am 08.01.2020 12:55
am 08.01.2020 14:20
Diesen Absatz muss ich leider revidieren.
Zukünftig würde ich nur dann eine Verlustbescheinigung beantragen, wenn deine Einkünfte schlagartig stark angestiegen sind. Das kann z.B. der Fall sein wenn du dieses Jahr eine Immobilie kaufst und dann hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst.
Gem. §20 Abs. 6 Satz 2 EStG ist es ausgeschlossen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit anderen Einkunftsarten zu verrechnen. Auch eine Antragsstellung gem. §32 Abs.6 Satz 1 EStG kann dieses Verbot nicht durchbrechen.
Die Ausstellung einer Verlustbescheinigung ist also wirklich nur dann sinnvoll, wenn du bei einer anderen Bank auch ein Depot führst und bei der zweiten Bank hohe Kapitalerträge erzielst.
Trotz alledem solltest du die Verlustbescheinigung beim Finanzamt angeben, um einen Verlustvortrag geltend zu machen, der im Rahmen der Günstigerprüfung beim Finanzamt mit zukünftigen Kapitaleinkünften verrechnet werden kann.
VG Mr_Wohlert
am 06.01.2021 12:30
Hallo,
ich habe auch in 2020 Verluste realisiert ,...und nicht zu knapp.
Und jetzt sind auch die Verluste in 2021 bei Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo) "verschwunden".
Eine Verlustbescheinigung habe ich nicht beantragt.
Wurde dies jetzt automatisch für mich erledigt ?
Wollte demnächst mein Gewinn gerne mit Verlust aus 2020 verrechnen.
Wie & was muss ich denn tun bzw. in welche Richtung muss ich aktiv werden ?
Bin jetzt erstmal ratlos....
Grüße
am 06.01.2021 12:46
@ehemaliger Nutzer schrieb:Hallo,
ich habe auch in 2020 Verluste realisiert ,...und nicht zu knapp.
Und jetzt sind auch die Verluste in 2021 bei Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo) "verschwunden".
Eine Verlustbescheinigung habe ich nicht beantragt.
Wurde dies jetzt automatisch für mich erledigt ?
Wollte demnächst mein Gewinn gerne mit Verlust aus 2020 verrechnen.
Wie & was muss ich denn tun bzw. in welche Richtung muss ich aktiv werden ?
Bin jetzt erstmal ratlos....
Grüße
Ich würde beim Kundenservice anrufen und fragen, was da schief gelaufen ist. Solltest du doch versehentlich doch eine Verlustbescheinigung beantragt haben oder dir diese unaufgefordert zugesandt werden, gibt es wahrscheinlich keine andere Möglichkeit, als deinen Steuerklärungen für 2020 und 2021 jeweils eine Anlage KAP beizufügen, damit dir das Finanzamt die Verluste aus 2020 in 2021 anrechnet.
Gruß paba
am 08.01.2021 12:26
Hallo,
vom Kundenservice gab es eine telefonische Erklärung zum Thema.
Gruß
am 08.01.2021 15:59
Auch bei mir wurde der Verlustverrechnungstopf zum 01.01.2021 auf 0 gestellt, ohne dass ich einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Ich habe eben bei der Kundenbetreuung angerufen. Dort wurde mir erklärt, dass mein Verlustvortrag noch vorhanden sei und ich diesen auch jederzeit in Anspruch nehmen könne. Der Verlustvortrag könne auf Grund eines EDV-Problems aber derzeit in der Steuerübersicht nicht angezeigt werden. Die comdirect sei daran, das Problem zu beheben.