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Gelöst: Schweizer Quellensteuer zurückholen

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

Ich habe es geschafft, die zuviel bezahlte Schweizer Quellensteuer (=Verrechnungssteuer) zurückzuholen, und zwar so:

 

Im August 2016 habe ich mir von der Comdirect "Tax-Vouchers" für meiner schweizer Dividenden für die Jahre 2013-2016 angefordert. Nach wenigen Tagen lagen diese im Briefkasten.

 

Auf meinem PC habe ich mir einen SnapForm-Reader installiert, mir das "Formular 85" von den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( link ) geholt, ausgefüllt und ausgedruckt.

 

Die ausgedruckten Formulare schicke ich an mein Wohnsitzfinanzamt um meine Steuerlichen daten bestätigen zu lassen, nach einer Woche hatte ich die ausgefüllten Formulare wieder im Briefkasten.

 

Die vom Finanzamt abgestempelten Dokumente gehen nun zusammen mit den Tax-Vouchers in die Schweiz. Nach knapp 3 Monaten erhielt ich dann mein Geld zurück, sowie ein neues Formular 85 mit vor-ausgefüllten Stammdaten.

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)
148 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich habe die Erstattung für 2018, 2019 und 2020 auch gerade durchgezogen. Für 2018 und 2019 mit dem alten Formular, für 2020 unter Einschaltung des Portals. Hat problemlos funktioniert und derzeit scheint die EStV extrem schnell zu arbeiten. Nach Innert vier Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto. Letztes Mal hat es sieben Monate gedauert.

Towo
Experte ★★
315 Beiträge

@Renimaus  schrieb:

@SG1 

Habe meine Unilever-Aktien auf die Postbank übertragen. Da wird gleich eine Verrechnung der Steuern bei Dividendenzahlung (zuletzt14.5.20) vorgenommen.


Unilever ist aber keine schweizer Aktie.

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Towo  schrieb:

Unilever ist aber keine schweizer Aktie.


Nicht nur das es keine schweizer Aktie ist (bei denen der Aufwand aufgrund Höhe der Quellensteuer und Notwendigkeit des Tax Vouchers relativ spannend ist).

Es ist eine britische oder niederländische Aktie wobei beide Länder völlig unkritisch sind da sie gar keine oder nur eine 15%-ige QSt erheben die auch noch voll anerkannt wird weshalb auch nichts zurückgeholt werden muss bzw. kann.

 

Ich vermute @Renimaus  bezieht sich auf den üblichen Quellensteuerabzug!?

Renimaus
Experte ★★
293 Beiträge

Richtig @GetBetter 

Die ausländ.Quellensteuer wurde voll verrechnet

Zu meiner Verteidigung: die Unilever-Aktien ist seit vielen, vielen Jahren in meinem Besitz, damals ein schweizer Unternehmen.

Anders verhält es sich mit Logitech A0J3YT. Hier habe ich auch jedes Mal die hohen Gebühren der Rückholung durch Codi. 

Frage: ist ein Verkauf an deutschen Börsen noch möglich, oder in der Schweiz, wenn ja mit wahrscheinlich hohen Kosten ? Mein Sohn hatte sie 2008 an der Hamburger Börse gekauft. 

 

Towo
Experte ★★
315 Beiträge

@Renimaus 

Warum willst du Logitech unbedingt über die Börse verkaufen? Über LT Lang & Schwarz geht es, wäre aber keine Börse.

Renimaus
Experte ★★
293 Beiträge

@Towo 

Danke. Zu viel Gartenarbeit, deshalb so spät die Antwort. Ich werde die Aktien wohl doch erst mal behalten - waren ja gut gelaufen.

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Ich habe mal meinen Quellensteuerantrag 2018, 2019 und 2020 auf dem herkömmlichen Weg mit Form 85 abgeschickt. 

Mal sehen, ob die das so akzeptieren oder wg 2020 meckern.

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@NordlichtSH 

Auf die Rückmeldung bin ich mal gespannt, das Thema steht bei mir nämlich auch noch an.

NordlichtSH
Mentor ★★
2.004 Beiträge

Wäre ja für mich und für die doppelte Arbeit, wenn zwei Anträge erforderlich sind.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@NordlichtSH 

 

Ich gehe davon aus, daß Du für 2020 nochmal einen Antrag stellen wirst. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Erstattung via Portal beantragt werden muß. Aber man weiß ja nie ... Smiley (zwinkernd)