am 28.12.2021 22:50
Hallo zusammen,
ich habe bereits ein paar Beiträge zu dem Thema gefunden, bin aber noch nicht vollständig sicher. Ich hoffe, dass sich das schnell durch euch Experten klären lässt:
Summen: Anschaffungskosten: EUR 19.862 Gewinn vor Steuern: EUR 819 Wert vor Steuern: EUR 20.681 Steuern: EUR 429 Wert nach Steuern: EUR 20.252 Gewinn nach Steuern: EUR 390
429 / 819 = 51% Steuern
Nun hätte ich verstanden/mir zusammengereimt, dass als Anschaffungskosten die AK vom fiktiven "Rückkauf" 2018 sind und damit auch die Basis der Gewinnberechnung. Die Steuern hingegen sind die Steuern, die sich aus diesem Ertrag ergeben zzgl. der bis 2018 aufgelaufenen und durch den fiktiven Verkauf berechneten, aber nicht realisierten, Steuern.
Ich müsste also für die Basis der Steuersatz-Berechnung entweder diese gestundeten Steuern rausrechnen oder den zugrunde gelegten Gewinn auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten (primär 2010) berechnen.
Korrekt?
Das hieße auch, dass die ausgewiesenen Steuern korrekt sind? Wenn ich also herumprobieren will, wie viel ich verkaufen muss, um den Freibetrag auszunutzen, kann ich schrittweise reduzieren, bis ich ein Steuerergebnis von 0€ habe?
Besten Dank für eure Gedanken und Zeit 🙂
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 29.12.2021 00:29
Hallo @totti4ever und herzlich willkommen.
ich habe Deinen Gedanken nicht viel hinzuzufügen. Alle Deine Annahmen sind vollkommen richtig.
Ein kleiner Hinweis noch:
Sollten Teile der Anschaffung vor 2009 gewesen sein, dann sind darauf entstandene und auch zukünftig nohc entstehende Gewinne steuerfrei. In dem Fall vielleicht mal darüber nachdenken, diese vor dem Verkauf durch Übertrag in ein anderes Depot in Sicherheit zu bringen.