Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kapitalertäge die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen aber einkommensteuerpflichtig sind?

powerschwabe
Autor ★
44 Beiträge

Bin gerade an der Steuererklärung für 2023.

 

In der Steuerbescheinigung vom Broker ist im folgenden Punkt ein Betrag eingetragen. Wisst ihr durch was dieser entsteht und wo dieser einzutragen ist?

Kapitalertäge die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen aber einkommensteuerpflichtig sind

16 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

Du meinst die Jahressteuerbescheinigung, oder?

 

Die Zeile, in die der Betrag in die Anlage KAP eingetragen werden muss, steht neben dem Betrag.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Leachim
Autor
1 Beiträge

Leider steht neben dem Betrag keine Zeile wo man es eintragen soll (siehe Bildanhang, habe nur den Betrag selbst nicht abgebildet)

Leachim_0-1724879839406.png

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Leachim  schrieb:

Leider steht neben dem Betrag keine Zeile wo man es eintragen soll (siehe Bildanhang, habe nur den Betrag selbst nicht abgebildet)

Leachim_0-1724879839406.png

 


Das sind sicherlich private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.

Zum Beispiel der Verkauf von Gold oder Bitcoin.

 

Zu erklären auf der Anlage SO.

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf

 

Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).


Nein.

Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.

Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.

 

Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen.  😞

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

@NordlichtSH  schrieb:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf

 

Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).


Nein.

Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.

Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.

 

Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen.  😞


https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf

 

Zeile 25 ist korrekt

(gegebenfalls negatives Vorzeichen beachten)

 

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@paej  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:

@NordlichtSH  schrieb:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf

 

Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).


Nein.

Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.

Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.

 

Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen.  😞


https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf

 

Zeile 25 ist korrekt

 


Das zweifele ich mal an.  🙂

Totalverluste mit Aktien oder Zertifikaten unterliegen auch der Kapitalertragsteuer, dürfen aber von der Bank nicht verrechnet werden.

Dafür ist dieses Feld da.

 

CurtisNewton
Legende
4.850 Beiträge

Zeile 18-25 sind doch aber Einkünfte die mit der Kapitalertragssteuer noch zu versteuern sind, und nicht solche die mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Oder stehe ich jetzt vollkommen auf dem Schlauch?

 

 

--------------------
"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf

 

Zeile 25 ist korrekt

 


Das zweifele ich mal an.  🙂

Totalverluste mit Aktien oder Zertifikaten unterliegen auch der Kapitalertragsteuer, dürfen aber von der Bank nicht verrechnet werden.

Dafür ist dieses Feld da.

 


Anzweifeln kannst du, richtig lesen solltest du aber auch....

 

Das ist die Zuordnung im Formularbereich KAP

 

"Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"

 

....also noch zu berücksichtigen sind; auch Verluste