am 17.05.2017 14:51
Moin,
eine Frage, die mich sowohl allgemein als auch konkret interessiert. Ich vermute mal, die Top-Preis ETFs sollen insbesondere auch neue bzw. weniger erfahrene Anleger motivieren, es mal mit dem Thema "Investieren an der Börse" zu versuchen. Bei den aktuell 89 Top-Preis ETFs ist ja auch für so ziemlich jeden Geschmack was dabei.
Was ich aber schade finde, ist dass von den 89 ETFs 29 Frankreich als Fondsdomizil haben, und der eventuell etwas unbedarfte Anleger sich auf einmal mit dem Thema Quellensteuer herumschlagen muss, bzw. im konkreten Fall hinnehmen muss, dass man zu viele Steuern zahlt, da man aus Frankreich kein Geld zurückerhält.
Ich denke, die Fachleute von comdirect wissen um diese Problematik. Warum sind diese ETFs trotzdem bei den Top Preis-ETFs dabei?
VG
André
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 17.05.2017 15:36
Hallo @cookiedude,
ich hab den folgenden ETF in meinem Depot und bei der Ausschüttung sind nur die üblichen deutschen Steuern abgezogen worden. Keine französische Quellensteuer.
WKN/ISIN LYX0AG FR0010315770 Lyxor ETF MSCI WORLD FCP Actions au Port.D-EUR o.N. Emissionsland: FRANKREICH
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
am 17.05.2017 18:38
nicht das Land in dem der Fonds aufgelegt ist, ist entscheidend für die Quellensteuer, sondern die Länder aus denen die Wertpapiere stammen, auf deren Erträge gegebenenfalls eine länderspezifische Quellensteuer erhoben wird. Da der Fonds zwischen dem Anleger und den Quellensteuerstatten steht, kann der Anleger die Quellensteuer nicht zurückholen. Darum kümmert sich der ETF. Es hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Fonds-Domizil und den Quellenstaaten ab, in wie weit das gelingt. Das ist nicht aber anders als bei der Direktanlage in Aktien. Fonds wählen daher ihr Domizil meisten so, dass sie möglichst viel Quellensteuer erstattet bekommen (darum sind so viele Fonds in Luxemburg oder Irland aufgelegt; wie das mit Frankreich ist, weiß ich leider auch nicht). In der Regel schreiben die Fonds dem Anleger die Erträge aber inklusive der Quellensteuererstattung gut (werden thesauriert oder ausgeschüttet). Natürlich ist dann immer noch die deutsche Abgeltungssteuer zu zahlen.
Gruß paba
am 17.05.2017 20:12
Hallo @paba
danke für deine Antwort. Das hatte ich bisher immer anders verstanden. Demnach ist zumindest für den Aspekt der Doppelbesteuerung das Fondsdomizil irrelevant?
Danke und VG
André
am 24.05.2017 17:14
richtig, wenn du mit Doppelbesteuerung meinst, dass du geglaubt hast, eventuell Gefahr zu laufen, sowohl die ausländische Quellensteuer als auch die deutsche Abgeltungssteuer zahlen zu müssen. Die ausländische Quellensteuer holt der Fonds/ETF für dich zurück soweit dies irgend möglich ist. Das Domizil spielt da höchsten eine untergeordnete Rolle der Weise, wie ich oben schon erklärt habe.
Gruß paba