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Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo)

Sebastian S.
Autor ★
7 Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich hatte im letzten Jahr ein Verlust aus Aktien in meiner Steuerübersicht.

Dieser rührt daher, dass ich im Jahr 2017 mit einer Aktie deutliche Verluste gemacht habe. Damals war ich noch bei OnVista und bin letztes Jahr, 2019, zu Comdirect umgezogen. Der Verlustübertrag hat da soweit auch funktioniert. 

 

Nach dem Jahreswechsel wurder der Betrag "Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo)" nun jedoch auf 0,00 gesetzt. Der Saldo also nicht ins neue Jahr übernommen. 

 

Habt ihr das auch oder könnt mir dazu was sagen? Dauert es einfach ein paar Tage/Wochen bis ComDirect die Zahlen wieder richtig aufführt?

 

Viele Grüße, 

 

Sebastian 

 

15 ANTWORTEN

paba
Mentor
962 Beiträge

@Sebastian S., hast du vielleicht für 2019 eine Verlustbescheinigung beantragt? Dann ist das normal, dann musst per Anlage KAP in deiner Steuererklärung selber für den Verlustvortrag sorgen.

 

Gruß paba

Sebastian S.
Autor ★
7 Beiträge

Hi paba, 

 

danke für die Antwort. Ich habe allerdings keine Verlustbescheinigung beantragt soweit ich mich erinnern kann. Aktuell steht da "nicht beantragt für das aktuelle Steuerjahr". Das wird dann wohl 2020 sein. 

 

Kann man irgendwo nachsehen, ob so eine Bescheinigung für das Jahr 2019 aktiviert wurde?  In meinem Postfach habe ich keine gefunden. 

 

Viele Grüße, 

 

Sebastian 

paba
Mentor
962 Beiträge

@Sebastian S., wenn du eine Verlustbescheinigung beantragt hast, kommt die erst im März zusammen mit der Jahressteuerbescheinigung. Du solltest vielleicht einfach bei comdirect anrufen.

 

Gruß paba

Sebastian S.
Autor ★
7 Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich habe grade mit der ComDirect telefoniert, die auch sehr hilfreich war. 

 

Anscheinend wurde diese Verlustbescheinigung beim Umzug meiner Depots zur ComDirect Anfang des Jahres beantragt. Ob automatisch oder manuell lässt sich jetzt nicht mehr sagen. 

 

Die ComDirect wird mir diese Verlustbescheinigung nun im Q1 mit den Steuerunterlagen zukommen lassen. 

 

Hat jemand Erfahrung mit einer Verlustbescheinigung? Das man die wieder irgendwie bei ComDirect aktivieren kann? Und kann man die bei der Steuererklärung auf mehrere Jahre hintereinander aufbrauchen? Kann man da irgendwo einen Antrag ausfüllen? Oder etwas eingeben? 

Es wäre sehr sehr ärgerlich, wenn dieser Verlusttopf nun einfach "weg" wäre...

 

Vielen Dank für eure Hilfe, 

 

Sebastian 

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @Sebastian S.,

 

du solltest für künftige Jahre besser keine Verlustbescheinigung mehr beantragen, wenn du nur ein Konto/Depot bei comdirect hast. Das macht eigentlich nur Sinn, wenn man Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank ausgleichen will. Da aber die Verlustbescheinigung für 2019 nun einmal angestoßen wurde (ob beantragt, oder nicht), lässt sich das nicht mehr rückgängig machen und du kannst dir die Aktienverluste (aus 2019 und eventuell auch noch aus früheren Jahren) nur noch sichern, indem du deiner Steuererklärung für 2019 die Anlage KAP beifügst (wie das geht ist in den Unterlagen beschrieben, die du bekommst; ist nicht kompliziert). Dann erfolgt beim Finanzamt automatisch ein Verlustvortrag für beliebig viele zukünftige Jahre. Wenn du dann in einem späteren Jahr (z.B. 2025) wieder einmal Gewinne mit Aktien gemacht hast, kannst du für das betreffende Jahr wieder eine Anlage KAP ausfüllen und du bekommst die in 2019 oder früher zu viel bezahlte Steuer ganz oder teilweise angerechnet - d.h. du bekommst eine Steuerrückzahlung. Das kannst du so oft machen, bist dein beim Finanzamt registrierter Verlustvortrag aus 2019 vollständig verbraucht ist (aber auch in solchen Jahren solltest du keine Verlustbescheinigung bei comdirect beantragen, es sei denn, du willst zwischen verschiedenen Banken ausgleichen).

