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Gewinnberechnung bei Fonds-Verkauf

Toddo
Autor
2 Beiträge

Hallo,

 

ich habe jetzt das erste Mal Wertpapiere verkauft, d.h. einen Fonds.

Dazu habe ich eine Frage, da ich hier und beim googeln keine Antwort gefunden habe.

Im Mai habe ich ihn für 12.100.-€ gekauft und am 24.01.2018 für 12.204.-€ wieder verkauft.

Wenn ich mir jetzt meine bisherige Steuerabrechnung anschaue, wurden 2.275.-€ Gewinn auf diesen Fonds veranschlagt.

Wo kommt der her?

Wie wird der berechnet?

 

Vielen Dank im Voraus

13 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge
@Toddo

Die zahlen kommen mir gerade zwar für meine Erklärung merkwürdig vor, würde aber mal annehmen, das es Pauschal besteuert wurde, da die Anschaffungsdaten aus dem fiktiven verkauf zum Jahreswechsel noch nicht da sind (Investmentsteuerreformgesetzt) aber dann wird normalerweise so getan, als hättest du 30% gewinn gemacht, guck nochmal in die Abrechnung, ob da etwas von Pauschaler besteuerung steht.

Roberto99
Autor ★★★
72 Beiträge

Hallo,

 

Ich hatte den gleichen Fall.

Investmentanteile an REIT mit Verlust verkauft.

Statt Verlustverechnung wurde der Verkaufsbetrag komplett als Gewinn verrechnet und versteuert.

 

Nach Rücksprache mit comdirect stellt sich das wie folgt dar:

Aufgrund der neuen EU Regelung zu Besteuerung von aus/inländischen Investmentfonds  ab 01. Jan 2018 wurden alle  Investment-Fondanteile in Depots am 31. Dez virtuell ver- und dann wieder gekauft damit eine einheitliche Steuerberechung erfolgen kann.

Problem: Der ursprüngliche Kaufbetrag konnte nicht mit übertragen werden.

Grund: Laut comdirect muss der Emittent die notwendigen Infos zur steuerlichen Behandlung an die Depotbanken übermitteln; erst danach erfolgt eine Korrektur der Steuerberechnung.

 

 

Jan S.
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

 

ich vermute, dass bei der comdirect momentan einiges schief läuft, was die Veräußerung von Fondsanteilen angeht.

 

Ich frage mich, seit wann der Emittent/die KVG den Einstandskurs eines Privatanlegers kennt. Dieser war vielmehr die ganze Zeit in der Depotübersicht zu sehen und löst sich mit einer Verkaufsorder ja nicht einfach in Luft auf. Den ursprünglichen Kaufbetrag kann die comdirect auch gerne in der Wertpapierabrechnung des Kaufs in meiner Postbox nachschlagen. Des Weiteren ist es keine EU-Regelung sondern das deutsche Investmentsteuerreformgesetz, welches am 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Den Aussagen der Hotline-Mitarbeiter würde ich ehrlich gesagt momentan nicht viel Glauben schenken.

 

Ich bin gespannt, ob und wann die Kunden über dieses Problem proaktiv (ggf. mit einer Nachricht in der Postbox) informiert werden. Ich bin jedenfalls ziemlich angesäuert, dass aus mehreren Hundert Euro Gewinn deswegen bisher nur ein paar Euro auf mein Konto geflossen sind.

 

Vineg
Einsteiger
1 Beiträge

Hallo,

 

habe eine ähnliche Situation. 3 Fonds am 2.1.2018 verkauft. Diese wurden per Pauschal besteuert mit der Annahme es lägen keine Anschaffungsdaten vor. So ist der reine Fondbetrag (volles Volumen) besteuert worden.

 

Das waren jedoch echte Verkäufe, der fiktive Kauf/Verkauf hatte noch nicht stattgefunden. So ist erstmal der komplette Freistellungsauftrag draufgegangen und danach natürlich ordentlich KapSt abgezogen worden.

 

Lt. Aussage von Comdirect wird das alles korrigiert. Für mich ein großes Chaos da alle Verkäufe die ich derzeit mache, mit KapSt besteuert werden da der FSA ausgeschöpft ist - ob das jemals alles "zurückgerechnet" wird? Ich glaube noch nicht daran.

 

Mittlerweile ist eine korrigierte Abrechnung gekommen, die weist jedoch ebenso eine falsche Besteuerung aus. Der Fond hat max. 100 EUR Gewinn abgeworfen, besteuert werden jedoch über 1000 EUR.

 

Ich hoffe bei euch läuft es besser. Die FAZ hat ja bereits berichtet und ich habe Kontakt zum Autor aufgenommen. Scheint ja kein Einzelfall zu sein.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Vineg schrieb:

ob das jemals alles "zurückgerechnet" wird? Ich glaube noch nicht daran.


 Nun, der Glaube ist frei …

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo an alle,

 

die Pauschalbesteuerung bei euren Verkäufen kann generell verschiedene Gründe haben. Ein Grund wäre, dass die Anschaffungsdaten tatsächlich fehlen, was aber erfahrungsgemäß nur bei Verkäufen der Fall ist, die kurz nach einem eingehenden Depotübertrag stattfinden und die abgebende Bank noch keine Daten übermittelt hat.

 

Der häufigste Grund ist aktuell jedoch die Reform des Investmentsteuergesetzes, wie Jan S. es schon richtig beschrieben hat. Dadurch sind die Emittenten verpflichtet, uns steuerliche Daten zu liefern, die für die korrekte Abwicklung erforderlich sind. Bei Fonds und ETFs werden daher die beschriebenen Pauschalbesteuerungen vorgenommen, wenn diese Daten noch nicht geliefert wurden. Sobald die Daten da sind, erfolgt eine automatische Korrektur. Über die Reform des Investmentsteuergesetzes haben wir die betroffenen Kunden am 19.12.2017 per PostBox informiert.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @SMT_Jan-Ove

was bedeutet verpflichtet. Gib es einen Termin bis wann er diese Verpflichtung erfüllt haben muss.

 


SMT_Jan-Ove schrieb:

Hallo an alle,

 

......

Der häufigste Grund ist aktuell jedoch die Reform des Investmentsteuergesetzes, wie Jan S. es schon richtig beschrieben hat. Dadurch sind die Emittenten verpflichtet, uns steuerliche Daten zu liefern, die für die korrekte Abwicklung erforderlich sind. ....


Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @eckhardschnell,

 

laut Bundesministerium der Finanzen haben die Gesellschaften bis 31.12.2018 Zeit, diese Daten zu liefern.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Toddo
Autor
2 Beiträge

Vielen Dank für die Antwort.

Ich werde mich mal direkt mit der Bank auseinandersetzen.