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Können negative Kapitalerträge auch in Folgejahren verrechnet werden?

as-1984
Experte ★★
358 Beiträge

Hallo zusammen,

 

vllt kennt sich ja jemand steuerlich aus. Ich hatte vor einigen Jahren mal einen Bausparvertrag bei der Debeka. Soeben habe ich ein Schreiben vom 4.8.2017 gefunden, das einen Verlust in Höhe von paar Hundert Euro ausweist.

 

Kann ich diesen Verlust in der aktuellen Steuererklärung (oder die aus dem nächsten Jahr) berücksichtigen oder nur in dem Jahr, in dem der Verlust angefallen ist?

4 ANTWORTEN

artdeco
Experte ★
132 Beiträge

Ich kann mir keine Situation mit einem BSV vorstellen, in der es zu einem steuerl. verrechenbaren Verlust nach § 20 EStG kommt.

 

Grundsätzlich muss solch ein bescheinigter Verlust im Jahr der Steuererklärung dort deklariert werden. ImNachhinein geht da nix mehr.

Näheres evtl. aus demSchreiben ersichtlich. Dann bitte mal hochladen

 

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Ich kann nur vermuten, dass es sich bei dem "Verlust" um die Abschlussgebühr gehandelt hat. Kann aber steuerlich nicht berücksichtigt werden.

as-1984
Experte ★★
358 Beiträge

Vielen Dank euch beiden für die Rückmeldungen… das hatte ich mir fast schon gedacht, dass da nichts mehr geht, zum einen aus 2017 und zum anderen die Abschlussgebühren…

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

2017 wäre nicht das Problem, die Art des Verlustes ist aber eins.