am 05.07.2024 13:29
Bin gerade an der Steuererklärung für 2023.
In der Steuerbescheinigung vom Broker ist im folgenden Punkt ein Betrag eingetragen. Wisst ihr durch was dieser entsteht und wo dieser einzutragen ist?
Kapitalertäge die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen aber einkommensteuerpflichtig sind
05.07.2024 14:39 - bearbeitet 05.07.2024 14:40
Du meinst die Jahressteuerbescheinigung, oder?
Die Zeile, in die der Betrag in die Anlage KAP eingetragen werden muss, steht neben dem Betrag.
am 28.08.2024 23:18
Leider steht neben dem Betrag keine Zeile wo man es eintragen soll (siehe Bildanhang, habe nur den Betrag selbst nicht abgebildet)
am 29.08.2024 00:00
@Leachim schrieb:Leider steht neben dem Betrag keine Zeile wo man es eintragen soll (siehe Bildanhang, habe nur den Betrag selbst nicht abgebildet)
Das sind sicherlich private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG.
Zum Beispiel der Verkauf von Gold oder Bitcoin.
Zu erklären auf der Anlage SO.
am 29.08.2024 14:00
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf
Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).
am 29.08.2024 21:23
@NordlichtSH schrieb:https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf
Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).
Nein.
Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.
Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.
Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen. 😞
29.08.2024 21:48 - bearbeitet 29.08.2024 21:50
29.08.2024 21:48 - bearbeitet 29.08.2024 21:50
@Silver_Wolf schrieb:
@NordlichtSH schrieb:https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf
Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).
Nein.
Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.
Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.
Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen. 😞
https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf
Zeile 25 ist korrekt
(gegebenfalls negatives Vorzeichen beachten)
am 29.08.2024 21:54
@paej schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@NordlichtSH schrieb:https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/ticket/umFw299QQr2ckGX41xODLQ/Anlage_KAP_2023.pdf
Zeile 18 bis 26 der Anlage KAP (Seite 2 oben).
Nein.
Da geht es um pauschal zu versteuernde Kapitalerträge für die noch keine Steuer abgeführt wurde.
Beispielsweise bei einem ausländischen Broker.
Links die nicht funktionieren kannst du uns auch ersparen. 😞
https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf
Zeile 25 ist korrekt
Das zweifele ich mal an. 🙂
Totalverluste mit Aktien oder Zertifikaten unterliegen auch der Kapitalertragsteuer, dürfen aber von der Bank nicht verrechnet werden.
Dafür ist dieses Feld da.
29.08.2024 22:07 - bearbeitet 29.08.2024 22:08
Zeile 18-25 sind doch aber Einkünfte die mit der Kapitalertragssteuer noch zu versteuern sind, und nicht solche die mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Oder stehe ich jetzt vollkommen auf dem Schlauch?
29.08.2024 22:42 - bearbeitet 29.08.2024 22:45
29.08.2024 22:42 - bearbeitet 29.08.2024 22:45
@Silver_Wolf schrieb:
https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2023/Anlage_KAP_2023_steuern.de.pdf
Zeile 25 ist korrekt
Das zweifele ich mal an. 🙂
Totalverluste mit Aktien oder Zertifikaten unterliegen auch der Kapitalertragsteuer, dürfen aber von der Bank nicht verrechnet werden.
Dafür ist dieses Feld da.
Anzweifeln kannst du, richtig lesen solltest du aber auch....
Das ist die Zuordnung im Formularbereich KAP
"Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"
....also noch zu berücksichtigen sind; auch Verluste