdirect veranlasst und die Steuer nun rückwirkend zum 01.01. verrechnet.

15 ANTWORTEN

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @davega,

 

normalerweise wird das Kirchensteuermerkmal vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch an die Banken über deinen Steueridentifikationsnummer weitergegeben. Deshalb wird normalerweise auch die Kirchensteuer von den Banken automatisch von den Auszahlungsbeträgen einbehalten, falls denn überhaupt Kapitalertragssteuern anfallen.

 

Es gibt davon allerdings Ausnahme: Wenn du der Weitergabe deines Kirchensteuermerkmal an dritte widersprochen hast, gibt das BZSt das Kirchensteuermerkmal natürlich nicht weiter. In diesem Fall bist du verpflichtet deiner Steuererklärung die Anlage KAP beizufügen, um deine Kapitalerträge zu erklären woraufhin das Finanzamt die noch nicht gezahlt Kirchensteuer abführt.

 

Ich würde mal bei deinem örtlichen Finanzamt anrufen, was man da machen kann. Vielleicht ist ja auch einfach nur eine Fehler passiert oder vielleicht kannst du das fehlende Kirchensteuermerkmal einfach nachmelden, so dass comdirect diese Steuer für dich noch in 2019 erledigt und du keine Anlage KAP ausfüllen must.

 

P.S.: Du kannst dein steuerliches Kirchensteuermerkmal auch jederzeit per ELSTER über den Belegabruf in Erfahrung bringen. Du brauchst dafür allerdings einen zertifizierten online Zugang und einen Belegabrufcode. Wenn dort im Dokument "Religionszugehoerigkeit" steht, dass du "keiner steuererhebenden Religionsgesellschaft angehörend" bis, dann ist das steuerlich gesehen so. Du bist dann nicht kirchensteuerpflichtig. Allerdings solltest du das wissen, denn dann hättest du ja z.B. auch keinen Kirchensteuerabzug von deinem Gehalt. Wenn du in die Kirche eintreten willst, musst du dich an deine örtliche Meldebehörde wenden (genauso wie für den Kirchenaustritt).

 

Gruß paba

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

Hier gibt es mehr Informationen dazu:
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/KirchensteuerAbgeltungssteuer/kirchensteuerabg...

und hier vielleicht mal die persönlichen Daten prüfen:
https://www.elster.de/eportal/start

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@paba  schrieb:

Wenn du in die Kirche eintreten willst, musst du dich an deine örtliche Meldebehörde wenden (genauso wie für den Kirchenaustritt).


In diesem einen Punkt muss ich widersprechen.

Mit dem Eintritt hat die Meldebehörde nichts zu tun, dafür muss man sich an das Pfarramt der jeweiligen Kirchengemeinde wenden.

paba
Mentor
962 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

Mit dem Eintritt hat die Meldebehörde nichts zu tun, dafür muss man sich an das Pfarramt der jeweiligen Kirchengemeinde wenden.


... also zumindest als ich vor ca. 25 Jahren ausgetreten bin, habe das beim örtlichen Einwohnermeldeamt getan. Da wird man ein letztes Mal zur Kasse gebeten (war schweineteuer). Vielleicht ist das beim Eintritt anders, oder es hängt vom Bundesland ab, bei mir war's Bayern.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

 

@paba 

Der Austritt läuft über die Meldebehörde, der Eintritt über die Kirchengemeinde.

 

Ich bin selber vor rd. 20 Jahren beim Einwohnermeldeamt ausgetreten.

Vor 2 Jahren wollte ich nochmal kurz eintreten da ich Firmpate sein sollte, dies aber eine Kirchenzugehörigkeit vorausgesetzt hat. Die Meldebehörde hat mich dann aufgeklärt, dass ich mich dazu an die Pfarrei wenden müsse. Sie seien nur für Austritte zuständig. Man will wohl so dem Austrittswilligen ersparen dies persönlich bei der Pfarrgemeinde tun zu müssen.

 

Bundesland auch bei mir: Bayern.

 

Beim Wiedereintritt ist es übrigens keineswegs mit dem Ausfüllen eines Formulars getan. Neben der Zustimmung des erzbischöflichen Ordinariats wären bei mir auch sechs Sitzungen mit dem Gemeindepfarrer nötig gewesen in denen man hätte darlegen sollen warum man jetzt doch wieder eintreten will. Und wenn er den Eindruck gewinnt, die Motive seinen glaubhaft und man sei innerlich ausreichend gereift, dann wäre die Wiederaufnahme zeremoniell im Rahmen eines Gottesdienstes erfolgt.

Ich habe dann dankend verzichtet ...

 

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @GetBetter,

 

unfassbar, deine Geschichte. Jetzt weiß du, warum ich garantiert nicht wieder eintrete. Die haben voll Grünspahn am Dynamo!

 

Gruß paba

MrKlaus
Mentor
962 Beiträge

Unglaubliche GeschichteSmiley (überrascht)

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Du kannst in dem für dich zuständigen Finanzamt anrufen und dir einen Ausdruck über die für dich gespeicherten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz ELStAM) zuschicken lassen. Das kannst du dann der comdirect zukommen lassen. Dort ist die Kirchensteuerpflicht vermerkt

Kkm
Autor ★★★
56 Beiträge

Besser, derartige "Mitglieder" sind unglaubwürdig und mitschuld an dem jetzigen Zustand in Deutschland. Was hier geschrieben wird, ist absolut lächerlich. Wieso sollte die Kirche es tolerieren, dass man aus unsinnigen Gründen aus- und eintritt, wie man lustig ist? Entweder du meinst es ernst oder eben nicht und wenn du es nicht ernst meinst, taugst du als Pate nicht! Von einem Englischlehrer erwarte ich auch, dass er Englisch beherrscht und suche ihn nicht rein nach Sympathie aus...