 

Gruß paba

Mr_Wohlert
Autor ★
8 Beiträge

Hallo @Sebastian S. ,

 

die Verluste aus der Verlustbescheinigung kannst du in deiner Steuererklärung wie @paba richtig erklärt hat in der Anlage Kap geltend machen. Diesen Verlust verrechnet das Finanzamt dann mit deinen Einkünften. 

 

Zukünftig würde ich nur dann eine Verlustbescheinigung beantragen, wenn deine Einkünfte schlagartig stark angestiegen sind. Das kann z.B. der Fall sein wenn du dieses Jahr eine Immobilie kaufst und dann hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst.

 

Ansonsten führt die Bank (Comdirect), aber auch jeder andere Bank bei der du handelst, sogenannte Verlustverrechnungstöpfe für dich. Zum Einen den allgemeinen Verlustverrechnungstopf und zum Anderen den Verlustverrechnungstopf für Aktien. Es werden also alle Verluste in diesen Töpfen gesammelt, bist du einen Verlustbescheinigung beantragst.

 

Solltest du in den Töpfen bereits Verluste gesammelt haben, verrechnet die depotführende Stelle deine künftigen Kapitaleinkünfte zuerst mit den Verlusten aus dem jeweiligem Topf (in Abhängigkeit des Ertrags). Erst danach wird der Freistellungsauftrag (max. 801,00€ p.P.) in Anspruch genommen.

 

Solltest du zu dem Thema noch fragen haben, kannst du mir gerne schreiben.

 

Viele Grüße

Mr_Wohlert

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

Ich möchte keine Unruhe stiften, habe nun aber Folgendes zum zweiten mal Gehört...

 

https://www.buhl.de/steuernsparen/wertlose-aktien/

Gesetzverschärfung ab 2020

Wie es scheint, wird sich die Haltung der Finanzverwaltung durchsetzen. Denn im Jahressteuergesetz 2019 plant die Bundesregierung die Anpassung des maßgebenden § 20 Abs. 2 EstG. Ab dem Jahr 2020 soll die Ausbuchung oder Übertragung wertloser Aktien und anderer Wertpapiere nicht als Veräußerung gelten. Heißt: Verluste aus Kapitalvermögen könnten Sie dann nicht mit Gewinnen verrechnen.

 

Bitte um Korrektur falls das falsch sein sollte !

 

Gruß

Mr_Wohlert
Autor ★
8 Beiträge

@corrn Da hast du recht, das Thema wird heiß diskutiert.

 

Aktien verfallen jedoch nicht einfach wertlos, da diesem ein Unternehmen gegenübersteht. Selbst bei Insolvenz eines Unternehmens ist noch ein Sachwert vorhanden und die Aktien sind nicht wertlos. Der Kurs sollte im Optimalfall ja immer den inneren Wert des Unternehmens wiederspiegeln, auch wenn dieser davon eigentlich immer abweicht, da es viele weitere Einflüsse auf den Kurs einer Aktie gibt. 

 

Bei Derivaten (z.B. Knockout-Zertifikaten) finde ich die Regelung nicht unbedingt schlecht, da es sich hier ausschließlich um "Zockerinstrumente" handelt. Aktien sollen schließlich einem unternehmerischen Engagement dienen. Wer also zocken will, sollte hierfür durch evtl. Steuerbegünstigungen nicht noch zusätzlich belohnt werden.

 

Ich hoffe ich konnte dir hier ein wenig die Angst vor dem Thema nehmen.

 

Viele Grüße

Mr_Wohlert

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

Alles gut, 

 

Ich würde es eben nur gerne Wissen !  Ich bin mir eben nicht sicher ober es nur "total Verlust-Aktien" betrifft oder eben die Verluste generell im Depot.

 

Gruß