am 10.01.2021 19:33
Die Geschichte mit dem DivDax-Zertifikat ist aber schon ein Knüller ![]()
Ob die liebe EPAM wohl mal gedenkt, diese borstige Seitwärtsvolatilität ein zu lassen wieder brav zu steigen beginnt? Ich glaube, sie bei @nmh entdeckt zu haben, der sie anscheinend bei @Holger_81 entdeckt hat und das Geschäftsmodell sagte mir zu.
Jetzt ist mit wegen des ganzen Adels hier schon die Grammatik verrutscht.
Nun habe ich mich schon auf die Sneak-Preview gefreut und mir Trex angeschaut und die Enttäuschung kam nach 3 Sekunden Wikipedia. Dieses Gemisch aus Holz und Plastik finde ich scheusslich ![]()
am 14.01.2021 06:15
Die aktuell anfallenden Vorabpauschalen sind bei den Depots meiner Familie teilweise schon gebucht worden.
In Summe geht dabei immherin um mehrere Cent! ![]()
Ich hoffe, dass wir uns weiterhin den ganzen Luxus (z. B. hier) leisten können den wir uns sonst auch gönnen.
Gruß Crazyalex
am 26.01.2021 17:00
Zur Frage von @Crazyalex zitiere ich die Kanzlei Noerr. Das hilft vielleicht (siehe fett gedruckten Text ganz am Ende).
nmh
Gute Nachrichten für Fondsanleger: Am 06.01.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den sog. Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschale für 2021 veröffentlicht. Der Basiszins beträgt -0,45% und ist somit erstmals negativ. Damit fällt für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale an. [...]
Anleger von Investmentfonds iSv. Kapitel 2 des InvStG (dies sind v.a. Publikumsfonds und bestimmte geschlossene Spezialfonds) müssen unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Vorabpauschale versteuern (§ 18 InvStG). Hierbei handelt es sich um einen fiktiven Ertrag, der dem Steuerpflichtigen aus seinen Fondsanteilen für steuerliche Zwecke zugerechnet wird. Die Vorabpauschale gilt steuerlich am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen (z.B. ist die Vorabpauschale für das Jahr 2020 am 02.01.2021 zugeflossen).
Die Vorabpauschale betrifft im Wesentlichen Fonds, die ihre Erträge thesaurieren. Sie fällt an, soweit die Ausschüttungen eines Investmentfonds innerhalb eines Kalenderjahres den sog. Basisertrag unterschreiten. Der Basisertrag ermittelt sich durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils am Investmentfonds zu Beginn des Kalenderjahres mit 70% des Basiszinses (30% werden pauschal abgezogen, um evtl. Werbungskosten auf Fondsebene zu berücksichtigen). Der Basiszins ermittelt sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen und wird jeweils im Januar eines Jahres vom BMF veröffentlicht. Der Basisertrag ist nach oben gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung des Investmentanteils im jeweiligen Kalenderjahr zzgl. etwaiger unterjähriger Ausschüttungen.
Für das Jahr 2021 errechnet sich aufgrund des negativen Basiszinses ein negativer Basisertrag. Da die Ausschüttungen diesen negativen Basisertrag rein rechnerisch nicht unterschreiten können, steht jetzt schon fest, dass in 2022 keine Vorabpauschale für das Jahr 2021 erhoben werden wird.
am 26.01.2021 17:04
Vielen Dank!
Damit hatte ich ja schon gerechnet - ich denke, dass dieser mehr als einstellige Centbetrag zur Entlastung unserer schwäbischen Haushaltskasse beiträgt ![]()
Gruß Crazyalex
am 11.02.2021 20:38
@maddin808 schrieb:Die Geschichte mit dem DivDax-Zertifikat ist aber schon ein Knüller
Ob die liebe EPAM wohl mal gedenkt, diese borstige Seitwärtsvolatilität ein zu lassen wieder brav zu steigen beginnt? Ich glaube, sie bei @nmh entdeckt zu haben, der sie anscheinend bei @Holger_81 entdeckt hat und das Geschäftsmodell....
Sie gedachte nun zu steigen.