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Info über Steuerzahlung von neuem Investmentsteuergesetz

hansi90
Autor
1 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich hätte eine Frage bzgl. der Besteuerung von Fonds und ETFs und dem neuen Investmentsteuergesetzt. Ich denke dieses Jahr zum Jahresende müssten zum ersten Mal Steuern dafür gezahlt werden, richtig?

Wie wird das genau ablaufen? Es müssen ja Steuern für die ETFs und Fonds bezahlt werden. Bekommt man dieses Jahr irgendwann noch eine Übersicht was da so anfällt? Dann könnte man bis zum 31.12 evtl. seine Freistellungsaufträge noch entsprechend verteilen.

 

Wenn dann der Freistellungsauftrag aufgebraucht ist, werden die Steuern dann einfach vom Verrechungskonto abzogen? Gibt es vor dem Abzug eine Rechnung, so dass man nicht ins Minus rutscht und kein Geld auf dem Verrechnungskonto vorhalten muss?

 

Würde mich über Infos dazu freuen

Grüße

3 ANTWORTEN

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @hansi90,

 

herzlich willkommen in der Community!

 

Das Thema Investmentsteuergesetz wurde in den letzten Monaten häufig in der Community diskutiert. Schau mal hier, vielleicht findest du ja in den älteren Beiträgen eine Antwort. 🙂

 

Beste Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @hansi90,

 

hier ist zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden:

 

Ausschüttende Fonds:

Wenn du ausschüttende Fonds hast werden die Ausschüttungen sofort zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert. Falls du deiner Freistellungsauftrag noch nicht verbrauchst hast, wird der Ausschüttungsbetrag abzüglich einer möglichen Teilfreistellung (bei Aktienfonds 30%) vom Freistellungsauftrag des Jahres in dem Ausschüttung erfolgt ist abgezogen. Falls der Freistellungsauftrag des betreffenden Jahres verbraucht ist, wird die Ausschüttung abzüglich der möglichen Teilfreistellung mit 25% + Soli + eventuell Kirchensteuer versteuert. Du bekommst dann nur noch die Ausschüttung abzüglich der Steuer ausbezahlt. Die Steuer geht direkt an die Finanzverwaltung.

 
Wenn die die Ausschüttungen sehr gering sind, kann trotz der Versteuerung der Ausschüttungen auch bei einem ausschüttenden Fonds noch eine Steuer auf eine Vorabpauschale fällig werden. Das passiert allerdings nur sehr selten, weil die Steuern auf die Ausschüttungen meist die komplette Steuerschuld abdecken (im letzen Jahr waren z.B. ausschüttende ETFs auf den NASDAQ 100 trotz der Steuer auf die Ausschüttungen zusätzlich noch bezüglich der einer Vorabpauschale steuerpflichtig).

 

Die Steuer auf die Vorabpauschale wird zu Beginn des Folgejahres vom Freistellungsauftrag für das Folgejahr abgezogen bzw. falls es keinen gibt oder dieser nicht ausreicht wird die Steuer vom Verrechnungskonto eingezogen.

 

Thesaurierende Fonds:

 Bei thesaurierenden Fonds wird nur die Vorabpauschale abzüglich einer möglichen Teilfreistellung (bei Aktienfonds 30%)  versteuert. Auch hier wird die Steuer zu Beginn des Folgejahres vom Freistellungsauftrag für das Folgejahr abgezogen bzw. falls es keinen gibt oder dieser nicht ausreicht wird die Steuer vom Verrechnungskonto eingezogen.

Wichtig: Die Steuer für Vorabpauschalen 2019 geht zu Lasten des Freistellungsauftrag für 2020. Die Abrechnung erfolgt nach dem Steuerabzug (ca. Mitte bis Ende Januar 2020). Wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht, wir das Verrechnungskonto entsprechend belastet.  

 

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist sehr gering: Für 2019 wird sie für Aktienfonds bei maximal 0,672035€ je 1000€ Anlagesumme liegen. Zusätzlich ist die Vorabpauschale – und damit die Steuer auf die Vorabpauschale –  auf den tatsächlichen Kursgewinn gedeckelt. Wenn der Fonds keine Kursgewinne erzielt hat, entfällt die Steuer komplett. In 2018 haben fast alle Fonds Kursverluste erzielt, daher wurden fast keine Steuern auf thesaurierende Fonds erhoben (ETFs auf den NASDAQ 100 waren ein der wenigen Ausnahmen).   

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.310 Beiträge

@paba  Tolle Zusammenfassung!

 


@paba  schrieb:

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist sehr gering: Für 2019 wird sie für Aktienfonds bei maximal 0,672035€ je 1000€ Anlagesumme liegen.


Nur noch zur Präzisierung:

Mit "Anlagesumme" ist die Anlagesumme zu Beginn des Betrachtungsjahres gemeint, hier also der 01.01.2019 (Einzug dann zu Begin des Folgejahres).