06.11.2017 17:45 - bearbeitet 06.11.2017 17:46
06.11.2017 17:45 - bearbeitet 06.11.2017 17:46
hallo @Joerg78,
ich hab mal Lyxor angeschrieben, war für mich relevant und habe im Prinzip die gleiche Antwort bekommen wir Du Sie hier bereits gegeben hast.
"Um in den Genuss einer Teilfreistellung nach der geplanten Steuerreform 2018 zu kommen, muss ein (Aktien-)Fonds durchgehend mindestens 51% seines Vermögens in Aktien halten. Auch unseren (Lyxor – Anm. d. Verf.) synthetisch replizierenden Aktien-ETFs liegt ein Aktienportfolio zugrunde(deutlich mehr als 51%), so dass wir nach heutigem Stand davon ausgehen, dass auch diese in den Genuss der Teilfreistellung von Aktienfonds kommen werden."
Grüße
Eckhard
am 06.11.2017 17:48
am 06.11.2017 18:23
Hallo @Joerg78, vielen Dank für die Info.
am 06.11.2017 19:53
Hallo @jojo66,
da hast du offensichtlich in ein Wespennest gestochen. Danke noch einmal für die Frage und für den Link aus der FATZ. Bisher war ich der Meinung, dass alle synthetischen Aktien-ETFs selbstverständlich von der Teilfreistellung profitieren werden, weil der Swap nach UCITS-Regeln ja nur bei maximal 10% betragen darf. Der Rest muss dann ja offensichtlich im Wesentlichen aus Aktien bestehen (also sicher mehr als 51%). Jetzt ist für mich wieder alles unklar. Hier besteht offensichtlich noch riesiger Klärungsbedarf.
Wenn die Aussage des Bundesfinanzministeriums so umgesetzt wird (siehe den Beitrag von @Joerg78), sollte man unverzüglich alle synthetischen ETFs verkaufen. Die Steuer würde dann bei diesen Fonds in 2018 doppelt zuschlagen (15% Körperschaftssteuer auf deutsche Aktienerträge und Nicht-Erstattung der ausländischen Quellensteuer + 100% Abgeltungssteuer beim Anleger). Das ist für mich ganz klare eine rechtswidrige Doppelbesteuerung.
Gruß paba
am 07.11.2017 10:04
Hallo @SMT_Jan-Ove,
offensichtlich hängt eine Teilfreistellung bei swap-basierten ETF vom Trägerportfolio ab.
Mich würde interessieren, wie dies von der Comdirect geprüft wird. Die Vorabpauschale muss ja von Euch richtig berechnet werden.
Viele Grüße und danke.
am 07.11.2017 10:44
Hallo @jojo66,
nach aktuellem Stand bekommen wir die Vorabpauschale pro Anteil/Einstufung vom Provider gemeldet. Eine Berechnung der Vorabpauschale/Einstufung findet nicht auf Bankenebene statt.
Viele Grüße, Mario
am 07.11.2017 16:12
Hallo @ehemaliger Nutzer, was ist mit "Provider" gemeint? Ich habe einen ETF von db x-trackers. Ist damit in meinem Fall db x-trackers gemeint?
Viele Grüße.
am 07.11.2017 16:30
Hallo @jojo66,
beim "Provider" handelt es sich um einen Dienstleister, auf den wir in diesem Fall zurückgreifen.
Viele Grüße, Mario
am 07.11.2017 16:38
Hallo @ehemaliger Nutzer,
bekommen wir den diese Einstufung ab 1.1.2018 irgendwo zusehen?
Oder dürfen wir Rätseln?
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
am 07.11.2017 18:36
SMT_Mario schrieb:Hallo @jojo66,
nach aktuellem Stand bekommen wir die Vorabpauschale pro Anteil/Einstufung vom Provider gemeldet. Eine Berechnung der Vorabpauschale/Einstufung findet nicht auf Bankenebene statt.
Viele Grüße, Mario
Hallo @ehemaliger Nutzer,
vielen Dank für deine Bemühungen. Allerdings die bisherigen Aussagen sind völlig unzureichend. Mir ist klar, dass das nicht das Verschulden des SMT ist, aber wir haben nun mal nur euch, bei denen wir meckern können.
Die Frage, ob ein ETF von der Teilfreistellung profitiert und wenn ja in welcher Höher ist essenziell (vielleicht sogar noch wichtiger als der Index, in den der ETF investiert). Deshalb sind Aussagen wie "das wird uns zu gegebener Zeit vom Provider mitgeteilt" völlig unakzeptabel. Man kann doch die Anleger nicht ins offene Messer laufen lassen! Wer ist denn der "Provider"?
Und genau an diesem Punkt sehe ich euch als Bank (also eure Fachabteilung) in der Pflicht für Transparenz zu sorgen. Tretet eurem "Provider" doch mal auf die Füße! Dass eure Fachabteilung das nicht längst geklärt hat, sehe ich als Unterlassung. Ihr seit die Verkäufer. Deshalb würde ich dich bitten, dran zu bleiben. Wenn das nicht bald geklärt wird (noch vor Januar 2018), sehe ich mich gezwungen, meine synthetischen ETFs noch vor Jahresende zu verkaufen. Und ich würde jedem Anleger raten dasselbe zu tu. Ich hab keine Lust, doppelt besteuert zu werden, um dann vielleicht jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt wegen der widerrechtlichen Doppelbesteuerung zu führen.
Gruß paba